10.11.2008 | von Dörte Böhner | Comments Off |
3.0 ist momentan Standard in vielen Bereichen. Ich erinnere mich da an die CC-Lizenzen in der Version 3.0 oder an den inzwischen auch immer häufiger gebrauchten Begriff Web 3.0. Citavi will, wie ich heute gelesen habe, 2009 ebenfalls mit einer Version 3.0 auf den Markt kommen. So verblüfft auch die Nachricht nicht, dass die DiPP-Lizenzen nun endlich auch als Version 3.0 zur Verfügung stehen.
Neben den Creative Commons Lizenzen werden die DiPP-Lizenzen gerne übersehen. Sie bieten sich jedoch besonders für wissenschaftliche Texte im Rahmen von (Open Access-)E-Journals aus. Besonders ihre klaren Richtlinien in Bezug auf den Umgang mit Metadaten, ihre Gültigkeitserklärungen bezüglich ihrer älteren Versionen sorgen für ein hohes Maß an rechtlicher Sicherheit im wissenschaftlichen Umfeld. Hier kann keine CC-Lizenz mithalten.
Die überarbeiteten Lizenzen berücksichtigen die aktuellen Veränderungen im Urheberrecht, die mit dem In-Kraft-treten des so genannten Zweiten Gesetzes zum 1. Januar 2008 zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft gelten. Ausgehend von diesen Neuerungen wurde insbesondere die Aufnahme von unbekannten Nutzungsarten ergänzt.
Es hat lange gedauert, bis diese Änderungen eingearbeitet worden sind und negativ wirkt sich neben dem geringen Bekanntheitsgrad sicherlich auch die derzeitige Einsprachigkeit aus. Die Lizenzen sind zur Zeit nur deutschsprachig vorhanden.
Positiv hingegen ist:
Die Lizenzen regeln jetzt außerdem Kombinationen mit Werken, die bereits unter anderen Lizenzen, z.B. Creative Commons (CC), erschienen sind. Damit ist Lizenzgebern die Möglichkeit gegeben, die näheren Bedingungen einer Verbindung von eigenen Inhalten mit CC-Lizenzinhalten klarzustellen. Die einzelnen Bestimmungen sorgen für die Kompatibilität der DPPL-Lizenzen mit CC-Lizenzen und der GNU Free Documentation License.
Damit ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen worden, die eine ...
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27.08.2008 | von Dörte Böhner | Comments Off |
Ich schau ganz gerne die Sendung "neues", die ganz gerne auf Themen eingeht, die auch hier im Blog besprochen werden. Im Beitrag :video: (ca. 30 min) vom 17.08.2008 ging es neben dem Weltempfänger 2.0 auch mal wieder um Musik und DRM:video: (2.26 min) . Hier wird erklärt, was passiert, wenn Musikshops wie Sony Connect (März 2008), Yahoo (30.09.2008, Entschädigung) und MSN (2011) ihre DRM-Server abschalten. Wichtig ist, die Dateien nicht "ohne ausdrückliche Gestattung und Hilfestellung" zu kopieren. Damit begeht man nämlich eine Ordnungswidrigkeit. Der Experte Alexander Setzer-Rubruck empfiehlt, sollten deutsche Musikshops ihre DRM-Server abschalten, sollten die Kunden darauf achten, dass sie eine Umformatierungsmöglichkeit der Songs erhalten und eine Lizenzbestätigung darüber, dass sie die Songs legal erworben haben. Ihr erster Gang sollte sie daher zu den Verbraucherschützern führen.
Die Kommentatorin geht weit darüber hinaus und meint:
"Der Trend geht zu DRM-freier Musik. Unser Rat ist es, sich nur noch rechtefreie Musik [Hervorhebung d.d.Verf.] auf den Computer zu laden." :ruhig:
Ich fürchte, das sieht die Musikindustrie und die Rechtsanwaltschaft etwas anders. Es sind immer Rechte mit der Musik verbunden. Allerdings ausschlaggebend sind die Lizenzregelungen, die für das Musikstück gelten. Das bedeutet für den Lizenznehmer von Online-Musik: Auch für DRM-freie Musik gelten die Regelungen des Urheberrechts und des Lizenzvertrages.
Dieser gravierende Fehler ist jedoch nicht im Artikel zum Beitrag zu finden.
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21.08.2008 | von Dörte Böhner | Comments Off |
Das Software Freedom Law Center (SFLC):engl: hat seinen
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15.08.2008 | von Dörte Böhner | Comments Off |
Es ist eine Urheberrechtsverletzung, wenn gegen die Bedingungen freier Lizenzen verstoßen wird. Dies entschied der "IP"-Gerichtshof, d.h. United States Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC). Dieser Gerichtshof ist die US-Bundesinstanz in Fragen des geistigen Eigentums.
Der Rechtsprofessor und Gründer der Non-Profit-Organisation Creative Commons:engl: Lawrence Lessig schreibt in seinem Blog:engl:
I am very proud to report today that the Court of Appeals for the Federal Circuit (THE "IP" court in the US) has upheld a free (ok, they call them "open source") copyright license, explicitly pointing to the work of Creative Commons and others.
Lessig schätzt dies als eine entscheidende Stärkung freier Software-Lizenzen wie die GNU General Public License (GPL) oder CC ein.
In non-technical terms, the Court has held that free licenses such as the CC licenses set conditions (rather than covenants) on the use of copyrighted work. When you violate the condition, the license disappears, meaning you're simply a copyright infringer.
