Indianer im Netz

Im Norden der USA, genauer gesagt in Idaho, lebt ein Indianerstamm namens Coeur d’Alene. In ihrem Reservat gibt es seit 2005 ein WLAN-Netz und ein Computerzentrum mit 40 Rechnern, die kostenlos genutzt werden können. Und der Stamm hat noch mehr, nämlich eine eigene interaktive Homepage. Das mag jetzt nichts außergewöhnliches sein, doch dieses Seite ist die einzige die von Indianern für Indianer gemacht wird. Der Sinn der Seite soll es sein die eigene Kultur zu pflegen und für die Nachwelt zu erhalten. Die Homepage bietet vor allem Videos und Audio-Beiträge, aber auch ein Blog ist zu finden. Mitmachen kann jeder und mittlerweile sind Indianer aus der ganzen USA und Kanada aktiv.
Ich persönlich finde RezKast :engl: ist ein schönes Beispiel wie man das Social Web für die Kulturpflege nutzen kann und es macht Spaß, auch als nicht Indianer, mal durch das Angebot zu surfen und mehr über diese Kultur zu erfahren. Dabei stellte ich übrings auch fest das es tatsächlich auch ein englisches Dummie-Buch zum Thema gibt. 😉

Und hier geht es zur Homepage:
RezKast :engl:

Ökonomische und kulturelle Effekte des File Sharing

Die niederländische Studie „Ups and downs – Economic and cultural effects of file sharing on music, film and games“:engl: gibt die Ergebnisse des gemeinsamen Projects der wissenschaftlichen Forschungsinstitute TNO, SEO und des Institutes für Informationsrecht der Universität von Amsterdam wider. Auftraggeber war das Niederländische Ministerien für Wirtschaft, Justiz und Bildung, Kultur und Wissenschaft.
Die empirische Untersuchung basiert auf einer repräsentativen Umfrage bei 1500 Internetnutzern in den Niederlanden.

Diese Studie macht deutlich, dass ökonomische und kulturelle Effekte nicht nur kurzfristig zu betrachten sind. Das Ergebnis der Wissenschaftler, die das File Sharing primär unter Copyright-Aspekten betrachtet haben, wird nicht allen Verfechtern von Urheberrechten gefallen.

The research shows that the economic implications of file sharing for welfare in the Netherlands are strongly positive in the short and long terms. File sharing provides consumers with access to a broad range of cultural products, which typically raises welfare. Conversely, the practice is believed to result in a decline in sales of CDs, DVDs and games. Seite 3

So stehen 200 Millionen Euro „Wohlfahrtsgewinne“ einem geschätzten Gewinn von 100 Millionen Euro der Musikindustrie gegenüber. Die Vorwürfe der Musikindustrie sind wohl jetzt eindeutig entlarvt als „aus der Luft gegriffen“. Eher versuchte man damit Zeit zu gewinnen, um eine verfehlte Firmenpolitik zu verschleiern.

The industry’s defensive strategy has not succeeded in stemming the swelling tide of music sharing and has failed to come up with an early answer to today’s new digital reality. Seite 5

Auch in Zukunft werden die Musikfirmen nicht mehr allein mit dem Verkauf von Musik überleben können. Neue Geschäftsmodelle sind hier in Entwicklung.

In der Filmindustrie sind konstante Einnahmen zu verzeichnen. Kino-Besuche und DVD-Verkäufe nehmen zu, aber andere Marktbereiche wie der DVD-Verleih nehmen ab. File Sharing ist hier weniger zu verzeichnen, da viele einen Film einmal ansehen.

Auch bei Games sind keine negativen Effekte des File Sharing zu verzeichnen. Hier ist noch ein großes Wachstum zu verzeichnen.

The specific platform-restricted hardware-software-content marriage makes the official game release so attractive – compared with a music CD – that this industry might well be able to better prevent or sidestep the file sharing that besets the music business. The hardware-software-content combine also gives large producers and distributors in the industry more scope to ensure profitable operations. Seite 5

Die Einbrüche der Musikindustrie liegen vielleicht auch darin begründet, dass ein Großteil der Jugendlichen ihr Geld, das sie nur einmal verteilen können, lieber in Filme und Games investieren.

