Ein Loch gestopft, ein anderes aufgerissen.

Gestern wurde berichtet, dass die Sicherheitslöcher bei HD DVD und Blu-ray wieder gestopft sind. Heute zeigt sich, wie löchrig der Käse anscheinend doch ist, denn

Hacker [haben] ein neues Loch in das Sicherheitssystem der HD-DVD-Filme gerissen. Wie im Forum von Doom 9 zu lesen ist, hat ein Hacker Namens xt5 einen Weg gefunden, die zur Entschlüsselung wichtige Volume ID mit Hilfe eines normalen, nicht modifizierten HD-DVD-Laufwerks der Xbox 360 (Toshiba SD-S802A) auszulesen, das per USB an einen PC angeschlossen werden kann. Mit dieser Volume ID lassen sich alle zum Kopieren eines HD-DVD-Films nötigen Schlüssel freilegen. Eine Abspielsoftware wie WinDVD ist dazu nicht mehr nötig.

Für Blu-ray wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch hier wieder ein Loch zur Umgehung der technischen Schutzmaßnahmen gefunden wird. Leidtragende dieser Aktionen sind auf jeden Fall die ehrlichen Nutzer einer solchen Disk.

Quelle:
Hacker reißen neues Loch in AACS-Verschlüsselung via heise online

Loch an Loch und hält doch

Es hat fast zwei Monate gedauert, bis die Löcher im DRM-System der DVD-Nachfolgetechnologien HD DVD und Blu-ray wieder gestopft waren. Diese Mitteilung veröffentlichte die Organisation Advanced Access Content System License Administrator (AACS LA) gestern in Los Angeles, Kalifornien.

Zukünftig sei es nicht mehr möglich, die Schlüssel zur Dekodierung hochauflösender Filme aus dem Arbeitsspeicher von PCs auszulesen.

Hacker war es vor einigen Wochen gelungen, Keys des DRM-Systems AACS, die kurzzeitig offen im Arbeitsspeicher abgelegt werden, auszulesen. Ein Programmierer unter dem Pseudonym Arnezami veröffentlichte ein Tool, mit dem der entsprechende RAM-Bereich extrahiert werden kann. In Verbindung mit dem Programm BackupHDDVD konnten Filme daraufhin unverschlüsselt auf die Festplatte kopiert werden.

Ein Patch, das durch die Hersteller von Softwareplayern bald als Update bereitgestellt werde, soll das Auslesen der Keys nun verhindern, so die AACS LA. Auch die alten Schlüssel werden außerdem durch neue Codes ersetzt.

Für neue Filme gilt: sie werden nur noch mit Systemen abspielbar sein, die über die neue AACS-Version verfügen. Damit zwingt man die Anwender, den Patch zu installieren.

Quelle:
Löcher im DRM-System von DVD-Nachfolgern offenbar gestopft via de.internet.com

Nachschlag: Bye, bye DRM!

Auf der gestern einberufenen Pressekonferenz in London hat EMI das Ende von DRM eingeläutet, zumindest für ihr Premiumangebot von 1,29 € pro Song ab Mai.

EMI, bisher in Sachen Kopierschutz und Piraterie-Bekämpfung eine feste Stimme im Chor der Big Four, der vier großen Musikkonzerne, weicht von der bisher eisern verfolgten Linie ab und will das digitale EMI-Repertoire online künftig ohne digitale Kopierschutztechniken verkaufen.

Und zuerst werden diese kopierschutzfreien Stücke bei Apple erhältlich sein. Ob dies ausreicht, die EU zu überzeugen ist fraglich.

Die EU-Kommission hat gegen große europäische Online-Musikhändler ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Betroffen sind Apple, EMI, Sony BMG, die Universal Music Group und Warner Music.

