Weiter gegen den Abmahnwahn

Ich hatte ja bereits auf die Erste Ausgabe des kostenlosen E-Books “Wegweiser-Abmahnung” hingewiesen. Leider verschwand der Link nach einiger Zeit, aber nun gibt es ein Update zu diesem E-Book.
Der Verein gegen den Abmahnwahn e. V., die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, und Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs haben jetzt die 2. Auflage des eBooks “Wegweiser-Abmahnung” veröffentlicht.

Wegweiser Abmahnung

Wegweiser Abmahnung

Die Autoren Steffen Heintsch und Fred-Olaf Neiße bieten Ihnen mit diesem E-Book quasi einen “Erste-Hilfe-Koffer” für den Fall der Fälle an, der als ein Leitfaden zur Orientierung dienen soll.

Das Buch kann und soll den Gang zum Fachanwalt nicht ersetzen!

Ins Buch sind alle Neuerungen des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eingearbeitet worden und auch die Thematik der Störerhaftung wurde inklusive der dazu passenden Gerichtsurteile aktualisiert.

Da auch Inkassofirmen durch Rechteinhaber immer öfter eingesetzt werden und so immer wichtiger im Abmahndschungel werden, gibt es nun neben der Präzisierung der modifizierten Unterlassungserklärung eine aktuelle Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man sich als Abgemahnter verhalten sollte.

Laden Sie sich das PDF mit der CC-Lizenz BY-ND herunter und veröffentlichen Sie es, wie bspw. Gulli.com , damit es nicht wieder verschwindet.

Quelle:
Update des eBooks erschienen via gulli.com

Genial – das Battle Buch vs. Kindle

Green Apple’s crack video crew came at it with an open mind, pitting “The Book” against the Kindle in a smack-down of the most literary sort. We had plenty of help from some, um, “talented” folks, as you’ll see.

What follows over the next ten days are ten short videos, taking a careful, if tongue-in-cheek, look at each “format.”

Teil 1 bis 6 sind bereits erschienen. The Green Apple Core stellen Buch und Kindle in einem Wettstreit gegenüber. Mein persönlicher Favorit ist dieser Film:

Quelle: The Book vs. the Kindle, Part 1 of 10 von The Green Apple Core
(Alle Teile)


[Korrektur zur Verbesserung des Datenschutzes. Umstellung Youtube-Video auf “privacy-enhanced mode”: 03.06.2018]

Buchhandelsargumente gegen DRM

Das war ein Artikel, den man so an dieser Stelle nicht erwartet hat. Noch vor drei Wochen hieß es bei Börsenblatt.net: libreka! unterstützt ab sofort auch “harten” Kopierschutz [17.06.2009] Die Buchplattform libreka! versprach den teilnehmenden Verlagen ab sofort für ihre E-Books mit Hilfe des Adobe-DRM für einen Kopierschutz zusorgen. Klingen die eigenen Worte jetzt nicht wie Hohn?

„libreka! etabliert sich weiter als offene und universellste Plattform. Die Verlage haben jetzt die Wahl, ob sie ihre E-Books in libreka! mit einem psychologischen Kopierschutz oder mit einem ‚harten’ DRM versehen –oder ihre E-Books ungeschützt anbieten möchten“, sagt Ronald Schild, Geschäftsführer der MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH.

Offen und universell war die Plattform ab diesem Zeitpunkt garantiert nicht mehr. Inzwischen sieht Schild wohl ein: “Piraten lieben DRM”, glaubt man dem Titel dieses Blogbeitrags. Das was DRM-Experten seit langer Zeit sagen, scheint nun für Libreka! zur Erkenntnis geworden zu sein. Es ist kein Widerspruch, in Kopierschutz ein förderndes Element von Piraterie zu sehen.

Zum erstem Mal sieht jemand der Entscheidungsträger, was sie dem Kunden damit antuen. Bücher mit dem Adobe-Kopierschutz können bis zu sechs Mal vom eigenen Konto bei libreka! heruntergeladen werden. Aber dann beschränkt man auch die Möglichkeiten, Teile davon zu markieren, kopieren und auszudrucken. Diese drm-geschützten E-Books können auf allen E-Book-Readern und Computern gelesen werden, welche die Software die Software Adobe Digital Edition unterstützen, die kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann. Es gibt genug Computer, die nicht aktuell genug sind, genug Nutzer, die Linux nutzen, und damit auch nicht anzeigen können. Hat man hier von Ciando nix gelernt?

Was heißt das, wenn man DRM in die Welt der gedruckten Bücher überträgt. Sie kaufen ein Buch im Hardcover in der kleinen Buchhandlung um die Ecke und die nette Buchhändlerin muss Sie dann darüber aufklären, dass sie dieses Buch höchstens an drei Familienmitglieder weitergeben dürfen. Ausgeschlossen sind andere Verwandte, ihre Freunde oder Bekannte. Außerdem wird bestimmt, dass Sie das Buch auch noch nicht während ihrer Heimfahrt gleich anlesen dürfen, weil sie sich erst über eine kostenfreie Hotline registrieren müssen. Und damit Sie das Buch mit seinen 700 Seiten nicht kopieren können, wurden die Seiten in einem Spezialdruckverfahren gefüllt. Das ist auch der Grund, warum Sie das Buch nicht im Sonnenlicht odder direkt unter einer Lampe lesen können, weshalb Sie das Buch nicht direkt am Strand lesen können oder Ihre Leselampe dimmen müssten.

Mit den Kopiereinschränkungen könnten ja die Kunden noch leben und sie beim E-Book vielleicht auch noch verstehen, aber der dafür notwendige technische Aufwand ist ihnen nun wirklich nicht zuzumuten. Wenn sogar computeraffine Leser Probleme haben, die kopiergeschützten E-Books zu nutzen, was passiert dann mit denen, die da eigentlich überhaupt keine Ahnung haben (mal abgesehen, dass diese wohl sich kein E-Book kaufen würden)?

Schild stellt außerdem fest:

Und wir sollten uns darüber klar sein, dass nach wie vor nur eine verschwindend geringe Zahl an Lesegeräten Kopierschutz überhaupt unterstützt.