Das Urteil des CAFC bezieht sich auf den Rechtsstreit zwischen dem kalifornischen Prof. R. Jacobsen und dem Unternehmen von Matthew Katzer. Der Professor hatte ein Freies Programm zur Steuerung von Modelleisenbahnen mit der offenen "Artistic License" veröffentlicht. Dessen Quellcode nutzte Katzer ohne die erforderliche Nennung Jacobsens kommerziell.
Ein Bezirksgericht hatte darin nur einen Vertragsbruch geortet und gegen Jacobsen geurteilt. Die Bundesinstanz hat diese Entscheidung aber aufgehoben, denn sie sieht im Verstoß gegen die Anforderungen einer freien Lizenz sehr wohl eine Copyright-Verletzung. Frei verfügbar gemachte Software kann also entsprechend rechtlich geschützt werden.
DAas CAFC erwähnt in der Urteilsbegründung auch ausdrücklich die Verwendung von CC-Lizenzen der GPL bei Linux. Creative ...
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30.07.2008 | von Dörte Böhner | Comments Off |
In den letzten Tagen überschlagen sich ein wenig die seltsamen Nachrichten zu Microsoft und seinem Betriebssystem Windows Vista. So berichtet Golem.de, dass Microsoft in einem verdeckten Test mit 120 Personen festgestellt hat: Die Teilnehmer des "Mojaveexperiments" bewerteten Vista besser als dies bei offenen Umfragen der Fall war.
Das schlechte Image von Windows Vista sei durch die Presse verursacht worden und spiegle gar nicht das tatsächliche Benutzererlebnis wider, ist der Tenor der Kampagne.
89 Prozent der Vista-Nutzer seien mit dem Betriebssystem zufrieden und 83 Prozent würden es ihren Freunden oder Familienmitgliedern empfehlen, so Microsoft weiter.
Heise online berichtete bereits gestern, dass es auch zu Ungereimtheiten bei der Zählung von verkauften Vista-Lizenzen gekommen ist.
So hatte der Konzern aus Redmond im Juli 2007 denn auch rund 60 Millionen und zum Abschluss des ersten Verkaufsjahres gut 100 Millionen Vista-Lizenzen bejubelt.
[...] Allerdings hatte Microsoft-Chef Steve Ballmer im Rahmen seiner Keynote auf der alljährlichen weltweiten Partnerkonferenz Anfang Juli noch von 140 Millionen verkauften Vista-Lizenzen gesprochen.
Die Zahlen variieren, da einige Großanbieter von PC auf Druck ihrer Kunden weiterhin Rechner mit XP-Lizenzen anbieten wollen, obwohl
offiziell nach Microsofts Willen seit Ende Juni 2008 Schluss mit dem Vertrieb von XP [ist].
Das Recht zum Downgrade von Vista auf XP ermöglicht PC-Herstellern wie HP jedoch die Chance, weiterhin XP-Rechner an ihre Kunden zu liefern.
Diese so verkauften Rechner werden trotzdem als Rechner mit Vista-Lizenzen gezählt. Clever
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12.04.2007 | von Dörte Böhner | Comments Off |
Der Trend für Open Access-Publishing-Angebote geht nach oben.
Der Verlag BioMed Central Ltd. (author-pays-Modell) hält sich an die in den sogenannten BBB-Deklarationen von Bethesda:engl:, Budapest:engl: und Berlin:engl: artikulierten Forderungen zum uneingeschränkten und unentgeltlichen Zugang zu den Ergebnissen der öffentlich finanzierten Forschung.
Für dieses Jahr sind vom Verlag sieben weitere Journale in den Fachdisziplinen Physik, Mathematik und Informatik angekündigt worden. Im Web-Portal PhysMath Central:engl: können ab diesem Monat in drei neuen Zeitschriftenreihen "PMC Physics A" (für die Fachgebiete Elementarteilchen-, Hochenergie- und Kernphysik, Kosmologie, Gravitation), "PMC Physics B" (Atom- und Molekularphysik, Optik, Quantenphysik, Halbleiter und Supraleitung) und "PMC Physics C" (Biophysik, Plasmen und Fluide, Komplexe Systeme und Statistische Mechanik) erste Beiträge eingereicht werden. Andere Zeitschriften sollen später folgen.
Die Kosten (authors fee) für Workflow, Archivierung und Peer Review hat der Verlag bis jetzt nicht bekannt gegeben.
Authors publishing with PhysMath Central retain the copyright to their work, licensing it under the Creative Commons Attribution License:engl: . This license allows articles to be freely downloaded from the PhysMath Central website, and also allows articles to be re-used and re-distributed without restriction, as long as the original work is correctly cited.
Gegen eine Gebühr schalten auch etablierte Wissenschaftsverlage den Link zum elektronischen Volltext des betreffenden Artikels frei. Die Marktführer Elsevier, Springer und Wiley verlangen dafür von den Autoren eine Einmalzahlung von 3.000 US-Dollar (2.320 Euro).
Zahlreiche Forschungsorganisationen wie DFG, Max-Planck-Gesellschaft, National Science Foundation (USA) haben in ihren Förderrichtlinien bereits verankert, dass die Finanzierung der Veröffentlichungskosten aus den Projektmitteln getätigt werden können.
Quelle:
Open-Access-Publishing expandiert via heise online (mit Linkliste zu älteren Artikeln zum ...
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24.02.2007 | von Dörte Böhner | Comments Off |
Die Creative Commens Lizenzen:engl: gibt es jetzt in der Version 3.0.
Im dazugehörigen CC-Blog werden die Änderungen kurz angerissen: Version 3.0 Launched:engl: .
Quelle: Garlick, Mia, Version 3.0 Launched:engl: -CC-Blog
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