Quellen:
Online-Musik: Die digitale Mauer fällt bei EMI und Apple via heise online
EMI takes locks off music tracks:engl: BBC News
EU-Kommission durchleuchtet Apple iTunes via silicon.de
Apple Unveils Higher Quality DRM-Free Music on the iTunes Store:engl: via apple.com

GNU-Licence – Klappe, die Dritte

Die Free Software Foundation (FSF) hat den dritten Entwurf:engl: für die neue Version der GNU General Public License (GPL) vorgelegt.
Ziel ist es, den Einsatz von restriktiven Softwarepatenten und DRM zu verhindern, um weiterhin einen freien Nutzen von Information und Software zu ermöglichen.
Der dritte Entwurf steht ab sofort für zwei Monate zur öffentlichen Diskussion. Gleichzeitig will man die Debatte aber auch nutzen, um Missverständnisse auszuräumen.

Quelle: Diedrich, Oliver: GPLv3 zum Dritten auf heise open

Bibliothek verweigert sich

Die Bibliothekare:engl: des Massachussetts Institute of Technology (MIT) :engl: haben das Abonnement für das Online-Archiv der amerikanischen Society of Automotive Engineers (SAE) :engl: zum Ende des Monats gekündigt. Grund dafür: SAE möchte für seine Fachinformation DRM einsetzen.

Die Begründung ist verständlich, warum SAEs DRM:engl: in diesem Fall mehr als eine Zumutung für die Kunden der Bibliothek ist.

SAE’s DRM technology severely limits use of SAE papers and imposes unnecessary burdens on readers. With this technology, users must download a DRM plugin, FileOpen Systems’ third-party plug-in for Adobe Reader called “FileOpen,” in order to read SAE papers. This plugin limits use to on-screen viewing and making a single printed copy, and does not work on Linux or Unix platforms.

Damit gehen die Bibliothekare einen weiteren Schritt in Richtung eines konsequenten Open Access. Dies ist zu befürworten aus Sicht der Open Access-Anhänger. Allerdings stellt sich mir die Frage, wie die Bibliothek ein umfassendes (Fach)Informationsangebot anbieten möchte, wenn sie grundlegend DRM ausschließt oder schätzt man dort die eigene Macht so hoch ein, dass man auf diesem Wege DRM verhindern könnte?

Quellen:
MIT Faculty and Libraries Refuse DRM; SAE Digital Library Canceled:engl:
MIT-Bibliothek verweigert DRM-Einsatz auf iRights.info

Verbraucher stärken!

Wie bereits unter Neuer Ärger wegen DRM angedeutet, soll es eine Verbraucherschutzcharta geben, die jetzt vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgestellt wurde.

Digitale Daten sollen auf

  • Basis offener Standards angeboten werden,
  • sicher und zuverlässig sein,
  • einen offenenZugang gewähren,
  • interoperabel, barrierefrei, nutzerfreundlich gestaltet werden und
  • gleichberechtigt nutzbar sein.

“Die wachsende Bedeutung digitaler Medien erfordert eine umfassende verbraucherpolitische Konzeption und die Formulierung klarer Verbraucherrechte für die Nutzung digitaler Dienste”, heißt es in der Einleitung der Charta, die Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer vorstellte.

In punkto DRM heißt es:

DRM-Systeme dürfen Verbraucherinteressen nicht verletzen Im Zugang zu digitalen Medien und Informationen sieht die Verbraucherschutzcharta einen weiteren wesentlichen Aspekt. Digital-Rights-Management-Systeme (DRM) würden die Nutzungsmöglichkeiten digitaler Inhalte oft begrenzen und stellen somit ein Hindernis dabei dar, die Interessen der Nutzer zu wahren.

Quellen:
BMELV: Digitaler Verbraucherschutz

Seehofer präsentiert Verbraucherschutzcharta im PC-Magazin

Mehr Informationen:
“Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik”

Pro Künstler und Autoren…

Was bedeutet eigentlich diese Aussage des Bundesrates? Nun für Nutzer von urheberrechtlich geschütztem Material nichts Gutes.