Es gibt Geschäftsmodelle, so die von Apple (???) und Amazon (Kindle), die scheinbar gut mit Kopierschutz funktionieren. Die Anbieter sind momentan erfolgreich, was aber an auch den geschlossenen Systemen liegt. Bei ihnen kommen Shop-System, Inhalte und E-Reader aus einer Hand.

Nur in einem solchen Ökosystem funktioniert DRM problemlos – und hat für die Anbieter den nicht uninteressanten Nebeneffekt, dass nicht nur die Inhalte, sondern auch die Kunden geschützt sind.

Damit werden aber die Kunden an den Anbieter (und seine Frenchaise-Nehmer) gefesselt, da sich die E-Books nicht auf Endgeräte anderer Hersteller übertragen lassen.

Das war jetzt eine sehr deutliche Darstellung dessen, was DRM für den zu umwerbenden Kunden bedeutet. Doch, was zieht nun die Raubkopierer an und wie profitieren sie von DRM?

Das Hauptargument seines Beitrages, erwähnt Schild nur kurz und eher nebenbei.
DRM hat Lücken. Raubkopierte E-Books gibt es bereits flächendeckend, wobei diese Kopien nie von den originalen E-Books sondern von eingescannten gedruckten Ausgaben stammen. Diese Kopien unterliegen natürlich keinerlei Kopierschutz. Da gibt es keine Beschränkungen, keine Installations- bzw. Kompatibilitätsprobleme, jedes Lesegerät kann verwendet werden und außerdem sind die Bücher dazu noch kostenlos.

Nicht erwähnt wird der Sportsgeist, der bei so manchem Hacker besteht. Je mehr Nutzer drangsaliert werden, desto eher findet sich auch ein Robin Hood, der sie davor bewahren will und das DRM-System knackt. Den Sport konnte man sowohl bei DVD-Schutz oder bei der Premiereverschlüsselung bemerken.

Nun erwartet man von seinen treuen, rechtmäßig handelnden Kunden, dass sie für ein Produkt mit signifikanten Einschränkungen auch noch fast den gleichen Preis wie für die gedruckte Ausgabe zahlen.

Die Verleger und der Buchhandel sehen wohl jetzt ihre Kundschaft davonlaufen. Wie sollten sie auch dieses Mißverhältnis zwischen Vertrauen und Kosten und der fehlenden Benutzbarkeit und den qualitativen Mängel ihres Handelsgutes erklären? Ziel müsste es sein, die Kunden zu überzeugen, ihnen Vorteile von E-Books näher zu bringen, ihnen einen Vertrauensvorschuss zu geben.

Verlage konnten ab Mitte Juni ihre E-Books an MVB liefern, damit libreka! diese ab 15. Juli mit dem Adobe-DRM-Schutz vertreiben kann. DRM-geschützte Bücher werden dabei um 20 Cent teurer. MVB übernimmt die Server- und Einrichtungskosten für die Rechteverwaltung.

Fast verschämt wies man damals auf die schon bestehende Möglichkeit hin, die E-Books im PDF- und EPUB-Format mit einem digitalen Wasserzeichen zu versehen, welches als psychologischer Kopierschutz dienen soll, denn in dem Watermark sind persönliche Angaben des Käufers hinterlegt.

Schild behauptet im heutigen Beitrag, dass Verlage gezwungen werden, DRM zu verwenden. Er schiebt den schwarzen Peter der Natur der Titel zu, den Autoren oder Agenten.
Nach seinen ganzen Ausführungen bestätigt er, dass wie Anfang des Jahres angekündigt, libreka! den Verlagen auch ab Mitte Juli anbietet, deren Titel DRM-geschützt zu verkaufen. Schilds eindeutige Empfehlung an die Verlage lautet jedoch:

Verzichten Sie auf DRM und versehen Sie Ihre E-Books mit einem psychologischen Kopierschutz, dem Wasserzeichen.

Eine Erkenntnis eines Anbieters, die sich hoffentlich in der Verlegerwelt genauso als Flächenbrandt verbreitet wie sie dies bereits in der Musikindustrie getan hat.

Quellen:
DRM-System von Adobe : libreka! unterstützt ab sofort auch “harten” Kopierschutz
Schild, Ronald: Piraten lieben DRM via libreaka! Blog

Kühlt sich der Hype ums E-Book ab?

Ralf Alkenbrecher, einer der wenigen Experten zum Thema E-Book, zieht bei Buchmarkt.de im Sonntagsgespräche eine erste Bilanz zum E-Book nach dem Start den Sony-Readers vor drei Monaten. Alkenbrecher ist froh, dass es um das E-Book ein wenig ruhiger geworden ist, da durch die sehr intensive Berichterstattung in der Fachpresse und den Feuilletons Erwartungen geweckt worden seien, die an den Hype ums Apple iPhone erinnerten und die nicht erfüllt werden konnten. Als problematisch erwies sich auch, dass viele Dienstleiter und Publikumsverlage im März ihr Angebot noch nicht wirklich fertig gestaltet hatten. Alkenbrecher vermied allerdings davon zu sprechen, dass man schlecht vorbereitet war, allerdings hätte man den Buchhandel besser in die Vorbereitungen des E-Books-Starts einbinden können. Im Moment sollte man abwarten, dass die harte Arbeit seiner Dienstleistungs- und Verlagskollegen in den letzten sechs Monaten Früchte trägt.

Die Wissenschaftsverlage hatten es deutlich leichter, sie konnten, ohne in der Öffentlichkeit zu stehen, langsam ihre Produktion auf E-Books umstellen.

Kritisch merkt Buchmarkt an:

Random House meldet in einer Pressemitteilung, dass man „mehrere tausend“ E-Books verkauft habe, bekannt ist aber auch, dass Random House knapp 1.500 Titel erstellt hat, das heißt, im Schnitt wurden wohl eher 5 denn 10 Exemplare verkauft.

Der Hype ums E-Book ist auch bei den Käufern nicht wirklich angekommen. So geht Alkenbrecher davon aus, dass, obwohl es keine offiziellen Reader-Verkaufszahlen gibt, bis heute gerade eine fünfstellige Verkaufszahl erreicht wurden. Damit kann man höhere Download-Zahlen wohl kaum erreichen. Die verfügbare Titelanzahl ist heute allerdings höher als bei den früheren E-Book-Einführungsversuchen.

