Freie Lizenzen gestärkt

Es ist eine Urheberrechtsverletzung, wenn gegen die Bedingungen freier Lizenzen verstoßen wird. Dies entschied der “IP”-Gerichtshof, d.h. United States Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC). Dieser Gerichtshof ist die US-Bundesinstanz in Fragen des geistigen Eigentums.
Der Rechtsprofessor und Gründer der Non-Profit-Organisation Creative Commons:engl: Lawrence Lessig schreibt in seinem Blog:engl:

I am very proud to report today that the Court of Appeals for the Federal Circuit (THE “IP” court in the US) has upheld a free (ok, they call them “open source”) copyright license, explicitly pointing to the work of Creative Commons and others.

Lessig schätzt dies als eine entscheidende Stärkung freier Software-Lizenzen wie die GNU General Public License (GPL) oder CC ein.

In non-technical terms, the Court has held that free licenses such as the CC licenses set conditions (rather than covenants) on the use of copyrighted work. When you violate the condition, the license disappears, meaning you’re simply a copyright infringer.

Das Urteil des CAFC bezieht sich auf den Rechtsstreit zwischen dem kalifornischen Prof. R. Jacobsen und dem Unternehmen von Matthew Katzer. Der Professor hatte ein Freies Programm zur Steuerung von Modelleisenbahnen mit der offenen “Artistic License” veröffentlicht. Dessen Quellcode nutzte Katzer ohne die erforderliche Nennung Jacobsens kommerziell.

Ein Bezirksgericht hatte darin nur einen Vertragsbruch geortet und gegen Jacobsen geurteilt. Die Bundesinstanz hat diese Entscheidung aber aufgehoben, denn sie sieht im Verstoß gegen die Anforderungen einer freien Lizenz sehr wohl eine Copyright-Verletzung. Frei verfügbar gemachte Software kann also entsprechend rechtlich geschützt werden.

DAas CAFC erwähnt in der Urteilsbegründung auch ausdrücklich die Verwendung von CC-Lizenzen der GPL bei Linux. Creative Commons beurteilt dies wie folgt:

The Court held that free licenses such as the CC licenses set conditions (rather than covenants) on the use of copyrighted work. As a result, licensors using public licenses are able to seek injunctive relief for alleged copyright infringement, rather than being limited to traditional contract remedies.

Deutschlands Gerichte hätten in diesem Fall wohl vermutlich ähnlich geurteilt, da speziell die GPL bereits mehrfach durch Gerichtsurteile gestärkt worden ist.

  • Mai 2004, Landgericht München: in seiner Urteilsbegründung Wertung die Missachtung von GPL-Bedingungen durch einen Beklagten als Urheberrechtsverletzung
  • September 2006, Landgericht Frankfurt am Main: Bestätigung der Gültigkeit der GPL in Deutschland
  • 2007, Landgericht München: Urteil gegen den VoIP-Anbieter Skype aufgrund eines GPL-Verstoßes

Quellen:
huge and important news: free licenses upheld:engl: Blog von Lawrence Lessig
Rowe, Brian: THE “IP” Court Supports Enforceability of CC Licenses:engl: Meldung bei Creative Commons.org
US-Urteil stärkt Open-Source-Lizenen bei derStandard.at

Das Urheberrecht ist krank

William Patry, der durch sein Blog zum Thema Urheberrecht:engl: sich als Copyrightexperte einen Namen gemacht hat, hat sein Blog geschlossen. Patry, der nicht in seiner Funktion als Copyrightexperte für Google schrieb, schloss sein Block ohne Aufforderung durch Google, da seine in den kritischen Beiträgen geäußerte persönliche Meinung immer wieder dem Unternehmen Google zugeschrieben worden (trotz Disclaimer)

Ausschlaggebend für die Schließung war außerdem: “The Current State of Copyright Law is too depressing”. Patry kritisierte dabei stark die Verschärfung des Urheberrechts.

Copyright law has abandoned its reason for being: to encourage learning and the creation of new works. Instead, its principal functions now are to preserve existing failed business models, to suppress new business models and technologies, and to obtain, if possible, enormous windfall profits from activity that not only causes no harm, but which is beneficial to copyright owners.

