Ein Blick zurück – mein persönlicher BID-Kongress 2010

Auch von mir ein paar Eindrücke zum gerade zu Ende gegangenen 4. Leipziger Kongress für Information und Bibliothek, bevor der allseits bekannte Alltagstrott wieder das Regiment übernimmt.

Was ist hängen geblieben? Ein paar (persönliche) Schlaglichter:

  • Nationallizenzen werden von Allianzlizenzen abgelöst
  • Allianzlizenzen werden ein Zweitveröffentlichungsrecht zwingend beinhalten
  • “Neues vom Urheberrecht”: gruppenbezogene Schrankenregelung soll Fragmentierung beenden
  • Der OPAC ist tot – es lebe der OPAC
  • Spieltheorie (homo ludens) bei der Vermittlung von Informationskompetenz

Ich hoffe, ich werde in den nächsten Tagen noch dazu kommen, ein wenig detaillierter auf diese Themen einzugehen. Insgesamt kann ich mich Dörtes Eindruck nur anschließen, dass aktuellen Themen (z.B. Open Data oder auch dem Social Web und seiner Bedeutung für Bibliotheken) wenig bis gar kein Raum (im wahrsten Sinne) gegeben wurde. So interessant und ehrenvoll die zahlreichen Aktivitäten der Zukunftswerkstatt (inkl. der Vereinsgründung) auch waren und weiterhin sind, sie machen eines deutlich: zwischen eingeschworenen “Traditionalisten” und den gern als “Junge Wilde” bezeichneten Akteuren besteht ein breiter Graben, den man gut und gerne auch als Digital Divide bezeichnen könnte. Gemeint ist hier nicht die generelle Debatte über die (Ir)Relevanz einzelner Dienste wie etwa Facebook oder Twitter, sondern die Botschaft, die viele dieser Diskussionen unter Bibliothekaren unterschwellig mittransportieren: die latente Angst des Kompetenz- und Bedeutungsverlusts, wenn man sich nur erstmal mit dem “Teufel” eingelassen hat, verbunden mit der Überlegung, welches denn die Kernaufgaben der Bibliothek sind und wie und ob “digitale Angebote” im weitesten Sinne überhaupt in das klassische Bibliotheksportfolio passen.

Ich persönlich denke, dass die nächsten Jahre richtungsweisend und spannend sein werden für die Bibliothek als Institution und auch als Prinzip. In sofern schließe ich den Kreis dieses Postings, indem ich mich jetzt schon mal auf den (hoffentlich mutigeren) 100. BibliothekarInnentag hier in Berlin freue!

Internetrecht – das neue Skript Februar 2010 ist da

Thomas Hoerens neues Skript zum Internetrecht ist nun in der 14. Auflage (Stand: Februar 2010) abrufbar. Bemerkenswert für alle, die sich immer noch fragen, ob so ein Skript im Internet veröffentlicht werden muss, sind die Anmerkungen, die Hoeren im Vorwort trifft:

Viele der in einem Buch getroffenen Aussagen sind gerade wegen des buchspezifischen Time Lag schon im Zeitpunkt des Erscheinens überholt. Dennoch macht es gerade auch im Zeitalter der digitalen Schnelligkeit Sinn, Bücher zu publizieren. Diese nehmen eine andere Funktion wahr. Galten sie früher als Medium für die schnelle Information, sind sie heute Archive. Es wird ein bestimmter historisch wichtiger Zeitpunkt der Diskussion für alle Zeiten festgehalten. Für eine zeitnah-aktuelle Information ist das Buch jedoch kaum noch geeignet. Wer also halbwegs up to date bleiben will, muss auch im Internet publizieren und lesen.

Auf 522 Seiten beantwortet Hoeren viele Fragen und Probleme im Bereich des Internetrechts. Doch vieles kann darin nicht beantwortet werden, was rund um IT, Software usw. an Fragen auftaucht. Dafür gibt es in erster Auflage ein 470 Seiten starkes Skript zum IT-Recht (Stand: Februar 2010).

In diesem widmet er sich umfassend Softwareverträgen und verwandten Themengebieten; im Annex werden – ebenfalls kostenlose – Musterverträge zur Verfügung gestellt.