Eine deutliche Erkenntnis ist:

Yet we now know that the music industry’s initial defensive strategy of legal measures and DRM protection has not succeeded in stemming the swelling tide of music sharing and that the industry has failed to come up with an early answer to today’s new digital reality. And so it has seen other players, such as Apple, claim key market positions in marketing and delivering digital music files. Seite 116

Die Autoren wenden sich gegen eine Verschärfung des Urheberrechtes. Die rechtliche Situation in den Niederlanden stellt sich anders als in Deutschland dar:

Downloading copyrighted content from file-sharing networks, websites and other sources for one’s own use is permitted by law in the Netherlands. Games – being computer programs – are an exception as they enjoy wider protection. Seite 117

Derzeitige Entwicklungen in Europa, den Endnutzer zu kriminalisieren, kritisieren sie stark. Gerade Rolle von Zwischenakteuren wie Internetprovider, Serviceanbieter, die bei P2P-Vorgängen zwangsweise beteiligt sind, werden in der europäischen Debatte immer stärker diskutiert. Sie sollen herangezogen werden, um sowohl diejenigen ausfindig zu machen, die unauthorisierte Inhalte anbieten, als auch um dann entsprechende Maßnahmen gegen diese zu ergreifen.

Die Autoren sehen hier bereits ausreichende Möglichkeiten im Gesetz verankert, um gegen entsprechende Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.

The law provides right holders with a range of enforcement measures, in particular with respect to unauthorised uploading on a commercial and large scale – preferably in line with, or after new business models have been developed, thus creating real alternatives. In the case of civil enforcement against large-scale uploaders, right holders and other parties in the distribution chain could join forces. This should not, however, be undertaken at the expense of the basic principles of justice such as proportionality, legal certainty and the protection of fundamental rights and procedural justice. Criminal enforcement should serve only as an ultimate remedy – which is in keeping with current government policy in the Netherlands. S. 117 – 118

Ihre Forderungen sind unter anderem:
Innovation in the music industry – Die Musikindustrie sollte neue Geschäftsmodelle entwickeln und differenziertere Vertriebsmöglichkeiten bereitstellen.

A strategy that focuses solely on law suits and DRM is not the best response, in particular as it remains to be seen whether a fully authorised, paid-for downloading market would generate sufficient revenues to revive the music industry. Seite 121

Don’t ‘criminalise’ individual end users – educate them
File Sharing und P2P-Networks sind Innovationsmotoren gewesen. Es wäre dumm, Nutzer zu kriminalisieren, nur weil die Inhalte aus einer illegalen Quelle kommen oder sie auf Grundlage von Peert-to-Peer weitergegeben werden.

said, the provision of information and education is still
vital, if only because research has shown that there is still much uncertainty among both users and suppliers about what is – and is not – permitted. We also saw that many consumers are ill-informed about the techniques used and unaware of the fact that they are often downloading and uploading at the same time. A better awareness of what is and is not lawful is also important in relation to the acceptance of new business models.
There is a role to play here for government – and for the industry itself. Seite 122-123

Enforcement – Bevor es zu einer zwanghaften Durchsetzung von Rechten oder der Verschärfung von Gesetzen kommt, muss die Industrie in Vorleistung gehen und passende Alternativen zum Filesharing anbieten. Außerdem reichen die vorhandenen Gesetze aus.

Criminal enforcement should serve only as an ultimate remedy – which is in keeping with current government policy in the Netherlands. S. 123

Monitoring and research
Die Autoren sehen einen weiterhin bestehenden Bedarf an Beobachtung und Forschung. Zukünftig werden nicht nur die Musik-, Film- und Spieleindustrie vom Feilsharing betroffen sein, sondern auch TV-Sender und E-Books.