Patry tat es nach 26 Jahren Arbeit im Bereich Urheberrecht und vier Jahren Block mit ca. 200 Beiträgen im Jahr leid, ewig als “Kassandra” auftreten zu müssen.

But in my view, […], we are well past the healthy dose stage and into the serious illness stage.

Interessenten können sich das Archiv des Blogs auf Anfrage als Archiv-File zuschicken lassen, außerdem will Patry ältere, bereits gelöschte Beiträge wieder herstellen.

Quellen:
Patry, William: End of the Blog:engl: in “The Patry Copyright Blog”
Ermert, Monika: Urheberrecht: “Wir befinden uns im Stadium einer ernsthaften Krankheit” via heise online

Das Copyright noch nicht scharf genug – nachwürzen notwendig?

Steve Chabot, republikanischer Abgeordnetet, hat im US-Repräsentantenhaus einen Gesetzesentwurf zur drastischen Verschärfung geistiger Eigentumsrechte eingebracht. Wie sollen nach Intellectual Property Enhanced Criminal Enforcement Act of 2007:x: :engl: bereits der Versuch zu Copyright-Verletzungen strafbar und ahndungsfähig werden, als ob es wirklich erfolgte Verstöße gegen Immaterialgüterrechte sind. Selbst das “Verschwören” mit zwei oder mehr Personen zur Ausführung von Urheberrechtsverletzungen müsste nach dem Gesetz geahndet werden. Dabei sollen Haftstrafen zwischen sechs und zwanzig Jahren fällig werden.
Selbst Lebenslänglich soll es geben beim Einsatz unlizenzierter Software mit Todesfolge oder bei der Verwendung illegal kopierter Programme bei einem Mordversuch.

Strafbar ist natürlich auch das Umgehen technischer Kopierschutzmaßnahmen. Wer Werkzeuge zum Knacken von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) besitzt, soll im Sinne dieses Entwurfes straf- und zivilrechtlich verfolgbar sein.

Diese Bestimmung schränkt der Entwurf aber auch teilweise wieder auf die “Fälschung” der verwendeten Kopiersoftware oder der damit erzeugten Ergebnisse ein, um die Regelung stärker auf die Bekämpfung von Produktpiraterie auszurichten.

Chabot steht mit seinem Entwurf noch allein da, dennoch könnte er Unterstützungauch in den Reihen der Demokraten finden, die den Kongress seit dem Herbst dominieren. Rückhalt erhält der Abgenordnete auch von der in Washington sitzenden Lobbyvereinigung Copyright Alliance:x: :engl: .

Die Interessensgemeinschaft mit zahlreichen Mitgliedern aus der Unterhaltungsindustrie begrüßte vor allem, dass mit dem Entwurf auch die Ressourcen für die Strafverfolger verstärkt werden sollen und so der Kampf gegen “den internationalen Verkehr mit Pirateriegütern” effizienter gestaltet werden könnte.

Scharfen Protest übt dagegen die Electronic Frontier Foundation (EFF),die unter anderem beklagt :x: , dass bei dem Entwurf Schadensersatzansprüche für jede widerrechtliche erstellte Kopie fällig werden könnten. Sie hoffen jedoch, dass sich dieser Entwurf genauso wie seine Vorgänger nicht durchsetzt.

Experten gehen aber davon aus, dass sich der US-Kongress dieses Mal nach einer prinzipiellen Einigung über die Reform des Patentsystems verstärkt der Copyright-Novelle zuwenden könnte.

Quelle:
Krempl, Stefan : Neuer US-Vorstoß zur drastischen Copyright-Verschärfung:x: via heise online

Fair Use Day

Heute ist der Fair Use Day. fairuseday.com:engl:
Well it’s that time of the year again so get out and celebrate your rights.