Eine wirkliche Beurteilung ist wohl erst in 12 Monaten möglich. Das Taschenbuch brauchte bei Markteinführung auch eine ganze Weile bis es sich durchsetzte. Schwierig wirkt sich auch die rechtliche “Kompliziertheit” aus. Dies haben die Verlage stark unterschätzt. Hinzu kommen auch die Probleme bei der Konvertierung.

Ein weiteres Problem ist auch, dass das Thema “E-Book” in vielen Verlagen ein Angstthema ist und eben möglichst auf kleiner Flamme nebenbei läuft. Es ist nicht Chefsache sondern einfach nur ein Test.

Für den Markt war es nicht gut, dass praktisch nur eine der drei großen Publikumsgruppierungen mit großem Engagement sofort E-Books präsentieren konnte. Wer sich beim Kauf neuer E-Books an der Spiegel-Bestseller-Liste orientiert, wird nur in wenigen Fällen fündig, und dies frustriert die Reader-Käufer, wie man in einschlägigen Internet-Foren lesen kann.

Der Buchhandel sah vor und während der Einführungsphase nur die Probleme und weniger die Chancen bei diesem Geschäft. Hier bedarf es eines Umdenkens.

Muss man allerdings auf den Kindle setzen, um das E-Bookgeschäft in Deutschland anzukurbeln? Fast liest man das etwas genervte Schmunzeln in Alkenbrechers Antwort:

Dies werde ich so ungefähr einmal pro Woche gefragt.

Amazon konzentriert sich vorerst auf das USA-E-Book-Geschäft und kämpft darum seinen Vorsprung gegenüber Apple zu sichern. Auch der neue Kindle DX wird keine Konkurrenz für den E-Book-Markt in Deutschland werden wird, da sich Amazon und deutsche Mobilfunkbetreiber nicht einigen konnten. Diese Meldung kannte Alkbrecher noch nicht während des Interviews, wo er noch erwartete, dass Amazon in Deutschland mit dem technisch für den europäischen Markt vorbereiteteten Kindle2 starten würde. Er äußerte zu Buchmarkts Erstaunen, dass diese proprietäre, monopolistische System für den ganzen E-Book-Markt positive Auswirkungen hätte.
Zumindest kann man nachvollziehen, dass die große Werbe- und Pressekampagne die Aufmerksamkeit potentieller Reader-Käufer neu gewinnen würde und dass dadurch eine Vervielfachung der verkauften Geräte und damit ein deutlicher Nachfrageanstieg nach E-Books verursacht würde.

Auch die Verlage, die bereits über Erfahrungen mit E-Books und entsprechend aufbereitete Daten verfügten, könnten schnell auf das Drängen nach Inhalten auch für kindle-kompatible E-Book-Inhalte sorgen. Erste Erfahrungen könne man mit dem iPhone sammeln.

Verlage, die ihre Daten schon jetzt neutral vorrätig halten, können viel schneller auf neue Geräte, neue Anbieter reagieren und erarbeiten sich einen Wettbewerbsvorteil. Daher ist es für die Verlage letztlich auch nebensächlich, ob sich der Sony-Reader, der Kindle oder das iPhone durchsetzen, die eigentliche Frage ist: Wie und wann der Verlag in die neutrale Verfügbarkeit seiner Daten investiert, um für die Zukunft gerüstet zu sein.

Quelle:
Ralf Alkenbrecher: E-Book – ist der Hype vorbei? via BuchMarkt.de

[Meinung] Nachbesserung ist Pflicht

Die UTB und ihre E-Books… Erste Kritik las ich ja bereits in den Diskussionen zur “Landesbibliothek als Copyshop” von Herrn Ulmer (02.04.-26.04.2009). Hier folgen einige Dinge, die mir während meines zweistündigen Tests nicht gefallen haben. Ich habe während des Tests mir einfach die Dinge notiert, über die ich gestolpert bin oder deren Lösung ich erst nach einigem Herumprobieren gefunden habe. Das Angebot ist unter einigen Aspekten sicherlich als gut zu bewerten, aber immer wieder gibt es Punkte, die das Positive in den Hintergrund treten lassen.

1. Persönliche Daten
Wenn Sie das Testangebot der UTB Online-Bibliothek aufrufen, werden Sie als erstes gebeten, sich anzumelden. Wenn Sie dieser Bitte folgen, erhalten Sie folgendes Anmeldeformular.

Anmeldeformular UTB E-Books
Screenshot des Anmeldeformulars der UTB Online-Bibliothek

Wozu die hier erhobenen Daten benötigt werden oder wie mit diesen Daten umgegangen wird, wird in der Anmeldung nicht weiter geklärt (erst nach Abmeldung kann man diese Informationen einsehen). Die zum Teil ziemlich persönlichen Daten werden mit einigen Zusatzfunktionen wie “Lesezeichen, Notizen oder Kopieren” bezahlt und dem Dankeschön, eines 10.000 Zeichen zählenden Kopierkontingents. Wer ein wenig rechnen kann, wird rasch merken, dass diese Großzügigkeit ungefähr 5-6 Seiten ausmacht und zwar nicht pro Buch sondern gesamt. Für alles andere wird der Student, der seine privaten Daten preisgegeben hat, zur Kasse gebeten oder er muss alles abschreiben.

Das “Geschenk” ist irreführend und kann unerfahrene Nutzer dazu verleiten, sich anzumelden, um etwas “kostenlos” zu erhalten. Sofern die mit der Anmeldung verbundenen datenschutzrechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt werden können, sollte man dies ganz offen auch als ein Problem benennen. Datenschutzbestimmungen, die auf der Seite von UTB stehen, müssen nicht zwangsweise für das Angebot von UTB auf der Juni-Plattform gelten.