Die Studie bezieht sich zwar in vielen Punkten auf den spezifisch niederländischen Rechtsbereich, aber grundlegende Erkenntnisse lassen sich sicherlich auch für Deutschland verallgemeinern.

Quellen:
Huygen, Annelies et al.: Ups and downs : Economic and cultural effects of file sharing on music, film and games:engl: des IVIR
Keller, Paul: Ups and Downs: File-Sharing ist gut für die Ökonomie via Netzpolitik.de

Tauschbörsenfehlalarm

Die amerikanischen Verbände der Musik- und Filmindustrie RIAA (Recording Industry Association of America) und MPAA (Motion Picture Association of America) haben lange Zeit Tauschbörsen für die Verluste der Musik- und Filmindustrie durch Musik- und Videotauschbörsen schuldig gesprochen. Dies führte dazu, dass tausende Jugendliche zu Kriminellen gestempelt worden sind, teure Prozesse angestrengt wurden, die dann doch im Sande verliefen und letztendlich eigene Gewinne verschlafen worden, weil man sich nicht auf die Möglichkeiten dieser neuen Technologie einließ.

Jeder illegale Download stellt einen entgangenen Verkauf dar, wenn es nach der Argumentation der Recording Industry Association of America (RIAA) geht.

Die Argumentation der Verbände wurde unterstützt durch die Verurteilung des Ex-Administrators von Elite Torrents, Daniel Dove, wegen Konspiration und schwerer Urheberrechtsverletzung. Dove wurde von einer Jury für 18 Monate ins Gefängnis geschickt.

In einem 16-seitigen Papier unterstreicht nun der Bezirksrichter James P. Jones aus dem westlichen Virginia, dass die Argumentationsweise von RIAA und MPAA nicht haltbar sei. Es sei ein Grundprinzip der Betriebswirtschaft, dass die Nachfrage sinke, wenn der Preis steige.

Der Richter zweifelt damit an, dass für die eigentlichen Produkte bei den bestehenden Preisen überhaupt eine Nachfrage bestanden hätte, d.h. dass die Produkte für den ansonsten verlangten Preis überhaupt gekauft worden wären.

Quellen:
‘Files shared don’t equal sales lost,’ judge rules:engl: via p2pnet
RIAA’s „download equals lost sale“ theory rejected by federal court in Virginia; restitution motion denied in USA v. Dove:engl: via Recording Industry vs The People
„Tauschbörsen nicht für Verluste verantwortlich“ via heise online
Schadenstheorie der RIAA vor Gericht abgelehnt via gulli.com

Copyright und danach?

Diese Frage stellt sich die österreichische Dokumentation auf 3sat, die gestern um 23.15 ausgestrahlt wurde.

Keiner gibt es zu, aber viele tun es: Fotos, Filme und Musik aus dem Internet herunterladen, ohne einen Cent dafür zu bezahlen. Die in der Regel jugendlichen „Netz-Piraten“ werden von Legionen von Anwälten international gejagt. Andererseits entscheiden sich immer mehr renommierte Künstler, ihre kreativen Produkte kostenlos übers Internet anzubieten und Platten- oder Filmfirmen gezielt zu übergehen.

Die Dokumentation „Ars Electronica 2008: Was kommt nach dem Copyright? – Internet und iPod könnten eine neue Ökonomie des Teilens hervorbringen“ von Günter Kaindlstorfer wird am 25.09. um 6.00 Uhr auf 3sat wiederholt.

Unbedingt sehenswert für alle Verfechter und Kritiker des eng ausgelegten Urheberrechts.

GEMA und das Filesharing

Die GEMA:x: ist aktiv in den Kampf gegen das Filesharing mittels Sharehosting gezogen. Sie geht juristisch gegen die so genannten Spreader vor.
Spreader sind Sharhoster, die Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen anbieten, wobei die Dateien dabei über einen speziellen Link heruntergeladen oder gelöscht werden können. Die juristische Auseinandersetzung dient der Klärung, welche Prüf- und Kontrollpflichten der Anbieter hat.