Fair Use ist ein US-amerikanisches Prinzip, in Deutschland sind die passendsten Gegenstücke die Privatkopie, das Recht zu Text- und Bildzitat sowie die Freiheit der Kunst zu abgeleiteten Werken, Persiflagen, Satiren und ähnlichem. Der Geist: auch urheberrechtlich geschützte Werke sind unter bestimmten Bedingungen ohne Einverständnis der Rechteinhaber in Grenzen nutzbar. Nachdem die UN ihren Tag des geistigen Eigentums regelmäßig feiert, ist ein Tag der Würdigung dieser Rechte mehr als notwendig.

Gerade in Anbetracht des verabschiedeten 2. Korb des Urheberrechts in Deutschland wird es Zeit, sich als Nutzer, als derjenige, der letztendlich die Information, benötigt, Gehör zu verschaffen.

Quellen:
Happy Fair Use Day! via Gulli.com
It’s Fairuseday!:engl: auf Fair Use Day

Verschärfung des Copyrights in den USA

Der amerikanische Justizminister Alberto Gonzales hat einen neuen Gesetzesentwurf:engl: zum Schutz von Immaterialgüterrechten vorgestellt. Wird dieser Entwurf umgsetzt, könnten Copyright-Verletzungen in den USA bald deutlich schärfer verfolgt werden. Der Intellectual Property Protection Act of 2007:engl: soll bereits der Versuch einer Urheberrechtsverletzung strafbar machen.

Lebenslängliche Haft droht zugleich beim Einsatz unlizenzierter Software mit Todesfolge oder bei der Verwendung illegal kopierter Programme bei einem Mordversuch. Als Beispiel für die Anwendung einer solchen Klausel brachten Vertreter des Justizministeriums dem US-Magazin CNet News:engl: zufolge Mitarbeiter eines Krankenhauses ins Spiel, die nicht-lizenzierte Computer-Programme nutzen und damit Schaden anrichten würden.

Nun, der maßlose Einsatz von Strafen ist schon öfter in den USA zu beobachten. Aber müssen “normale” versuchte oder ausgeführte Copyright-Verletzungen mit Haftstrafen zwischen einem und zehn Jahren geahndet werden (so der Entwurf)? Dabei wird weder zwischen Privatkopier noch kommerziellen Kopierern unterschieden, so lange nur irgendein finanzieller Gewinn herauskäme. In Zukunft also dann besser nicht mal daran denken, eine Copyright-Verletzung zu begen, denn hier sieht das Justizministerium dieselbe “moralische Schuld” wie bei tatsächlichen Copyright-Sündern.

Die Verfolgung von versuchten und tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen will Gonzales deutlich effektiver gestalten. So soll seiner Ansicht nach Ermittlern dabei das Telefonabhören in vergleichbarem Umfang wie bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen gestattet werden. Gerätschaften wie Computer, deren Einsatz beim Begehen eines Copyright-Verstoßes beabsichtigt war oder erfolgte, dürften von der Polizei laut dem neuen Vorstoß deutlich einfacher beschlagnahmt werden.

Krempl, Stefan: US-Justizminister hält an drastischer Copyright-Verschärfung fest via heise online

DRM – Wahnsinn wird zur Methode

Das DRM dazu neigt, P2P-Modelle als mögliche neue Geschäftsmodelle zu unterbinden ist eigentlich offensichtlich. Allerdings jetzt entwickeln sich daraus Stilblüten, die schon fast am gesunden Menschenverstand zweifeln lassen. Das DMCA soll sich nun sogar gegen die Leute richten, die freiwillig (!) und aus besserer Einsicht auf den Bereich “technischer Kopierschutz” verzichten möchten.
Der aktuell wichtigste Exportartikel der USA, das Digital Millennium Copyright Act:engl: (DMCA) , eignet sich hervorragend zum Verdrängen neuer Geschäftsmodelle wie P2P. Nun soll er sogar dazu dienen, Kopierblocker-Software an Unternehmen zu verkaufen, die so etwas gar nicht haben wollen. Die US-Firma Media Rights Technologies:engl: (MRT) (bitte, der Haifisch zeigt schon in seinem Design die Zähne), will Apple, Microsoft, Adobe und Real Networks verklagen und zwingen, Kopierblocker-Software zu erwerben, obwohl sie die eigentlich gar nicht brauchen. Das hat Wahnsinn und Methode gleichzeitig.