Aufmerksam geworden über:
Krieg, Henning: Kostenlose Skripte “Internet-Recht” und “IT-Recht” von Prof. Hoeren auf kriegs-recht.de

Ein Veranstaltungshinweis: "Gottes Werk und Googles Beitrag – Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie" am 20.01.2010 in Berlin

Der folgende Hinweis auf eine von der Heinrich-Böll-Stiftung organisierten Veranstaltung am 20.01.10 von 19-22 Uhr in Berlin dürfte auch für BibliothekarInnen, InformationswissenschaftlerInnen und LeserInnen von Blogs und Nachrichten im Internet interessant sein. Der provokante Titel, gewählt  in Anspielung auf John Irvings’ “Gottes Werk und Teufels Beitrag”, macht auf eine hoffentlich interessante Podiumsdiskussion neuigierig:

“Gottes Werk und Googles Beitrag – Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie” in der Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin

Die Medienwelt befindet sich durch die Folgewirkungen der Digitalisierung in einem epochalen Umbruch. Die Zeitungen, einstmals stolze Träger der “vierten Gewalt”, fürchten um ihr klassisches Geschäftsmodell einer anzeigen- und abofinanzierten Bündelung journalistischer Inhalte. Denn der Wegfall der Distributionskosten und die Verweisstrukturen im Internet haben machtvolle Konkurrenz erwachsen lassen. Aggregationstechnologien, soziale Netzwerke und Blogs bieten LeserInnen vielfältige Möglichkeiten, viel gezielter nach Themen zu suchen und Beiträge im Netz mit eigenen Kommentaren und Faktenchecks anzureichern. Die Zeitungsverlage müssen auf dieses veränderte Konsumverhalten reagieren, doch bislang hat sich kein funktionierendes Modell für bezahlten Online-Journalismus herausgebildet.
Im Gegenteil: Aktuelle Nachrichten sind heute in der Regel kostenlos über das Internet oder mobile Applikationen zu beziehen. Von den damit verbundenen Werbeerlösen profitiert vor allem ein Unternehmen wie Google, das mit 85 Prozent den Markt der Suchmaschinen dominiert. Nun möchten auch deutsche Zeitungsverlage an dessen Erlösquellen beteiligt werden. Die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern müsse auch im digitalen Raum ihren Preis haben, fordert die Zeitungsbranche. Ein eigenes “Leistungsschutzrecht”, fest im schwarz-gelben Koalitionsvertrag verankert, soll ihnen dafür eine gesetzliche Grundlage geben. Wie begründen sich die Ansprüche der Verlage? Welchen Wert messen wir professionellem Journalismus heute zu?
Mit:
Dr. Till Jaeger,
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin
Christoph Keese (Head of Public Affairs, Axel Springer AG, Berlin)
Dr. Eva-Maria Schnurr
(Freie Journalistin, Hamburg)
Malte Spitz (Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen, Berlin)

Moderation:
Matthias Spielkamp (Freier Journalist, Berlin)

Hierfür ist eine Anmeldung bei Frau Monika Steins (=> Telefonnr. 030-28534-244, E-mail =>  steins@boell.de) erwünscht. Der Veranstaltungsort ist der Sitz der Heinrich-Böll-Stiftung unweit des Deutschen Theaters und der Mensa-Nord in der Schumannstraße 8. Genauers unter dem folgenden Lageplan und der Adresse:

Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin
Raum: Kleiner Saal 1/2
10117 Berlin, Schumannstr. 8
Mit der S-Bahn oder mit der U-Bahn bis Bahnhof Friedrichstraße. Ausgang über die Spree, dann Albrechtstraße, Reinhardtstraße überqueren und nach links in die Schumannstraße.

Quelle:
Gottes Werk und Googles Beitrag
Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie
Boell.de

Verlag Ulmer vs. ULB Darmstadt wurde verschoben

2008 begann die ULB Darmstadt ihren wissenschaftlichen Nutzerinnen und Nutzern digitalisierte Studien- und Lehrbücher (§ 52 b UrhG) aus ihrem Buchbestand zugänglich zu machen. Diese konnten in Teilen im Rahmen des § 53 UrhG auch heruntergeladen werden. Allerdings waren gleichzeitig nur so viele Zugriffe möglich, wie gedruckte Bücher im Bestand der Bibliothek vorhanden waren. Betroffen waren auch Werke des Verlags Eugen Ulmer KG, der das Vorgehen für rechtswidrig erachtete und klagte.