Spreader potenzieren nun nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft die Gefahr des Verstoßes gegen Urheberrechte. Mit dem „neuen Phänomen im Bereich der illegalen Nutzung von geschützten Inhalten im Internet“ werde die Verbreitung etwa von Musikinhalten über eine Reihe von Sharehostern noch einfacher.

Ein erstes Ziel der GEMA war die Seite Xirror.com:x: , gegen die die Musikverwertungsgesellschaft nach eigenen Angaben:x: im Juni einen Sieg vor Gericht erkämpft hat. Die Plattform selbst teilte mit, dass sie nach mehrfachen Abmahnungen, auf die man mit dem Entfernen der beanstandeten Werke reagiert hat, habe man sich „unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen“ entschieden, den Dienst ganz einzustellen.

Erst danach habe die GEMA eine einstweilige Verfügung auf Basis eines sehr allgemein gehaltenen, auch an Mitbewerber gesandten Schreibens mit Dringlichkeit beantragt und rasch vom Landgericht Düsseldorf bewilligt bekommen.

Die hinter Xirror stehende magdeburger Betreiberfirma toFOUR GmbH:x: möchte nicht in Berufung gehen, obwohl man mittels technischer Verfahren, z.B. dem Abgleich von Prüfsummen, versucht hatte, eine illegale Verbreitung geschützter Werke zu unterbinden. Von den knapp drei Millionen Dateien, die über Xirror verteilt worden sind, sei anhand von Missbrauchsmeldungen ablesbar, dass weniger als ein Prozent „Raubkopien“ darunter gewesen sind.

Eine weitere Firma, gegen die die GEMA seit über eineinhalb Jahren gerichtlich fohrgeht ist
RapidShare:x: . Nach dem für sich verbuchten Erfolg vor dem Kadi gegen Xirror will die GEMA nun weitere Spreader gerichtlich bekämpfen, so etwa Shareonall, Hubupload oder die Plattform Datenschleuder1.
Die GEMA und ihr Vorstandsvorsitzender Harald Heker machen deutlich, dass sie den Musikmarkt im Internet und die Angebot der einzelnen Dienste aufmerksam beobachtet, um den

„Urhebern durch den Abschluss von Lizenzvereinbarungen eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Musik zu sichern“ […]. „Verwehren Dienstbetreiber sich jedoch gegen eine Lizenzierung, gehen wir frühzeitig gegen solche neuen illegalen Phänomene vor, um deren Etablierung im Markt zu verhindern.“

Das klingt zumindest so, als ob man eingesehen hat, dass es wenig nützt, die kleinen Leute zu ärgern und zu verklagen und dass man – wenn man P2P als Übel auffasst – es wenigstens an der infrastrukturellen Wurzel erfassen will. :ei:

Quelle:
Krempl, Stefan: GEMA geht gegen „Spreader“ vor [Update]:x: via heise online

  1. Dabei handelt es sich nicht um das gleichnamige offizielle Magazin des Chaos Computer Clubs:x: (CCC). []

Loben wir uns das Urheberrecht schön

Das Bundesjustizministerium versucht die Vorteile für verschiedene Interessensgruppen bei Einigung von Schwarz-Rot über die heftig umstrittene zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle hervorzuheben versucht. Man hat sogar positive Neuregelungen für die Nutzer im sogenannten 2. Korb der Reform entdeckt.

„Kopien zum privaten Gebrauch sind möglich“, heißt es in der heise online vorliegenden Darstellung des Kompromisses zum Regierungsentwurf der großen Koalition. Es folgt aber die Einschränkung, dass Privatkopien künftig auch nicht mehr „von offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen gezogen werden“ dürfen. Bisher sind sie bei „offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen“ verboten.