Der Grund: MRT hat eine Software namens “X1 SeCure Recording Control”, die erfolgreich verhindert, dass Nutzer von Audio- und Video-Streams deren Inhalte rippen und speichern können. Nun haben sich aber gerade Apple, Microsoft, Adobe und Real Networks nicht bereit gefunden, diese Software zu kaufen. Diese vier Firmen beherrschen mit ihrer Mediaplayersoftware 98% des Marktes.

Daher seien Nutzer weiter in der Lage, gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und überhaupt das US-Urheberrecht zu verstossen, indem sie Privatkopien von Internet-Streams anfertigen. Daher erfüllten die vier Unternehmen die Voraussetzung des “Inducement”, also des Ermöglichens von Copyrightverletzungen (was schon Grokster und anderen zum Verhängnis wurde) und wurden per Abmahnung (“Cease and Desist letter”) aufgefordert, umgehend die MRT-Technik zu erwerben.

Nun, hier mag man von einem kleinen Haifisch ausgehen, der ein wenig unter Größenwahn leidet. Sollte dieses Beispiel jedoch Schule machen, kann man davon ausgehen, dass eine normale Wissenschaft, ein einfaches Nutzen von Information für private Zwecke immer schwieriger, vielleicht sogar tatsächlich unmöglich wird, da hier nicht mehr der gesunde Menschenverstand die Entscheidungen treffen würde.

Quellen:
Cohen, Peter iPod, iTunes cited in new legal filing against Apple:engl: auf Yahoo.com! News
Effenberger, Fritz: Das Copyright frisst seine Väter via Bootsektor

Russland und China – Urheberrechte ein Fremdwort?

Die US-Handelsvertretzung (U.S. Trade Representative, USTR) äußert sich besorgt über den mangelhaften Schutz geistigen Eigentums in Russland und China, die zusammen mit zehn weiteren Ländern der Piraterie bei Copyright-geschütztem Material nicht genug entgegen treten. Dies wird im “Special 301 Report” der USTR-Mitteilung:engl: bekannt gegeben.

Im Falle Russlands beklagen sich die USA insbesondere über die massenhafte Produktion von optischen Datenträgern mit unautorisiert kopierten Inhalten sowie über mangelhaften Schutz des geistigen Eigentums im Internet.

Hohe Erwartungen werden gerade auf die Entwicklung Russlands, denn Russland möchte in die Welthandelsorganisation WTO aufgenommen werden und muss daher Gesetzesänderungen auch für die “property rights” durchsetzen. Erste Bemühungen, das Urheberrecht zu verschärfen, lassen sich bereits erkennen.

Die Zusammenarbeit mit China ist nach Angaben der USA erfolgsversprechend, aber hier mangele es am Kooperationswille der lokalen Behörden.
Daher kündigten die USA vor knapp drei Wochen formelle Beschwerden gegen China bei der Welthandelsorganisation WTO an.

Quelle:
USA nehmen Copyright-Regime in China und Russland ins Visier via heise online

Kriminelle Verbraucher?

Die hier gemachten Überlegungen rechtlicher Art beziehen sich auf das US-Copyright.
Ein Gericht in Nordkarlifornien hat entschieden, dass es legal ist, im Rahmen der Verwerterlizenzen und den gesetzlichen Vorgaben private Kopien von DVDs zu machen.
Die DVD Copy Control Association hat damit ein Problem, zumal sie das Kopieren von DVDs ganz gerne vollständig untersagen möchte.

Copyright ist eine komplizierte Sache. Geschützt wird nur das, was der Autor, Verwerter, der Fotograf, ein Filmemacher oder Komponist geschaffen hat. Es beinhaltet dabei aber nicht die Ideen oder die faktischen Informationen, welche das Werk enthält.

Noch komplizierter wird es dann beim Fair Use. Viel hängt vom Zweck und der Beschaffenheit des genutzten Materials ab. Eine beschränkte Wiedergabe zum Zweck der Kritik, für Anmerkungen, die Nachrichten, Lehre und Forschung und den Unterricht hat diesen Spielraum. Das Nutzen dieser Materialien für den kommerziellen Gebrauch hingegen verstößt eindeutig gegen die Grenzen des Fair Use.