Wozu benötigt der Verlag die Matrikel-Nummer? Welche Rolle spielt das Geschlecht, wenn es darum geht, ein E-Book zu lesen und daraus im Rahmen des Urheberrechts zu zitieren? Ich sehe auch nicht ein, dass ich meine Umlaute, die in Namen und Adresse vorkommen, auflösen muss, nur weil der Verlag diese nicht ordnungsgemäß darstellen kann. No way. Also raus aus der Anmeldung. Vielleicht kann man das Angebot ja so auch ganz gut nutzen. Leider fehlen mir dann die Möglichkeiten, Lesezeichen zu setzen und Notizen zu machen. Steht die Frage Zettelwirtschaft? Nun, ich kann da ja beispielsweise auch auf Citavi ausweichen und dort Gedanken mit den entsprechenden Zitaten verknüpfen. Umständlich, aber machbar.

2. Navigation
UTB Online-Bibliothek

Möchten Sie die Bücher fein säuberlich nach Fachbereichen sortieren, klicken Sie bitten nicht auf den Link “Fachbereich”, denn es öffnet sich nur eine leere Tabelle. Gehen Sie dazu auf den kleinen Pfeil davor, denn nur so bekommen Sie die einzelnen Fachbereiche mit den entsprechenden Buchzahlen aufgelistet. Zum Öffnen des entsprechenden Buches klicken Sie bitte doppelt auf den Titel. Überhaupt, Sie müssen sehr viel Doppelklicken, um dahin zu gelangen, wo Sie hinmöchten. Sie haben etwas gesucht: Doppelklick um an die entsprechende Stelle zu springen. Dies ist im Internet unüblich. Hier geht man eigentlich davon aus, dass ein Klick genügt.

Die Anlehnung an eine reale Bibliothek mittels der Begriffe Fachbereich und Regalname wirkt meiner Meinung nach recht hilflos. Klare und einheitliche Benennungen als Fach oder Thema wären angebrachter. Wichtiger als das Einstelldatum wäre die Angabe der Auflage. Auch sind die angegebenen Seitenzahlen, z.B. eine 3 kb große Datei mit 0 Seiten, eher verwirrend.

Zur Suche im Volltext gelangt man erst, wenn man ein Buch geöffnet hat. Dann ist plötzlich eine “Suche über alle Bücher in der Bibliothek” möglich. Das muss man wissen. Die acht Seiten Hilfe, die einem in der Online-Bibliothek zur Verfügung stehen, weisen nicht darauf hin. Die Suche, die man auf der Startseite der Online-Bibliothek findet, durchsucht nur einige wenige Felder und nicht den Volltext.

3. Lesbarkeit
Die Qualität der Schrift ist je nach Größe des Dokuments sehr unterschiedlich. Es ist mir jedoch bei mehreren Büchern, verschiedenen Skalierungen der Größe und Vollbildmodus nicht gelungen, eine gut lesbare Seite komplett auf meinen 17”-Bildschirm zu bekommen, ohne dass die Schrift flimmerte oder unleserlich wurde. Erst in sehr großer Skalierung wirkte die Schrift sauber, gut kontrastiert und lesbar, aber meistens waren dann nur sehr wenige Zeilen komplett zu lesen und das ständige Scrollen macht das Lesen eines zusammenhängenden Textes nicht einfacher.

Bernd-Christoph Kämper schrieb im Kommentar 21 dazu:

Das Erscheinungsbild der Typographie, durch das sich gute Verlagsprodukte ja eigentlich auszeichnen sollten, wird durch diese Präsentationsform völlig ruiniert und ist im Ergebnis von miesester Qualität: durch Scan- bzw. Kompressions-Artefakte beschnittene oder gestauchte Zeilen und unscharfe Buchstaben auf krisseligem, schmutzigem Uintergrund [sic!] sind typisch und machen das Lesen zur Qual.

Wenn das E-Book-Qualität sein soll, sehe ich das Experiment für mich als gescheitert an.

4. Vervielfältigung
Einzelne Seiten und Kapitel der Bücher lassen sich nicht digital speichern. Schwierig ist auch die fehlende Möglichkeit zu nennen, entsprechende Seiten auszudrucken. Wie bereits eingangs erwähnt, können 10.000 Zeichen kopiert und ausgedruckt werden, allerdings ist dies Augenwischerei, da dieses Kontingent mehr als schnell ausgeschöpft sein wird.
Herr Ulmer schreibt dazu in Kommentar 23:

Den Ausdruck habe ich befürwortet. Ich konnte mich aber im Kreis der Gesellschafter der UTB nicht durchsetzen. Warum? Weil die Angst sehr groß ist, dass man durch die Digitalisierung und Bereitstellung von E-Books die Existenzgrundlage von Verlagen gefährdet.

Halbherzig Angebote bringen die Verlage nicht weiter. Ein E-Book kostet mindestens genauso viel Zeit es zu lesen wie ein gedrucktes Buch – nun gut, in der hier vorhandenen Auflösung und Qualität wahrscheinlich etwas länger. Zeit hat man nur einmal, auch als Student, der ja als Zielgruppe angesprochen wird. Und Zeit ist etwas, das gerade im Rahmen des sehr verschulten Bachelor-Studiums mit dem sehr vielen Stoff nicht vorhanden ist.
Der Gedanke, dass man den Studenten so zumindest die Zeit erspart, Texte einzuscannen, ist mir allerdings bei der ersten Betrachtung nicht gekommen, sondern erst in der fachlichen Auseinandersetzung mit Kollegen. So kann man dies sicher als einen kleinen Pluspunkt für das Angebot verbuchen. Die eingescannten Beiträge seitens der Studenten dürften eine ähnliche Qualität aufweisen wie die von UTB. Sicherlich entstehen Studenten Kosten für Papierkopien bzw. Ausdrucke der Eigenscans eines Buches. Allerdings kann es je nach Finanzierung des Angebots zu einer Dreifachbelastung der Studierenden kommen (Anteil der Studiengebühren, Kosten für das Kopierrecht an UTB und eigene Druckkosten).

5. Fazit
Klaus Graf schrieb im Kommentar 55:

Man kann sich nur angewidert abwenden, wenn man die Benutzungsbedingen der UTB-Ebooks anschaut: Die Bibliotheken sollen zahlen und zwar nicht wenig, und anschließend noch die Studenten, um Seiten ausdrücken zu dürfen.