Wow, fällt mir da nur ein. Machen wir es einfach mal kompliziert für den Nutzer. Jeder der sich im Netz bewegt, muss jetzt Experte werden, ob eine Quelle legal ist oder nicht. Sind da nur noch bekannte Websites als Vorlage geeignet? Muss ich jetzt in mein Blog schreiben: „Habe nur legale Quellen verwendet. Könnt hier meine Beiträge also weiterverwenden?“

Bei der neuen Formulierung handelt es sich laut dem Justizministerium um eine „notwendige Ergänzung“ zur Einschränkung privater Kopien, um besser gegen die Verbreitung geschützter Werke in Tauschbörsen vorgehen zu können.

Das Monstrum Tauschbörsen ist also immer noch das Schreckensphantom, mit dem jede Änderung im Urheberrecht begründet werden kann. Lässt sich die Verwerterlobby da endlich mal etwas Neues einfallen?

Was gibt es also noch an erfreulichen Aspekten für den Verbraucher, den Endnützer, den Konsumenten? Da fällt dem Jusitizministerium nichts mehr ein. Ach ja und man hat vergessen, dass die Grenze der Privatkopie da ist, wo technische Schutzmaßnahmen getroffen wurden, die immer mal wieder gerne als Digital Restriction Management erwähnt werden.

Eine Erlaubnis zum Umgehen technischer Kopierblockaden zur Durchsetzung der privaten Kopiermöglichkeit, wie sie etwa in der Schweiz geplant ist, soll es hierzulande nicht geben.

Da hat Deutschland wohl mal wieder die Harmonisierungsrichtlinie der EU mit ihren offenen Formulierungen nicht wirklich wörtlich gelesen. Mit deutscher Gründlichkeit ist man mal wieder auf Nummer sicher gegangen. Schade, dass man dabei zu sehr an den Lippen der Verwerterlobby gehangen hat.

Ach ja, es ist plötzlich auch keine Rede mehr von der zunächst von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgeschlagenen Bagatellklausel fürs straffreie Nutzen von P2P-Netzwerken.
Was ist denn noch nutzerfreundlich seitens des Ministeriums? Toll, der Urheber kann sein Werk kostenlos zur Verfügung stellen, indem er einfach jedem Nutzer ein einfaches Nutzungsrecht einräumt. Ging das nicht auch bisher so? – Ach so: Damit werde eine befürchtete Rechtsunsicherheit für „Open-Source“-Software und Open Content beseitigt. Das geht ohne Schriftform, da entsprechende freie Lizenzen etwa für Linux oder Wikipedia öffentlich mit dem jeweiligen Werk verbunden seien.

Wieviel Rechtssicherheit ist das für „private“, auf der eigenen Homepage oder im eigenen Blog veröffentlichten Werke? Hier sollte wohl aus eigenem Interesse weiterhin klar festgehalten werden, welche freie Lizenz verwendet wird. Im Zweifelsfall gilt dann wohl noch immer: All rights reserved.

Ein Erfolg für den Verbraucher ist also das Zurückführen digitaler Medien auf die Möglichkeiten der analogen Welt? Bei den Bestimmungen zu elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Museen unterstreicht das Ministerium, dass die genannten Einrichtungen die Anzahl der digitalen Werke im Vergleich zum Bestand etwa „bei Belastungsspitzen“ vervierfachen könnten. Dies bringe „klar“ die wissenschaftliche Arbeit voran und vermittle zugleich „mehr Medienkompetenz für Forschende und Studierende“. Ein wenig wie Hohn klingt da die Behauptung, die Begrenzungen würden auch dem „Schutz der wissenschaftliche Verlage und damit zugleich ihrer Bedeutung für die Wissenslandschaft“ dienen.

Wieviel könnten die wissenschaftlichen Verlage nicht verdienen, wenn die Wissenschaftler ihnen keinen Nachschub mehr liefern können? Die Open Access-Bewegung ist sicherlich auch ein Ausdruck der übersteigerten Forderungen monoplistisch ausgerichteter Verlage. Kleine Verlage leiden wohl eher unter der oligarchischen Vormachtstellung der internationalen Großen, als unter Bibliotheks-, Wissenschaft- und Forschungsprivilegien.

