Die Allianz-Initiative „Digitale Information“, bestehend aus den im Heidelberger Appell als „Urheberenteigner“ geschmähten Wissenschaftsorganisationen, hat endlich reagiert. Die Autoren der Gemeinsamen Erklärung der Wissenschaftsorganisationen bekräftigten nochmal, dass sie genau das Gegenteil der Vorwürfe verfolgen. Ihr Ziel ist es, Studierende und Forschende mit der „bestmöglichen Informationsstruktur“ auszustatten, die für ihre Forschung notwendig ist.
Autoren und Verleger lehnen alle Versuche und Praktiken ab, das für Literatur, Kunst und Wissenschaft fundamentale Urheberrecht, das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre sowie die Presse- und Publikationsfreiheit zu untergraben.
In der Reaktion dern Wissenschaftsorganisationen wird klargestellt, dass Open Access nur für Schriften gefordert werden, die durch öffentliche Gelder finanziert werden, d.h. belletristische und künstlerische Literatur an dieser Stelle überhaupt nicht von dieser Forderung und dem Open Access-Gedanken betroffen ist. Dies wird eigentlich schon deutlich, wenn man die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen gelesen hätte. Joachim Eberhardt stellt im 1. Kommentar zu Ben Kadens Beitrag im IBI-Weblog zurecht fest: Hier zeigt sich gerade das perfide an Reuß’ diversen Äußerungen: er wirft alles in einen Topf, auch Belletristik und Wissenschaft.
In der Open Access-Bewegung ist auch kein Rechtsbruch zu sehen. Die OA-Politik belässt die Urheberrechte bei den Autoren, die den Anbietern ihrer Werke i.d.R. im Rahmen des Urhberrechts einfache Nutzungsrechte einräumen. An dieser Stelle werden allein Verlagsinteressen nicht in den von Verlagen gewohnten Umfang berücksichtigt. Hier sehen sich Verlage in ihrer Existenz bedroht. Allerdings kann man sagen:
Die Förderung der Umstellung des wissenschaftlichen Publikationswesens geht mit der Umschichtung von Mitteln einher, die neue, Open-Access-kompatible Geschäftsmodelle ermöglichen.
Hier bieten sich genug Möglichkeiten für Verlage. Immer wieder zeigt es sicht, dass OA auch für Verlage ein funktionierendes Geschäftsmodell sein. Die klaren Regelungen in der Berliner Erklärung sind an das geltende Urheberrecht angepasst, die Erklärung selbst fordert aber auch eine entsprechende Anpassung geltenden Rechts an neue Erfordernisse der Wissensgesellschaft. Der erhobene Vorwurf einer „Enteignung der Urheber“ ist haltlos, denn die Wissenschaftler bleiben weiterhin alleinige Urheber ihrer Werke.
Das verfassungsmäßig verbürgte Grundrecht von Urhebern auf freie und selbstbestimmte Publikation ist derzeit massiven Angriffen ausgesetzt und nachhaltig bedroht.
Dem Grundrecht der Urheber gegenüber steht die Freiheit der Wissenschaft, als ebenfalls ein hohes im Grundgesetz verankertes Gut. Die im „Heidelberger Appell“ aufgestellte Behautptung einer „Nötigung zur Publikation in einer bestimmten Form“ zeigt das Verkennen der eigentlichen Situation: Die Wissenschaftsorganisationen überlassen ihren geförderten Wissenschaftlern durchaus die freie Wahl ihrer primären Publikationformen. Allerdings knüpfen sie an durch Steuermittel finanzierte Forschungen und ihre Ergebnisse die berechtigte Forderung, eine weitere Belastung der öffentlichen Hand zu vermeiden und anderen einen einfachen Zugang zu den so entstandenen Publikationen zu ermöglichen. Die Empfehlung der Wissenschaftsorganisationen lautet:
Wo dies primär nicht durch die Veröffentlichung in einem Open-Access-Medium geschehen kann, sollen die Autoren ihre Publikationen über Open-Access-Repositorien verfügbar machen, wo immer dies rechtlich möglich ist. Der Großteil gerade der international agierenden Verlage gestattet dies schon heute.
Eigentum verpflichtet, und es verpflichtet besonders, wenn die bereitgestellten Mittel zum Erwerb des Eigentums von der öffentlichen Hand stammen. Bei öffentlich geförderter Forschung bestreiten die Partner der Allianz die Kosten für die gesamte Kette der Wissensverwertung, d.h. von der Informationsbeschaffung über die erste Lektüre und Laborversuche bis hin zum Kauf der mit öffentlichen Mitten erstellten Veröffentlichungen. Verlagsdienstleistungen, die dazu dienen, primär in OA zu publizieren, werden auch entsprechend aus dem dem für Publikationen vorhandenen Budget der Allianzorganisationen vergütet. Hier gibt es für die Verlage auch weiterhin Möglichkeiten Einnahmen zu erzielen.
[Update]
Das Aktionsbündnis wird mit seinen Forderungen genauer:
Das Aktionsbündnis fordert daher, dass Wissenschaft und Öffentlichkeit ungehinderten Zugang zu den mit öffentlichen Mitteln produzierten Werken haben. Im Urheberrecht sollte daher verankert werden, dass Wissenschaftler, die in öffentlichen Einrichtungen arbeiten, grundsätzlich nur einfache Nutzungsrechte an die kommerziellen Verwerter (Verlage) abtreten dürfen. Das Recht der Autoren an einer freien Selbstpublikation und/oder einer Bereitstellung in einem Open-Access-Repository oder z.B. bei Google bleibt somit erhalten.
[Update Ende]
Die unglückseelig gestartete Diskussion, die durch den Heidelberger Appell angestoßen worden ist, wird inzwischen auch im Ausland wahrgenommen.
The most surprising – and annoying – aspect of the current debate in Germany is the intermixture of Open Access and Google Books. These two issues are simply unrelated. Google is neither explicitly nor implicitly pursuing an Open Access agenda with its Google Books project. It does not provide its scanned books openly or for free.
Die Diskussion verfehlt hier an dieser Stelle von beiden Seiten den wichtigsten Punkt, wenn es um Open Access geht. Die Wissenschaftsorganisationen lassen sich hier auf die Diskussion ein, ob Open Access notwendig ist und gegen Urheberrechte verstößt oder nicht. Wichtiger ist doch in zwischen nicht mehr Frage ob und überhaupt, sondern in welcher Form und mit welcher Finanzierung.
Quellen
Hübner, Andreas: Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen Helmholtz Gemeinschaft – Geschäftsstelle
Dobusch, Leonard: The German Open Access Uproar: Missing the point?:engl: via governance across borders
Kaden, Ben: Im Geklüfft der Debatte: Die Entgegnung der Wissenschaftsorganisationen zum Heidelberger Appell ist da. via IBI Weblog
P.S. Hervorhebung in den Zitaten durch die Autorin.