Angewidert bin ich nun nicht, aber die erste Sichtung des UTB-Angebotes zusammen mit anderen Interessierten machte uns eines klar: Der Leser als Nutzer dieser E-Books ist nicht willkommen. Mit dieser Art „Friss oder stirb“-Einstellung bekommt man hoffentlich nicht einen Kunden.


Dessen ist man sich bei dem eigenen E-Book-Angebot nicht mehr bewusst. Sprechend ist auch, dass man über das Angebot auf den Seiten des Verlages keinen Hinweis findet. Verantwortlich für die Konzeption und Umsetzung des Internetauftritts der der UTB Online-Bibliothek ist die Agentur JUNI.COM GmbH & Co. KG. Man hätte meinen mögen, diese Firma hätte einige Ahnung von Usability und der Gestaltung eines nachvollziehbaren und selbsterklärenden Portals.

Die stolze Zahl von 364 Werken + 1 Hilfe verteilt sich dabei auf 28 Regale. Das macht im Durchschnitt 13,5 Bücher (z.T. nur einzelne Kapitel) pro Fach. Das Angebot wirkt daher zu wild und zu unspezifisch, dazu außerdem von einer unzureichenden Qualität und Nutzerfreundlichkeit. Fächer mit 0 Büchern sollten wenistens ausgeblendet werden, um ein Mehr an Übersichtlichkeit zu erreichen. Weniger in die “Sicherheit” investiert und mehr in die Qualität der elektronischen Texte, lässt immer noch die Frage offen, ob man die UTB Online-Bibliothek mit ihren Werken elektronisch benötigt. Meine Antwort: Es ist nicht unverzichtbar, da hauptsächlich einführende Literatur in den virtuellen Regalen zu finden ist, die man wohl immer noch am besten in gedruckter Form bearbeiten kann. Stichprobenartige Recherchen ergaben, dass viele der Titel häufig auch in der aktuelleren Ausgabe bereits gedruckt in Bibliotheken vorhanden sind. Sicherlich vorteilhaft ist, dass mehrere Leute gleichzeitig auf das Angebot innerhalb des Universitätsnetztes zugreifen können.

Ausschlaggebend dafür, ob sich dieses Angbot des UTB-Verlages durchsetzt, wird die Preisgestaltung sein. Sofern dies bezahlbar erscheint, sollte doch um eine Nachbesserung des Angebotes nachgefragt werden. Hier ist eine Zusammenarbeit der Bibliotheken sicher mehr als sinnvoll. Es muss nachgebessert werden in allererster Linie beim Kostenmodell. Pay-per-copy-Modelle sind abzulehnen, da je nach Finanzierung des Grundangebotes (z.B. aus Studiengebühren), die Studenten mehrfach bezahlen müssen. Das Angebot öffnet Bezahlinhalten Tür und Tor. Wollen Bibliotheken denn als Vertriebspartner für Verlage auftreten? Ich sehe hier eine sehr kritische Entwicklung, zumal ja UTB gleich doppelt abkassiert (Pauschalpreis und “Verbrauchspreis”).

Einfach lesen…

Manchmal muss man nicht mehr fragen, wer geniale Projekte fördert. Immer wieder taucht da der Name Tim O’Reilly auf, der sich auch für freie Software starkmacht. Im Februar rief er in einem Forbes-Kommentar Amazon dazu auf, bei der Entwicklung des Kindles auf bestehende, offene Standards zu setzen. Um hier selbst etwas zu tun, unterstützt er mit seinem Verlag das offene epub-Format. Dazu hostet sein Unternehmen das “Bookworm Projekt”

Bookworm erlaubt es Lesern ePub Bücher zu Ihrer Online Bibliothek hinzuzufügen und diese in ihrem Webbrowser oder auf ihrem mobilen Gerät zu lesen. Falls Sie ein mobiles Gerät besitzen, das ePub unterstützt (wie z.B. den Sony Reader oder iRex iLiad), können Sie Ihre Bücher in ihren E-Reader herunterladen. Bookworm ist speziell für die Benutzung mit dem iPhone optimiert und kann direkt in Stanza exportieren.

Bookworm wurde von einer O’Reilly-Autorin entwickelt und ist auch unter bookworm.simplicissimus.it gespiegelt zugänglich. Die Software Bookworm ist eine freie Software unter der BSD Lizenz und kann von der Tools Seite von Threepress kostenfrei heruntergeladen werden.

Johannes Haupt von Lesen.net kommt in seinem Test zu dem Ergebnis:

Das vielen eReader-Nutzern zu aufgeblähte und schwerfällige Desktop-Tool Adobe Digital Editions kann Bookworm aber wohl nur in den wenigsten Fällen komplett ersetzen.

Die Software Bookworm zielt auf eine Förderung der Verbreitung des ePub Formates und hat deshalb auch keine dahingehenden Pläne, proprietäre Formate wie *.mobi oder *.azw zu unterstützen, und genauso Formate mit eingeschränkter Flexibiltät, wie z.B. *.pdf.
Zu DRM vertritt man außerdem eine eindeutige Meinung:

DRM (Digital Rights Management) hat sich als schädlich für die technologische Weiterentwicklung erwiesen, unterbindet nicht wirklich illegales Kopieren und stellt eine nicht tolerierbare Benutzereinschränkung dar.

Daher wird Bookworm DRM-geschützte E-Books, zu deren Nutzung man eine spezielle Software benötigt, nicht unterstützen. Ziel ist es, Herausgeber weg von einem Digital Rights Enforcment hin zu einem wirklichen weichem DRM zu bewegen. Zu weichen DRM-Maßnahmen gehören die sogenannten forensischen Rechtssicherungen, wie beispielsweise Wasserzeichen mit dem Namen des Käufers innerhalb einer Datei. Davon profitieren dann sicherlich nicht nur die Nutzer (höhere Interoperarbilität bei den Geräten, bessere Nutzungsmöglichkeiten usw.), sondern auch die Verleger, die ihre Kunden nicht vergraulen.