Als „tragfähigen Kompromiss zwischen den Interessen der Bibliothek, des jeweiligen Nutzers und der Verlage“ sehen die Ministerialbeamten ferner die erstmals eingeführte Erlaubnis für Büchereien, Teile von Werken aus ihrem Besitz zu kopieren und zu versenden. Bisher sei die entsprechende elektronische Fernleihe von Diensten wie subito auf rechtlich unsicherem Boden durchgeführt worden.

Moment: Hier gelten gravierende Einschränkungen: So ist der Versand nur als grafische Datei per E-Mail möglich und das nur für Zwecke des Unterrichts und der Forschung. Diese Klausel wird noch weiter eingeschränkt: Dies ist nur erlaubt, wenn der jeweilige Verlag kein eigenes Angebot macht. Das wird er in der Regel zu deutlich höheren Preisen. Was nützt da die Begrenzungen, dass dieses Angebot „für jeden offensichtlich, zu jeder Zeit, an jedem Ort und zu angemessenen Bedingungen“ zu erfolgen hat. Was heisst angemessen? Ein Grund, warum Wissenschaftler auf einer parlamentarischen Anhörung deutlich darüber hinausgehende Anforderungen an ein Urheberrecht für die Wissensgesellschaft aufgestellt haben.

Wie kompliziert wird sich das Schmankerl für die Schulbuchverlage auf die Arbeit von Schulen auswirken? Die dürfen Inhalte aus Schulbücher nur mit Zustimmung mit Zustimmung der Schulbuchverlage kopieren oder etwa in einem Intranet in Auszügen digital zugänglich machen. Gerechtfertigt ist dies durch den speziellen und eng umgrenzten Absatzmarktes.

Rein quantitativ nehmen ansonsten die vom Justizministerium ausgemachten Vorteile für Urheber und Künstler den meisten Raum in der Übersicht ein. So stelle etwa die Neufassung der Gerätepauschale für private Kopien eine „erhebliche Verbesserung“ für diese Klientel dar. Sie dürfte künftig „mit einer höheren Vergütung und deren zügigeren Ausschüttung“ rechnen.

Einen „vernünftigen Ausgleich“ zwischen dem Interesse der Verwerter an der maximalsten Ausschöpfung der Verwertungskette und den unterschiedlichen Interessen der Urheber soll bei der jetzt getroffenen Formulierung zum Ermöglichen „unbekannter Nutzungsarten“ herauskommen.

Neu ist jetzt die Vereinbarung entsprechender Verwertungen und gleichzeitig auch die spätere Verweigerungsmöglichkeit durch Widerruf bei Neuverträgen. Der Urheber, der vorher unbekannte Nutzungsarten eingeräumt hat, muss demnach für seine Erreichbarkeit sorgen. Der Verwerter, der in der neuen Art nutzen will, muss zudem den Urheber darüber informieren. Vergleichbare Regelungen gelten bei Altverträgen.

Die durch Schwarz-Rot vorgeschlagenen Änderungen an der Regierungsvorlage sollen am Mittwoch im Rechtsausschuss und am Donnerstag im Plenum des Bundestags durchgewunken werden.

Quelle:
Krempl, Stefan: Bundesregierung lobt neues Urheberrecht auch aus Verbrauchersicht via heise online

Urheberrecht: Jagd auf Minderjährige

Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Internet lädt und verkauft, muss mit harten Strafen rechnen. Immer mehr Fälle von Filesharing werden vor Gericht gebracht und betroffen sind dabei vor allem junge Leute. Die Musikindustrie macht dabei nicht mal mehr halt vor Minderjährigen. Und die Kosten für einen Urheberrechtsverstoß summieren sich schnell auf einige tausend Euro.

Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße im Internet, wie eine erst kürzlich veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamburg vom 13. September 2006 ergeben hat. In diesem Fall war eine 15-Jährige, die über eine Online-Tauschbörse Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese via Ebay verkauft hatte, vom Rechteinhaber der Bilder kostenpflichtig abgemahnt worden. Es entspreche „allgemeiner Kenntnis – auch einer 15-Jährigen -, dass über fremde Rechtsgüter nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist“, entschieden die Richter.