Am 13.05.2009 fand vor dem Landgericht Frankfurt am Main die erste mündliche Verhandlung zum Antrag auf eine Einstweilige Verfügung des Verlages Eugen Ulmer KG gegen die TU Darstadt statt zu den “Urhberrechtsverletzungen” durch die Anwendung des neuen § 52b UrhG durch die Universitäts- und Landesbibliothek ULB Darmstadt.

In der ersten Instanz Mai diesen Jahres wurde das 2008 neu geschaffene Recht der Bibliotheken auf digitale Kopie (§ 52b UrhG, Bibliotheksschranke) im Wesentlichen bestätigt. Doch der Verlag ging in Revision und heute wurde das zweite Urteil in der Causa Darmstadt erwartet. Doch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main über die Einstweilige Verfügung des Ulmer Verlags gegen die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt wird nun erst am 24. November bekannt gegeben.

Im Berufunsverfahren, in dem der Ulmer Verlag durch den Rechtsanwalt Gernot Schulze vertreten wird, geht es konkret um die Rechtmäßigkeit der Digitalisierung von Büchern, welche anschließend über Leseterminals in den Räumen der Universität den Studierenden, Lehrenden und Wissenschaftlern zugänglich gemacht werden sollen. Dies war in der ersten Instanz als legal beurteilt worden, wobei die Möglichkeit, diese digitalisierten Lehrbücher auch auf einen Datenträger (USB-Sticks) herunterladen zu können (kopieren), als unzulässig erklärt wurden.

Der Ulmer Verlag ging nun mit dem Argument in Berufung, den betroffenen Verlagen hätte zunächst die Chance eingeräumt werden müssen, ein vertragliches Angebot zur Digitalisierung vorzulegen. Dies sei aber nicht der Fall gewesen.

Sollte das OlG Frankfurt hier der Vorinstanz folgen, müsste der Ulmer Verlag die Frage der Digitalisierung in einem Hauptsacheverfahren klären lassen.

Quelle:
Ulmer Verlag gegen ULB Darmstadt : Entscheidung wird erst am 24. November bekannt gegeben via Börsenblatt.net

[Kurz] Digitale Marmelade nur gegen Bares

Der Börsenverein kämpft mit den Slogans von zwölf Autoren und Illustratoren gegen Internetpiraterie:
Milena Mosers “Mein Buch gehört mir!” und Keto von Waberers “Aus Früchten vom Baum des Autors sollte niemand digitale Marmelade machen dürfen, ohne dafür zu bezahlen.” stehen auf ständig wechselnden Baustellenschildern, welche die Aufmerksamkeit der Passanten auf der Frankfurter Buchmesse auf sich ziehen sollen, um so auf Internetpiraterie aufmerksam zu machen.

“Wissen ungehindert weiterzugeben, den Zugang zur Literatur zu vereinfachen und so Innovationen und Bildung zu fördern sind zentrale Anliegen der deutschen Buchbranche”, so Börsenvereins-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis zum Auftakt der Aktion. “Die deutschen Verlage, Buchhandlungen und Autoren begrüßen ausdrücklich die Chancen der Digitalisierung, aber es darf nicht dazu führen, dass deutsche Verlage durch illegales Kopieren de facto enteignet werden.”

Im Beitrag werden Schätzungen geliefert, denen zufolge 49 Prozent aller Hörbuch-Downloads und 39 Prozent aller E-Book-Downloads illegal seien. Der wirtschafltliche Schaden der Raubkopierer sei erheblich. Die Verfolgung solll vor allem auf juristischer Ebene erfolgen. Dem rechtsverletzenden Nutzer soll durch seinen Provider zunächst rechtliche Konsequenzen angedroht werden, wenn sie im Internet ohne Erlaubnis mit geschützten Inhalten handeln(!) oder solche Inhalte von illegalen Websites herunterladen. Wenn es wiederholt zu Verstößen kommt, sollen die Nutzer abgemahnt werden.

