Mehr Kritik an der IPRED2

Verschiedene Organisationen haben eine Reihe von Änderungsvorschlägen:engl: für die geplante EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte aufgeschrieben. Sie wollen damite eine weitgehende Kriminalisierung von Nutzern und die Schaffung “vager neuer Urheberrechtsverbrechen” möglichst verhindern. Gerade Verbände aus den Bereichen Verbraucherschutz, Bibliotheken und Hightech-Wirtschaft kritisieren den schlechten Entwurf in einem gleichzeitig an die Abgeordneten des EU-Parlaments versandten offenen Brief :engl: . Das Gesetzes vorhaben richte sich hauptsächlich gegen die jungen Europäer, zumal die Definitionen für neue Straftaten sehr weit gefasst seien. Sie würden damit ganz allgemein “eine Bedrohung für die Bürgerrechte” sein.

“Strafrecht muss klar sein, um fair zu sein”, erklärte der Europa-Koordinator der US-Vereinigung Electronic Frontier Foundation (EFF:engl: ) anlässlich der Veröffentlichung des Schreibens.

Der Entwurf würde mehr Unklarheiten in Bezug auf die strafrechtliche Verfolgung aufwerfen, als das Verfahren vereinfachen.

Weiter werden die Änderungsanträge zur zweiten Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED2) von der der EFF unterstützt, die bereits deutlich die Gesetzesinitiative kritisiert hat.:x: Weiter dabei sind der Verbraucherschutz-Dachverband BEUC:engl: , der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII:engl: ), die Free Software Foundation Europe (FSFE:engl: ) sowie die Bibliothekenvereinigung EBLIDA:engl: .

Sie appellieren an die Abgeordneten, im Rahmen der 1. Lesung des Entwurfs kommende Woche insbesondere die Reichweite der Richtlinie allein auf eindeutige Fälle der Urheberrechts- und Markenpiraterie einzugrenzen.

Präzisiert werden müssen die Kriminalisierungskriterien bezüglich des “gewerblichen Umfangs” und der “absichtlichen Verletzung” von Rechten.

So dürften nur “wiederholte und in großer Zahl durchgeführte Rechtsverletzungen” betroffen sein, mit denen ein “direkter kommerzieller Vorteil” verfolgt werde. Handlungen bei Privatpersonen ohne Gewinnabsichten müssten explizit ausgeschlossen werden. Weitere Bedingung sei, dass eine Rechtsverletzung “überlegt, bewusst und böswillig” erfolge.

Quelle:
Krempl, Stefan: Zivilgesellschaft will Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums entschärfen via heise online

EU-Bibliotheksrat erkennt eine Notwendigkeit

Der Europäische Bibliotheksrat hat verstanden, das vergriffenen und verwaiste Werke zugänglich bleiben müssen. Im Rahmen der Initiative Digitale Bibliotheken” wurde der Bibliotheksrat neu eingesetzt. Er legte in Brüssel eine Reihe von Vorschlägen für die digitale Konservierung urheberrechtlich geschützter Werke vor und entwarf Modell-Lizenz für den Zugang zu vergriffenen Werken.
Die Verwendung verwaister Werke, bei denen auch nach gewissenhafter Recherche ein Urheber und Rechteinhaber nicht ermittelt werden konnte, sollen nach dem Bericht einer Arbeitsgruppe Urheberrecht des Bibliotheksrates, sowohl kommerziell als auch nicht-kommerziell genutzt werden dürfen.
Für die Nutzung dieser Werke empfielt der Bibliotheksrat auf die Kompatibilität und übereinstimmende Grundprinzipien zu achten.

Nach Ansicht des Bibliotheksrats sollte […] unter anderem klar definiert werden, was unter “gewissenhafter Suche” zu verstehen ist und wann ein potenzieller Nutzer diesem Anspruch genüge getan hat.

Ermert, Monika: EU-Bibliotheksrat will vergriffene und verwaiste Werke zugänglich machen via heise online

Urheberrecht in Russland problematisch

Russland möchte noch vor der Präsidenten-Walhl nächstes Jahr in die WTO (World Trade Organization) eintreten, teilte der russische Wirtschaftsminister German Gref hat bei einem Treffen mit seinem US-amerikanischen Kollegen Carlos Gutierrez in Moskau mit.
Eine Bedingung dafür ist die Bekämpfung der ständigen Urheberrechtsverletzungen in dem riesigen Land.

Russia should crack down on factories that produce counterfeit optical disks, better define the restrictions on imports of encryption technology and close down the music download web site Allofmp3.com, Gutierrez told reporters on the sidelines of the American Chamber of Commerce’s eighth annual conference.

Gref musste jedoch einräumen, dass dies so leicht nicht möglich wäre:

Gref said at the conference that it would be difficult to drastically improve protection of intellectual property rights this year.

Genaue Gründe blieb der Minister jedoch schuldig

Quellen:
Russland sieht Probleme bei Verschärfung des Urheberrechts via heise online
Gref Calls WTO Top Priority This Year:engl: The Moscow Times

Vollbeschäftigung in Sicht…

Wir schaffen uns unsere Vollbeschäftigung nach dem Baukastenprinzip. Verschärfen wir das Urheberrecht und erschweren somit den Zugang zur Information, benötigen wir mehr Leute, die mit der Informationsbeschaffung oder ggf. “Neuerfindung” von Informationen beschäftigt sind. Dadurch sichern wir auf Dauer die Vollbeschäftigung.