Der Audio Home Recording Act von 1992 erlaubt zwar das Mitschneiden von Radio- und Fernsehsendungen, sagt aber nichts über das Anfertigen von digitalen Aufnahmen aus, das Konvertieren von CDs und das Speichern in MP3-Playern. Apple iPod hätte trotz seiner legalen Downloadangebote für Geld (iTunes) Schwierigkeiten, wenn die Menschen nicht auch die Möglichkeit bekämen, ihre eigenen CDs zu konvertieren und auf ihren iPod überspielen könnten.

Genauso ist das bei DVDs. Die Nutzer möchten diese in andere Formate überführen, um sie auf anderen Abspielgeräten sehen und nutzen zu können.

Im Fall dieser Gerichtsentscheidung wurde klargestellt, dass DVDs im Rahmen von Fair Use nicht anders behandelt werden können als CDs und Musikstücke. Für die DVD-Verkäufer ist der Schutz schon wichtig und sie glauben, wenn sie ihren Nutzern das Leben schwer machen, würden sie ihren Erfolg erhöhen (z.B. mehr Verkäufe etc.).

Die Musikindustrie hat sich mit DRM auf CDs eher geschadet und überschlägt sich nun fast dabei, davon abzurücken. Eine ganze Reihe von Musikdownload-Anbietern wie eMusic, Audia Lunchbox und Anthology verzichten ganz auf DRM. Erwartet wird dadurch eine Zunahme bei den Verkäufen. Auch EMI versucht nun mit Songs ohne DRM die Verkaufszahlen durch Premium-Angebote zu steigern.

Recht spät haben die Verantwortlichen festgestellt, dass DRM nicht funktioniert. Die System sollten unauthorisiertes Kopieren verhindern, aber bis jetzt ist kein Kopierschutz entwickelt worden, der nicht gehackt worden ist. Das machte es aber auch schwierig, zahlende Kunden zu bekommen, wenn diese Systeme doch so gut wie keinen Effekt hatten und sich die Titel dann doch auch ohne diese Beschränkungen erwerben ließen.

Gerad gabe es wieder Meldungen, dass der Kopierschutz von HD-DVD und Blue ray geknackt ist.

Es wird auch weiterhin notwendig sein, Musik und Filme zu schützen, aber es gibt besser Methoden als die auf den Trägern implementierten aktiven DRM-Kopierschutzsysteme. Zu den besseren Möglichkeiten gehören “Fingerprints” und “Watermarks”, deren Vorteil es ist, dass sie das Kopieren nicht verhinden. Sie machen nur nachweisbar, wer gegen das Copyright verstoßen hat. Damit wird die Masse der gesetzestreuen Konsumenten nicht von vornherein kriminalisiert, sprich, ihr werden keine bösen Absichten unterstellt. Warum, so fragt der Autor des Artikels, hat man das nicht von Anfang an so gehandhabt?

Quelle:
Criminalising the consumer:engl: auf Economist.com

Französische Nachrichtenagentur und Google

Die französiche Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP) und Google haben ihren über zwei Jahre gehenden Copyright-Streit beigelegt und am Freitag einen Kooperationsabkommen geschlossen. Danach darf Google in bestehenden und künftigen Diensten Nachrichten aus dem AFP-Ticker sowie Bilder verwenden. Was der Suchmaschinengigant dafür an Lizenzgebühren bezahlt blieb geheim.

AFP hatte Google Anfang 2005 wegen fortgesetzter Copyright-Verletzungen verklagt und Schadenersatz in Höhe von 13,2 Millionen Euro gefordert. Google entfernte daraufhin alle AFP-Meldungen aus seinem News-Dienst. Der Rechtsstreit war eine Facette in dem fortwährenden Konflikt zwischen klassischen Nachrichtenmedien und Suchmaschinen.

Quelle: Französische Nachrichtenagentur einigt sich mit Google via heise online

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