Quelle:
Digitale Marmelade : Börsenverein positioniert sich gegen Internetpiraterie via Börsenblatt.net

[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 6

Im dritten Diskussionspanel stellten sich Frau Dr. Beger für den DBV und die Stabi Hamburg, Herr Bruch vom Aktionsbündnis Urheberrecht, Herr Haller von Google Europe und Herr Steinhauser von der Community-Plattform Txtr, die einen eigenen E-Book-Reader an den Start bringen. Moderiert wurde dieses Panel von Matthias Steinkamp.

Steinkamp eröffnete die Diskussion mit der Aussage des DBV, das GBS kann nur gut sein, wenn dafür europäische Regelungen gefunden werden, da sonst Europa benachteiligt wäre. Zudem müssten die Bibliotheken als Interessensvertretung der Leser auftreten.

Frau Beger sah Bibliotheken vor allem als Dienstleister, die eben unter bestimmten Umständen die Wünsche ihrer Nutzer nicht befriedigen könnten. Dazu zähle auch der Zugang zu Wissen übers Internet. Wenn sie es nicht schaffen, die Bibliotheken und ihre Angebote ins Netz zu bringen, würde die Wissenssuche ihrer Nutzer in die Steinzeit zurückversetzt. Das Angebot von Google Books muss in Europa daher dem in den USA entsprechen.
Weiterlesen

[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 5

Die zweite große Diskussionsrunde war das Panel der Urheber mit Dr. Florian Cramer von der Willem de Kooning Academie, Wolfgang Schimmel, Sekretär im Fachbereich Medien bei ver.di und den Autor Peter Glaser, moderiert durch Jan Engelmann von der Heinrich-Böll-Stiftung.

Autor Glaser begann die Diskussion. Er ist für die Digitalisierung des menschlichen Kulturerbes, wobei die Googlescanns eher für Quantität denn Qualität stehen. Als interessantes und qualitativ höherwertiges Projekt preist er das Gutenberg Project als leuchtendes Vorbild und hofft, dass durch die Entwicklungen nun die Kulturpolitik geweckt wird. Die Vorteile sieht er bei Google in Bezug auf die Rettung von Büchern, die derzeit vom Säurefraß bedroht sind. Er befürchtet aber auch, dass das Gutenberg Project mit seiner Qualität durch das GBS maginalsiert wird. Florian Cramer wirft ein, dass das Gutenberg Project durch das Urheberrecht häufiig keine guten Editionen zu Texten enthält, da diese eben noch dem Schutz des Gesetzes unterliegen. Glaser hingegen äußert, dass eben nicht nur Google enteignet, sondern auch andere. Als Beispiel bringt er die Werke Kafkas, welche dieser testamentarisch dem Feuer überantwortet, denn keines seiner Werke sollte veröffentlicht werden.

Jan Engelmann stellt die These auf, dass kleine Autoren das Google-Angebot annehmen sollten, 60 Dollar sicher und Beteiligung an den Einnahmen mit 63 Prozent, sofern sich Gewinne ergäben. Er unterscheidet dabei auch zwei Systeme der Entlohnung der Autoren. Belletristik-Autoren schrieben für Gratifikationen, Wissenschaftsautoren für das Prestige. Ihnen allen gemein wäre, dass die Unterschreiber des Heidelberger Prozeses nur Angst hätten, nie wieder ein Buch zu veröffentlichen. Open Access und das GBS ständen für einen Verlust von Kontrolle und den Verlust der Chance, ein Werk zu veröffentlichen, um damit Geld zu verdienen oder durch eine Buchpublikation Prestige zu gewinnen. Wissenschaftler selbst verdienen in der Regel kein Geld mehr damit, sondern müssen sogar eher dafür bezahlen.
Weiterlesen

[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 4

Den Vorträgen von Dr. Rauer und Frau Pakuscher sowie der kurzen Diskussions schloss sich die Diskussionsrunde der Verleger und Google an. Moderiert durch Herrn Dr. Poltermann stellten sich Stefan Keuchel, verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit bei Google Deutschland, Jan Meine vom jungen Meine-Verlag und Dr. Joerg Pfuhl von Random House München den Fragen.