Quellen:
Haupt, Johannes: Bookworm: (Freie) epub-eBooks online lesen auf lesen.net
Über Bookworm via O’Reilly Labs
Daly, Liza: Bookworm and O’Reilly Labs O’Reilly Labs, 10.02.2009

Mit dem E-Book ist das so eine Sache …

Ach, was habe ich geschmunzelt, als ich gestern in der Augsburger Allgemeinen den unten stehenden Witz zu lesen begonnen habe. Leider gefror mir das Schmunzeln dann, je weiter ich las. Technikgläubigkeit hin oder her, aber auch als Medium Zeitung sollte man vielleicht seine eigene Ablehnung gegenüber neuer Technik nicht so sehr in den Mittelpunkt stellen, zumal der Witz ziemlich „gewollt“ witzig endet.

Hier der Witz aufgeschnappt von einem Werner Wagner.

Leser: Frau Schökerle, Ich [sic!] hab’ ein Problem mit meinem Buch.
Buchändlerin:Aha. Was für ein Problem ist das denn?
Leser: Es ist schrecklich. Mein Buch hat sich aufgehängt.
Buchändlerin: Ihr Buch hat sich aufgehängt? Ja, was haben Sie dem Buch denn Schlimmes getan?
Leser: Gar nichts. Ich wollte umblättern, und da ist es passiert.
Buchändlerin: Und was genau?
Leser: Nichts ging mehr. Weder vorwärts noch rückwärts. Ich kann das Buch nicht mal mehr abschalten.
Buchändlerin: Abschalten? Ach, jetzt geht mir ein Licht auf. Sie sprechen von einem E-Book.
Leser: Natürlich, was denn sonst!
Buchändlerin: Da hab’ ich einen Tipp für Sie. Versuchen Sie es mal mit einem Buch aus Papier. Das hängt sich garantiert nicht auf.
Leser: Ein Buch aus Papier? Toll! Vielen Dank für diesen Tipp.

Und für alle, die noch nicht wissen, wie man mit einem Buch umgeht – immer wieder gern gesehen, die passende Bedienungsanleitung.

Quelle Witz:
Augsburger Allgemeine, 03.06.2009, Ausgabe AS, Nr. 125, 65./158 Jg., S. 2


[Korrektur zur Verbesserung des Datenschutzes. Umstellung Youtube-Video auf “privacy-enhanced mode”: 03.06.2018]

Kindle zwischen den Fronten

Die Kindle-Macher stehen derzeit im Kreuzfeuer. Man kann inzwischen schon fast titeln: “Immer Ärger mit dem Kindle.” Kaum war der Kindle 2 auf dem Markt, da gingen Autoren und Verlage wegen der Vorlesefunktion des Gerätes auf die Barrikaden. Nach dem der US-Autorenverband Authors Guild heftig gegen die Text-to-Speech-Fähigkeit protestiert:engl: hatte, gab Amazon fast zu kampflos nach und überließ Autoren und Verlagen die Entscheidung darüber, ob der Kindle das Buch vorlesen darf.

Nun kritisiert der US-Blindenverband National Federation of the Blind (NFB) Amazons Entscheidung, die Vorlesefunktion des Kindle 2 einzuschränken. Der Vorwurf lautet, dass so die Sehbehinderten und Menschen mit Leseschwäche und Lernschwierigkeiten durch Author Guild und die Verlage diskriminiert würden.
Der technologische Fortschritt und die bessere Verfügbarkeit der E-Books helfen den Betroffenen, einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen zu erhalten. Da wirkt es schon sehr willkürlich, wenn Autoren und Verlage nun über einen Informationszugang entscheiden können, indem sie über die Text-to-Speechfähigkeit entscheiden können. Diese Diskriminierung könne der Verband nicht akzeptieren.

Das nächste Schlachtfeld, auf dem der Wind eisiger wird, ist Amzons Preisgestaltung bei den elektronischen Büchern.Vielen Kindle-Besitzern sind die Preise der E-Books zu hoch. Auch sie protestieren bei Amazon und zwar direkt auf der Verkaufsplattform.

Unter dem Motto “9.99boycott” rufen die Protestierer Gleichgesinnte dazu auf, nicht mehr als 9,99 US-Dollar für ein E-Book zu bezahlen. Alle E-Books, die teurer sind, sollen bei Amazon mit dem Hinweis “9.99boycott” versehen werden.

Bibliothekarin und Kindlebesitzerin Crystal O’Brien begründete im Blog on Wired den “9.99boycott”.

A Kindle book is more restricted in its use than a paper book and therefore should not cost as much.

Es erscheint ihr unfair, für weniger Leistung mehr als 9.99 $ zu zahlen.

“You are not getting something you can lend out to other people, you are not getting a physical item,” […] “So you shouldn’t have to pay so much for a digital copy.”

Das sind nicht die einzigen Argumente:

Kindle books are limited in their use: They cannot be donated to a library, sold to a used-book store or even Amazon’s used marketplace or traded elsewhere. In addition, some books are badly designed and offer little pictorial or other kind of visual relief […].

Indirekt kämpft diese Bewegung damit auch gegen Digital Rights Manangement (DRM), das für viele der Beschränkungen bei den Kindle-E-Books verantwortlich ist.

Quellen:
Gehring, Robert A.: US-Blindenverband protestiert gegen US-Schriftstellerverband via Golem.de
Ganapati, Priya: Kindle Readers Ignite Protest Over E-Book Prices auf Wired Gadget Lab

E-Book-Preisbindung

In einer Stellungnahme informiert der Börsenverein des Buchhandels über seine Sicht zur Preisbindung von E-Books.
Eindeutig mit Ja beantwortet der Börsenverein die Frage, ob E-Books Bücher sind, die gemäß § 2 Abs. 1 BuchPrG der Buchpreisbindung unterliegen.

Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch
[…]
3.Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind […].

Soweit so gut. E-Books sind also an das Buchpreisbindungsgesetz gebunden, da sie ohne Probleme als verlags- und buchhandelstypisch anzusehen sind. Reproduzieren Sie aber wirklich Bücher? Momentan leider sicherlich, da innovative Ideen, was man mit E-Books weiter verwirklichen kann, noch fehlen. Eine Buchpreisbindung ist als gegeben anzusehen, aber die Frage, die sich stellt ist ja nicht, ob das E-Book einer Buchpreisbindung unterliegt, sondern ob der Preis sich an den Printbüchern orientieren muss.