Im Interview meinte Walter M. Miller, Künstler und Ökonom zu Bettina Winsemann:

Analoge Kopien sind ja weiterhin möglich, nur digitale Kopien nicht mehr. So wird jedenfalls §52 des neuen Urheberrechtes interpretiert. Also müsste Subito beispielsweise einfach jedes Mal wieder neue analoge Kopien anfertigen. Meine Vision ist, dass diese Kopien nun von den heutigen Arbeitssuchenden und Sozialhilfeempfängern angefertigt werden.

Das ganze Interview:
Bettina Winsemann im Gespräch mit Walter M. Miller: Das Urheberrecht ist der Schlüssel zur Vollbeschäftigung in Telepolis
(Ein Beitrag zum 1. April)

Copyright – Fragen zum Nachdenken.

In LISNews.org:engl: schreibt ‘Bibliofuture‘ über einen Vortrag vor Law Students und stellt drei Fragen:engl: :

  1. Do you have any personal examples of how copyright law is preventing you from helping your patrons?
  2. Do you feel that copyright law needs to be changed in regards to libraries? If so, how?
  3. As a librarian what do you think the major issues are in regards to copyright and libraries?

Diese Fragen sollte man sich in Bezug auf Urhberrecht in Deutschlands Bibliothekslandschaft auch mal stellen. Ich finde sie gar nicht so unangebracht, gerade in Bezug auf die Änderungen der §§ 52b u. 53a UrhG-E.

Die globale Enteignungsmaschinerie – stellt das Urheberrecht in Frage

Millionenfach werden im Netz Urheberrechtsverletzungen begangen. Fragt danach noch überhaupt jemand oder ist es noch unter Kontrolle zu bekommen?

Wer hinein will, muss zahlen – Honorare und Lizenzen. Das ist die Grundidee, und sie hat zweihundert Jahre lang leidlich gut funktioniert. Aber dann kam das Internet; es funktioniert wie eine globale Enteignungsmaschinerie. Es enteignet den geistigen Arbeiter oder den, der ihm diese Arbeit zur wirtschaftlichen Nutzung abgekauft hat.

Berichten tut Heribert Prantl über die Klage der Firma Viacom gegen Googles YouTube.

Die Klage folgt amerikanischem Recht. Betrachtet man die Angelegenheit nach deutschem Recht, fällt einem der Artikel 14 Grundgesetz ein. Der Schutz des Eigentums gilt auch für das geistige Eigentum. Allerdings steht im Artikel 14 auch der Satz: Eigentum verpflichtet. Dieser Satz verpflichtet aber nicht dazu, sich das Eigentum wegnehmen zu lassen.

Der ausführliche Artikel:
Prantl, Heribert: Zwei Klicks vom Abgrund entfernt in der Süddeutschen Zeitung

Nur legal ist …

Die Buchmesse nächste Woche wird Kampfplatz für die “Arbeitsgruppe Piraterie” des Börsenvereins, die unter dem Motto “Nur Original ist legal” viel Aufklärungsarbeit leisten will. Hoffen wir mal, dass dies nicht solche Auswüchse annimmt wie die Kampagne der Musikindustrie “Raubkopierer sind Verbrecher”. “Hart aber Gerecht” macht Schüler zu Kriminellen.

Pro Künstler und Autoren…

Was bedeutet eigentlich diese Aussage des Bundesrates? Nun für Nutzer von urheberrechtlich geschütztem Material nichts Gutes.


Der Bundesrat hat sich gemäß den Wünschen der Musikindustrie für die Streichung des Richtervorbehaltes bei den geplanten AuskunftsAnprüchen [sic!] gegen Internetprovider über Nutzerdaten und für eine Erhöhung der Schadensersatzregelung bei Verstößen etwa gegen Urheber-, Marken- oder Patentrechte ausgesprochen.

Neben Lauschangriffen heißt dies wohl nun auch ein Ja zu einem verstärkten Einsatz von Kontrollsystemen wie DRM.

mehr dazu:
Bundesrat für leichtere Enttarnung von Urheberrechtsverletzern auf heise online

BSB und Google

Morgen werden die Bayerische Staatsbibliothek und Google ein gemeinsames Projekt der Presse vorstellen. Offenbar hat der US-Konzern den ersten deutschen Partner für sein Bibliotheks-Projekt Book Search Library gefunden.
Diesem Projekt haben sich bis jetzt zwölf Bibliotheken angeschlossen; zuletztdie Princeton University.

Wie schon Google Books ist dieses Projekt wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen umstritten.

Quelle: Googles Bibliotheks-Projekt mit Bayerischer Staatsbibliothek? via Börsenblatt Online

Urheberrecht globales Thema

Nun seit den Berichten über “Raubkopierer”, die über das Internet in den P2P-Börsen urheberrechtlich geschütztes Material verbreiteten, sollte klar sein, dass das Urheberrecht ein internationales Thema ist. Diesem Fakt trug die Electronic Frontier Foundation [EFF] nun Rechnung und eröffnete ein Büro in Brüssel.

Das EFF-Büro in Brüssel solle dazu beitragen, dass aktuelle europäische Entwicklungen in die globale Debatte mit aufgenommen werden, teilte die Organisation zur Eröffnung ihrer Europa-Niederlassung Anfang Februar mit.

Das ganze Interview:
“Digitale Rechte sind ein globales Thema” Futurezone ORF.at

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