Der Bundesrat hat sich gemäß den Wünschen der Musikindustrie für die Streichung des Richtervorbehaltes bei den geplanten AuskunftsAnprüchen [sic!] gegen Internetprovider über Nutzerdaten und für eine Erhöhung der Schadensersatzregelung bei Verstößen etwa gegen Urheber-, Marken- oder Patentrechte ausgesprochen.

Neben Lauschangriffen heißt dies wohl nun auch ein Ja zu einem verstärkten Einsatz von Kontrollsystemen wie DRM.

mehr dazu:
Bundesrat für leichtere Enttarnung von Urheberrechtsverletzern auf heise online

Marktreife: Fraunhofer Wasserzeichen

Informationen im Internet, egal wie, lassen sich so gut wie nicht mehr daraus entfernen. Innerhalb kürzester Zeit verbreiten sich legale und illegale Kopien über das Netz. Ein Übel, das vor allem die stört, die mit Texten, Dateien und Informationen ihr Geld verdienen wollen.
Mit dem von Forschern des Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) entwickelten Wasserzeichen, lässt sich zumindest die Datei zumindest zur undichten Stelle zurückverfolgen.

“DRM im Endkundenbereich schadet heute oft mehr als es nutzt.
Wasserzeichen-Technologie hingegen ist preiswert und lässt sich problemlos in Produktionsabläufe einbetten, ohne lästige Nebenwirkungen für die Nutzer”
, sagt Steinebach, dessen Team für die Pool Position GmbH die Wasserzeichen-Software in die Steuereinheit einer handelsüblichen CD-Kopierstation integriert hat. […] “Da jede gebrannte CD mit einem individuellen Wasserzeichen versehen wird”, so Steinebach, “lässt sich beim Auftauchen eines Songs im Internet genau nachvollziehen, an wen die CD geliefert wurde.”

Was für ein gefundenes Fressen für Datenschützer und Geheimdienste! Und bevor man es vergisst: Wasserzeichen sind ein passiver Teil von DRM!!!

Quelle: Geheimagenten für CD-Brennerei und Internet: Wasserzeichen-Software vom Darmstädter Fraunhofer-Institut ist marktreif via Buchmarkt.de

Nutzung digitaler Daten

Die Nutzung digitaler Daten muss auch ohne Internet-Standleitung, sprich im offline-Status möglich bleiben. Trusted Computing Module würden sonst die Nutzung über Gebühr einschränken.

“Auch die Anbieter von DRM-Systemen sind aufgefordert zu prüfen, ob eine anonyme oder pseudonyme Nutzung möglich ist”, sagte Schaar weiter. Eine persönliche Identifizierung von Nutzern sollte sich auf solche Fälle beschränken, in denen dies unabdingbar ist. Dazu zählt der Datenschutzbeauftragte das Online-Banking und Bestellungen über das Internet.

Mehr dazu: Bundesdatenschützer: Trusted Computing Module dürfen keine Hintertüren schaffen via de.internet.com

No DRM- Scheitern in Britannien

Bereits am Montag hat die Britische Regierung eine Petition zum Verbot von DRM abgelehnt.


“DRM überwacht nicht nur die Einhaltung von technischen Schutzmaßnahmen. Es gibt den Rechteinhabern auch noch nie da gewesene Auswahlmöglichkeiten, wie und zu welchem Preis ein Verbraucher digitale Medien kaufen und nutzen kann”, heißt es in einer Stellungnahme der Regierung. “Es ist klar, dass die Bedürfnisse und Rechte der Anwender beachtet werden müssen. Sie müssen darüber informiert werden, was genau sie kaufen, wie und wo sie das Produkt nutzen dürfen und welche Beschränkungen bestehen.”

In der Petition wird DRM-Systemen vorgeworfen, sie schränkten die Möglichkeiten der Verbraucher ein, auch konkurrierende Angebote zu nuten. Grund dafür ist die häufige Systemabhängigkeit wie beispielsweise bei FairPlay von Apples iTunes.

Mehr dazu: Graeme Wearden und Stefan Beiersmann: Britische Regierung lehnt DRM-Verbot ab auf ZDNet.de

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