Fraglich allerdings ist, ob man so das Ziel des Buchpreisbindungsgesetzes, die Vielfalt der Produzenten und Anbieter von Büchern zu erhalten. Der Börsenverein beschwört einmal mehr die Gefahr oligopolistischer oder gar monopolistischer Strukturen für den E-Book-Markt, was auf der anderen Seite einen Verlust von Vielfältigkeit und Verfügbarkeit beim Angebots gedruckter Bücher bedeuten würde.

Kommen wir zum nächsten Problem. Was ist nun ein E-Book, das unter den § 2 Abs. 1 BuchPrG fällt? Der Börsenverein und diie Preisbindungstreuhänder gehen davon aus, dass eine verbindliche Entscheidung durch die Gerichte getroffen wird und dass sich eine enge und damit wohl auch konservative Interpretaion des “E-Books” durchsetzen wird. Hier klingt bereits durch, dass Verlage sich ebenfalls sehr konservativ statt innovativ mit dem Thema E-Book beschäftigen werden.

Unter die Preisbindung fallen aus Sicht des Börsenvereins die E-Bücher, die einem gedruckten Buch im Wesentlichen entsprechen. Dabei müssen Inhalte zum Printbuch nicht zu 100 Prozent identisch sein. Eine Preisbindungspflicht, da wo es für den Verbraucher vielleicht wünschenswert wäre, z.B. beim Handel mit einzelnen Kapiteln, kann so ausgeschlossen werden.

Als Beispieldefinition des E-Books bringt der Börsenverein folgende Definition:

E-Books im Sinne von § 2 Abs. 1 BuchPrG sind beispielsweise in ihrer Gesamtheit zum Download bestimmte oder auf Datenträgern jeglicher Art handelbare Werke, die geeignet sind, in ähnlicher Form genutzt zu werden wie gedruckte Werke.

Damit sind i.S.d. § 2 BuchPrG keine E-Books reine Zugriffsberechtigungen auf Online-Datenbanken, wenn Mehrfachnutzungen von Inhalten in Netzwerken vorliegen oder es sich um eine Online-Nutzung von vernetzten Inhalten handelt.

Wie eine Drohung nach Innen klingt die FRage, ob der Börsenverein und die Preisbindungstreuhänder die Einhaltung der Preisbindung bei elektronischen Büchern durchsetzen werden.

Ja. Sollte sich herausstellen, dass die Marktteilnehmer beim Handel mit E-Books nicht bereits von selbst mit gebundenen Preisen arbeiten, wird der Börsenverein Musterverfahren anstrengen, um die Preisbindung bei E-Books gerichtlich durchsetzen.

Ganz so säbelrasselnd will man sich dann doch nicht geben, sondern beim Vorgehen berücksichigen, dass der Rechtsrahmen in Bezug auf den Handel mit elektronischen Verlagserzeugnissen bis jetzt nicht abschließend geregelt ist.

Der Börsenverein hat mit diesem Papier seine vorläufige Einschätzung der letzten Jahre revidiert, nach der E-Books preisbindungsrechtlich genauso wie Hörbücher zu behandeln wären, d.h. wie diese nicht der Buchpreisbindung unterliegen. Da sich nun aber die Marktverhältnisse besser einschätzen lassen, kann man diese Einstellung nicht mehr vertreten.

Großzügig will man Verlagen, die bereits seit längerem mit E-Books handeln und bei der Entwicklung ihrer Marketingstrategien die Preisbindungspflicht nicht berücksichtigt haben, innerhalb einer zeitlich begrenzten Umstellungsphase Vertrauensschutz gewähren. Das gilt allerdings nur für Verlage. Die Händler, welche gerade neu in den E-Book-Handel einsteigen, sollten sich von Anfang an die Preisbindung halten.

Eine genauere Verankerung der E-Books im Buchpreisbindungsgesetz wird vom Börsenverein nicht angestrebt, sondern man verlässt sich auf die Einzelfallregelung durch Gerichte.

Grundsätzlich gibt das BuchPrG hinreichend klare Vorgaben zur Preisbindung von E-Books.

Der Verband wird jedoch eine Gesetzesänderung fordern, sollte sich im Markt nachteilige Strukturen für die Preisbindung herausbilden.

Unklar ist nach dieser Stellungnahme, ob zwangsweise eine Koppelung der Preise stattfindet, d.h. ob ein E-Book, das ein Printbuch nachbildet, wirklich genauso viel kosten muss wie das gedruckte Buch. Wie hoch ist derzeit die Gefahr, dass E-Books die Vielfalt des Printbuchs zumindest im belletristischen Bereich gefährdet? Und wie gedenkt der Buchhandel auf die Oligopolisierung bzw. Monopolisierung des E-Book-Marktes durch die Hersteller der Lesegeräte zu reagieren, die auf jeden Fall Auswirkungen auf das Geschäft und Angebot der Verlage und Buchhändler hat. Hier ist das Festhalten an der Buchpreisbindung sicherlich keine Antwort.

Quelle:
Stellungnahme zur Preisbindung von E-Books vom Börsenverein des Buchhandels

E-Books – die Stärkung der Autoren und Schwächung der Verlage?

Auf der re:publica’09 waren E-Books und die mobilen Lesegeräte ebenfalls ein Thema. Joscha Bach sieht die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, welche vor allem den Autoren nützen werden. Der Kommunikationswissenschaftler arbeitet als Visionär bei txtr und zeichnet für die Entwicklung des gleichnahmigen Lesegerätes verantwortlich.
Die Lesegeräte heute sind immer noch absolute Anfangsmodelle. In der Zukunft werden sie mit biegsamen Display ausgetattet sein, eine ständige Onlineverbindung besitzen, den Austausch von Büchern ermöglichen, kleine Animationenabspielen können und auch GPS nutzen.

Welche Geschäftsmodelle können entstehen und wer hat den größten Nutzen davon, ist eine der Fragen, die sich Bach stellt. Eines scheint sicher. Der Hype umd E-Books und mobile E-Book-Reader beschert den Verlagen und dm Buchhandel eine ähnliche Krise wie sie die MP3 und der MP3-Player in der Musikindustrie auslösten.