Eine ähnliche Entscheidung hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Notwendig für einen Urheberrechtsverstoß ist kein schuldhaftes Handeln, sondern die Feststellung des Verstoßes, ausgenommen bei Schadensersatzforderungen, wo ein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden muss. Das Mädchen habe mit dem Verkauf der Bilder bei Ebay einen erheblichen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen, der nun geahndet wurde. MitGerichts- und Anwaltskosten dürfte das Verfahren das Mädchen 3000,- Euro gekostet haben.

Hier eröffnet sich natürlich ein lukrativer Markt für Anwälte.

Obwohl Urteile wie das oben genannte unter den Jugendlichen die Runde machen, habe sich das Bewusstsein, beim Download urheberrechts-geschützter Inhalte Unrecht zu begehen, noch nicht durchgesetzt. Spezielle Kanzleien – auch in Deutschland – haben sich allerdings längst auf das Aufspüren von Urheberrechtsverstößen spezialisiert. Zum Teil bedienen sie sich dabei der Unterstützung von IT-Experten, die etwa die Identität möglicher Straftäter enthüllen können. Die Anwälte machen dabei Streitwerte im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich geltend, aus denen sich die Gebühren für die Kanzleien berechnen. […]Ohne die Einschaltung eines Gerichts seien pro Abmahnung so Einnahmen von über 2.000 Euro möglich.

Wer schützt an dieser Stelle eigentlich unbedarfte Jugendliche vor den Anwalthaien? Ist es bei Jugendlichen in diesem Bereich nicht häufig schon mit einer Emahnung von einer offiziellen Seite getan? Es nützt nichts, diese jungen Leute für ihr Leben lang zu verunsichern. Wichtiger ist frühzeitiges Beibringen von Informationskompetenz. Neben einer sicheren Handhabung der Technik, des Netzes und deren Möglichkeiten, werden sie für erlaubte und unerlaubte Handlungen frühzeitig sensibilisiert. Erst dann kann man trotz der aktuellen Diskussion davon ausgehen, dass so viel Wissen zum allgemeinen Kenntnisstand auch einer 15jährigen gehört. Beim momentanen Stand der Regelung wird hier eher den Abmahnern Haus und Hof geöffnet. Verängstigte Jugendliche werden eine weitere Auseinandersetzung mit dem richtigen Umgang mit Medien vermeiden und das kann keiner wollen.

Quelle:
Brien, Jörn: Urheberrecht: Musikindustrie droht Minderjährigen mit hohen Geldstrafen auf medienhandbuch.de

Zusammenfassung Copyright Summit – Imageprobleme beim Urheberrecht

Eines wurde bereits zu Beginn des Gipfels hervorgehoben: Auf das Urheberrecht kann aus der Sicht von Industrie und Gesellschaft nicht verzichtet werden. Daher muss der Respekt für die Urheberrechte wieder gestärkt werden.
John LoFrumento mit seiner US-Verwertungsgesellschaft ASCAP (American Society of Composers, Authors and Publishers) hat dazu unter anderem eine PR-Kampagne für Schulen in den USA entwickelt.

In dieser soll Schülern beispielsweise klar gemacht werden, dass ihre Eltern in Handschellen abgeführt werden, wenn sie illegale Downloads vornehmen. Die ASCAP hat dazu eine Comic-Reihe entwickelt. Unter dem Titel: „Pirate Comics Presents … Donny the Downloader“ erlebt der Held allerlei Negatives, wenn er das Urheberrechte missachtet.

Manuel Medina Ortega (MdEP) konstatierte, dass die Leute die Musik akzeptierten, nicht aber die damit verbundenen Einschränkungen zum Urheberrechtsschutz. Er hebt hervor, dass sich der Konsument meist im Zwangskorsett der Wirtschaft befände. Auch Emma Pike, Vertreterin der British Music Rights, konstatierte ein aktuelles Imageproblem des Urheberrechts.