Pfuhl arbeitet für Random House München einem großen Publikumsverlag. Das GBS betrifft diesen Verlag genau, denn es sind ca. 10.000 deutschsprachige Werke des Verlags bei Google Books digitalisiert worden. Es bestand großes Interesse an der Digitalisierung der Bücher, aber die Umsetzung durch Google sorgte für Enttäuschung. Daher hat man bisher auch nicht am Verlagsprogramm von Google Books teilgenommen. Er äußerte sich auch enttäuscht, dass Unterzeichner des Heidelberger Appells dennoch an dem Programm teilnehmen.
Weiterlesen

[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 3

Frau Dr. Pakuscher, die seit 2000 Leiterin der Abteilung Urheberrecht des Bundesministerium der Justiz (BMJ), entschuldigte das Fernbleiben von Frau Brigitte Zypries und den unfertig wirkenden Beitrag, da sie kurzfristig einspringen musste. Momentan sei die Arbeit der Bundesregierung in Bezug aufs GBS nicht gefordert, da man jetzt die Statuskonferenz abwarten müsse, bei der erstmal neue Verfahrensfragen aber keine inhaltlichen Debatten besprochen würde. Man sei aber auch im Vorfeld tätig geworden. So haber die Ministerin das Thema GBS in die europäischen Gremien eingebracht und den Amicus Curiae Brief eingereicht. Zudem seien Kontakte zum US Department of Justice aufrecht erhalten worden. Daraufhin hätte das Copyright Buero die geäußerten deutschen und europäischen Bedenken ernst genommen. Ein besonders wichtiger Punkt waren die geäußerten kartellrechtlichen Bedenken, die bei der Eingabe des US Justizministeriums bedacht wurden. Das Internet bedeutet nicht nur Zugang zum Wissen, sondern betrifft auch massiv wirtschaftliche Interessen von Aggregatoren wie Google, Intermediären, Providern und Nutzern. Das Kartellrecht ist dabei ein Wirkungsmechanismus gegen ein internationales Monopol und schützt die Freiheit kleinerer Teilnehmer.
Weiterlesen

[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 2

Dr. Nils Rauer stellte sich der doch sehr umfassenden Frage: Was bedeutet das Google Book Settlement für Leser, Autoren und Bibliotheken?

Im Moment ist vieles im Fluss. Das GBS, d.h. der Google Book Vergleich, in seiner bisherigen Form ist Geschichte. Es sind nach der Eingabe des US-Justizministeriums grundlegende Änderungen zu erwarten. Fast hypnotisch wedelt er mit einem Packen Zetteln. Allein 57 Seiten macht der Ausdruck nur der Liste mit allen Eingaben aus. Das macht deutlich, wie umstritten und kritisch das GBS zu betrachten ist.

Rauer stellte kurz die Ausgangssituation da, erklärte das Prozedere der Class Action und seine Auswirkungen auf Deutschland, bevor er kurz das GBS und die Knackpunkte des Vergleichs in seiner jetzigen Form erläuterte Abschließend fasste er die geäußerten Bedenken schwerpunktartig zusammen.

Am 14.12.2004 machte Google das Google Library Project bekannt, welches Bibliotheksbestände digitalisieren sollte, um dem Ziel, den Menschen alles Wissen der Welt zugänglich zu machen, ein Stück näher zu kommen. Seit 2007 steuert die Bayerische Staatsbibliothek als einzige Bibliothek Deutschlands ihre gemeinfreien Werke bei. Heute beinhaltet Google Books etwa 10 Millionen Werke, die in den USA unter der Fair Use-Regel digitalisiert werden. Google rechnet dabei mit Kosten zwischen 10 – 12 Euro pro Buch.

Das Projekt war von Anfang an nicht unumstritten. Bereits am 20.09.2005 reichten Authors Guild und die Association of American Publishers eine Klage gegen Google ein. Es gibt noch eine zweite Klage, die auch vom GBS umfasst wird, in der einzelne Autoren klagten. Der Streitpunkt dieser Klagen war die Digitalisierung und Zugänglichmachung kleiner Exzerpte (“brief excerpts”). Heute umfasst die Klage die Digitalisierung des gesamten Buches, d.h. der Vergleichsgegenstand hat sich ausgeweitet. Die Gegner berufen sich bei ihrer Klage auf einen Verstoß gegen das Copyright Act, 17 U.S.C. §101 et. sec. Google sieht aber sein Vorgehen geschützt durch die Copyright Fair Use-Klausel des Copyright Act, 17 U.S.C. §107 et. sec.

Weiterlesen

1 5 6 7 8 9 17