Die Digitalisierung hat am stärksten den Herstellungsprozess verändert. Nie war es so einfach, selbst zum Autor zu werden und sein Werk im Eigenverlag zu verbreiten. Es besteht die Gefahr, dass ganze Branchen obsolet werden. Zumindest wird die Digitalisierung einen Wandel verursachen. Einschnitte wie sie bereits zu Beginn veränderter Druckverfahren bei den Druckern zun beobachten waren, werden auch die Verlage und davon anbhänige Branchen treffen. Das gedruckte Buche und Verlage werden weiterhin existieren, aber Verleger und Buchhändler werden mit der steienden Popularität drastisch an Bedeutung verlieren.

Die Reaktion der Verlage ist wenig zukunftsweisend. Krampfhaft versucht man traditionelle Geschäftsmodelle zu verteidigen, ohne mit den sich neu bietenden Chancen nach innovativen Lösungen zu suchen. Sie setzen auf Digital Rights Enforcement (DRE, Teil des DRM) oder “trusted authority”. Damit soll verhindert werden, dass digitale Bücher einfach kostenlos vervielfältigt und weitergegeben werden können, ohne dass ein Verlag daran verdient. Dies ist eine Sache, die erwiesenermaßen kontraproduktiv und teuer ist.

Der Bedeutungsverlust der Verlage kann auch eine große Chance fr Autoren sein. “Raubkopien” unbekannter Autoren kann für diese sinnvoll sein, denn damit erhöhen sie die Chancen, bekannt zu werden.

“Unbekannte Autoren haben durch E-Book-Reader nichts zu verlieren, treffen könnte es höchstens einige wenige Bestsellerautoren.”

Bach sieht günstigere Gewinnmargen für die Autoren, wenn Verlage und Zwischennhändler wegfallen. Interessant finde ich hier die genannten Preise:

Wenn die Margen für Verlag und Buchhandel wegfallen, könne ein Autor an einem E-Book, das zwei Euro kostet, durchaus 1,80 Euro verdienen.

Zur Sicherung der Bücher, damit der Autor nicht nur einmal verdient, schlägt Bach einen forensischen DRM-Schutz, d.h. digitale Wasserzeichen vor. diese Wasserzeichen könnten in einem entsprechenden Online-Shop in das Buch eingebaut werden. So wäre das digitale Buch auch problemlos entleihbar, aber das Wasserzeichen mit dem Namen würde davon abhalten, es in Tauschbörsen hochzuladen. Vielen wäre der Aufwand, das Wasserzeicen zu entfernen zu hoch oder sie besitzen die entsprechenden technischen Kenntnisse nicht. Auch ließen sich E-Books mit Wasserzeichen einfacher in Tauschbörsen sperren.

Solche Mittel können nur im Rahmen einer gesellschaftlichen Übereinkunft (im Snne des “fair use”) eingesetzt werden. Dabei müssen die Interessen der Nutzer und Öffentlichkeit gegen die der Autoren abgewogen weren. Dies könnte im Rahmen eines Urheberschutz- und eines Werkschutzrechtes geregelt werden.

“Zu klären wäre da etwa noch die Frage des Weiterverkaufs. Was verkaufe ich? Mein Nutzungsrecht an dem Buch – das ich aber theoretisch in Kopie weiter nutzen kann?”, fragt Bach. Antworten darauf müssten noch gesucht werden. “Eine perfekte Lösung ist nicht nötig, nur eine besser funktionierende als die traditionelle.”

Derzeit exprimeniert man noch, so dass neue, unproblematischer Schutzmechanismen und Geschäftsmodelle entstehen können, die den Autoren zugute kommen können. Vorstellbar wäre, dass Blogautoren, deren Blogs über ein E-Book-Lesegerät abonniert wurde, eine kleine Abo-Gebühr erhalten und die Leser somit einen konkreten Blogger unmittelbar unstützen.

In Japan besteht ein Unterhaltungsbedürfnis auf den langen Fahrten zur Arbeit in den öffentlichen Verkehrsmitteln, so dass da eine neue Form des Fortsetzungsromans enstanden ist. Diese Fortsetzungsromane werden auf Handys gelesen. Die Romane entstehen unter Beteiligung der Leser im Internet und können gegen eine Subskriptionsgebühr abschnittsweise aufs Handy geladen werden. Die Preise sind moderat, aber ein Autor kann von etwa 2.000 Leern schon leben und mit 3.000 mehr schon reich werden. Dies ist ein Geschäftsmodell, dass vielleicht auch für Europa erfolgsersprechend ist.

Andererseits sollten wir darauf achten, bei allen Diskussionen die zur zeit rund ums EBookg geführt werden, dass wir hier über einen sehr kleinen Marktsektor sprechen. In den nächsten fünf bis zehn Jahren sind einige Prozent Marktanteil zu erwarten.1 Gerne sprricht man auch von 10-25 Prozent Marktanteil2, aber das halte ich derzeit bei den Preisvorstellungen fürs E-Book, fehlenden passenden Geschäftsmodellen und unzureichend ausgestatteten E-Book-Readern für utopisch. Auch wenn man dabei auf den Erfolg des Kindle in den USA schielt, bei dem innerhalb kurzer Zeit über eine Million Geräte verkauft wurden, schätzungsweise jetzt mit Kindle 2 schon 1,5 Millionen. Die Durchdringung der Bevölkerung ist damit sehr gering bei ca. 306 Mio Bewohnern.
Auffallend ist auch, wer sich derzeit mit Millionenbeträgen im E-Book-Bereich engagiert: Amazon.com– ein Buchhändler, Sony – Unterhaltungsindustrie oder Plastic Logic – Neuentwicklung.

Quelle
Dülffer, Meike: Wie E-Books Autoren stärken und Verlage schwächen: Joscha Bach über die Chancen der Digitalisierung, via golem.de

  1. Bayer, Oliver: eBook: “Letzen Endes entscheidet der Leser, wie er liest” via Wirtschaftsblatt.at []
  2. Buchhandel will Raubkopierer von E-Books verklagen via Schwäbische Zeitung []
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