[…] „Wenn ick ma tot bin schick ick aus mein kleenet Grab
mein’ letzten Willen und wat ick zu vermachen hab:“[…] Friedrich Holländer
Nach dem 1929 von Holländer entstandenen Text ist es definitiv im Grab zu spät sich um seinen (digitalen) Nachlass zu kümmern. Verbraucherschützer raten dazu seinen digitalen Nachlass möglichst frühzeitig zu regeln. Noch ist dieses Thema juristisch noch wenig erschlossen. Denn was geschieht mit den Daten aus sozialen Netzwerken, Emailaccounts und vom Online-Shopping usw., wenn der User stirbt? Hierzu gibt es die sogenannte #machsgut-Kampagne, die auf diese Thematik aufmerksam machen will. Diese ging Ende Oktober 2014 auf Initiative der Verbraucherzentrale an den Start. Sie verweist daruf, dass fast alle drei Minuten ein Facebook-User stirbt. Ziel ist es, dass dieses Thema durch die (noch lebenden) User mehr an Aufmerksamkeit bekommt als bisher:
„Viele Menschen denken bei Nachlass an Schmuck, Geld oder Immobilien. Im digitalen Zeitalter stellen sich aber neue Nachlassfragen. Es ist an der Zeit, den digitalen Nachlass aus seinem Nischendasein rauszuführen.“ Michaela Zinke
Auf einer ZDF-Webseite wird vor kommerziellen Nachlassverwaltern gewarnt, auch die Telekom plant unter dem Namen „Digiment“ einen solchen Dienst. Zinke, die Verbraucherschützerin warnt aber vor diesen kommerziellen Anbietern, da nun plötzlich eine Firma Passwörter des Verstorbenen erhält. Sie rät zu Passwortmanagern, welche die Verwaltung von Passwörtern erleichtern. Weiter FAQs zu diesem Thema finden sich auf der ZDF-Heute-Seite: http://www.heute.de/letzter-wille-im-netz-wie-man-seinen-digitalen-nachlass-regelt-36006890.html
Weitere Informationen gibt es auf den österreichischen Webseiten Saferinternet.at und der Internet Service Providers Austria (ISPA). Dort wird in einer Broschüre zur Vorsorge geraten:
„Hilfreich wäre etwa, eine möglichst vollständige Liste aller Online-Mitgliedschaften und Profile zu erstellen. In dieser Liste sollten auch Nicknames, Zugangsdaten sowie Passwörter verzeichnet sein. Die Liste sollte regelmäßig aktualisiert werden. Da diese Liste der Schlüssel zur privaten Onlineaktivität ist, sollte sie sicher und sorgsam verwahrt werden. Sie kann in Form einer physischen Liste an einem den Hinterbliebenen bekannten und zugänglichen Ort (z. B. Safe, Dokumentenmappe) oder im Rahmen eines Testaments beim Notar hinterlegt werden.[…] Ebenfalls zu empfehlen ist, den gewünschten Umgang mit Benutzerkonten und Daten schriftlich festzuhalten. So kann etwa niedergeschrieben werden, welche privaten Daten und Einträge (z. B. E-Mails, Fotoalben) nach dem Tod im Internet weiterhinzugänglich sein bzw. welche Daten gelöscht werden sollen. In diesem Schriftstück sollte auch festgelegt werden, wer im Todesfall Zugriff auf diese sensiblen und persönlichen Daten erhält.“
Wenn (öffentliche) Bibliotheken schon Informations- und Medienkompetenz für Alt und Jung vermitteln, wäre die Vermittlung des Wissens über die Regelung des digitalen Nachlasses nicht auch ein Teil dessen, was im Rahmen von Datensicherheit und des Umgangs mit dem Internet und sozialen Netzwerken eine Rolle spielt?
Eine weitere Möglichkeit der Aufbewahrung des Gedenkens ist die über QR-Codes auf Grabsteinen. Ist das der Friedhof 2.0 bzw. der Grabstein 2.0? QR-Codes auf Grabsteinen führen Trauernde zu Fotos und Videos der Toten im Internet. In dem folgenden Video wird sowohl auf den digitalen Nachlass im Netz, als auch auf QR-Codes auf Grabsteinen aufmerksam gemacht.
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