Grundsätzlich sei das Urheberrecht nicht per se der falsche Ansatz, vielmehr ist es eine Frage, wie mit Lizenzen umgegangen wird. Insbesondere sieht sie dabei für Web-2.0-Anwendungen wie YouTube oder MySpace eine große Herausforderung.

Ein Ansatz, um die Akzeptanz des Urheberrechtes zu stärken, sei eine stärkere Einbindung der Nutzer in die aktuelle Diskussion, die inzwischen gleichzeitig Produzenten sind.
Gerade weil die Konsumenten sehr stark abhängig sind von den Konzernen, muss auch der Verbrauchschutz eine prominente Rolle übernehmen.
Cornelia Kutterer, Vertreterin der Europäischen Verbraucher-Organisation BEUC, forderte die Vertreter der Verwertungsgesellschaften auf, die Nutzung von P2P-Tauschbörsen nicht per se zu dämonisieren und forderte eine offene Debatte. Eine Kriminalisierung ist eindeutig die falsche Antwort auf die komplexen Herausforderungen, denen sich die Akteure im Urheberrecht gegenüber sehen.

Kulturflatrate und Generallizenz könnten neue Modelle der Verwertungsgesellschaften notwendig machen.
Ben Verwaayen (British Telecom) sieht die Kulturflatrate als eine von vielen Modellen möglich. Auch die Einführung einer Generallizenz oder auch Globallizenz wird für möglich gehalten. André LeBel, Vertreter der kanadischen Verwertungsgesellschaft SOCAN (Society of Composers, Authors and Music Publishers of Canada) hob hervor, dass die Anwendung eines kollektiven Rechtesystems zur finanziellen Abgeltung der Künstler in den vergangenen 100 Jahren erfolgreich gewesen ist und setzt dabei auf eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Musikindustrie, Verwertungsgesellschaften, Künstlern und Verbrauchern.

In diesem Zusammenhang forderte Eduardo Bautista, Vertreter der spanischen Verwertungsgesellschaft SGAE (Sociedad General de Autores y Editores), ebenfalls ein kollektives Rechtemanagement. Bei diesem sollen die Endnutzer im Vordergrund stehen. Harald Heker, Chef der deutschen GEMA, brachte es dabei wie folgt auf den Punkt: „Wir müssen einen gemeinsamen Weg des Reagierens finden, um das musikalische Repertoire der Welt verfügbar zu machen.“

Den gesamten Gipfel über wurde klar, dass Veränderungen bei den Verwertungsgesellschaften in der neuen digitalen Welt notwendig sind. Uneinig ist man jedoch bei der Frage, wie eine solche Veränderung gestaltet sein soll. Angefangen bei der freien Wahl der Verwertungsgesellschaft in der Zukunft, ohne es dabei zu einem zu starken Konkurrenzgerangel kommen zu lassen.

David Ferguson, Sprecher der ESCA (European Composer and Songwriter Alliance), verlangte nochmal ausdrücklich, dass Verwertungsgesellschaften in der Zukunft sich auf die Gründe ihrer Entstehung zurückbesinnen müssen: die Nutzung des verfügbaren Materials garantieren. Nationale Verwertungsgesellschaften sollten deswegen auch in Zukunft über das nationale Repertoire verfügen.

Quelle:
Philipp, Otto: Copyright Summit – Zukunft der Verwertungsgesellschaften via golem.de

Norwegen: Legales Filesharing – Verbotenes DRM

In Norwegen fordert die liberale Partei Venstre eine Legalisierung von Filesharing und zugleich ein Verbot von DRM. Die Industrie ist über so eine radikale Lösung nicht erfreut. Eine entsprechende Resolution wurde am Sonntag durch die Partei veröffentlicht.

„Wir haben die einzigartige Chance, Kultur, Ideen und Wissen in einer Art und Weise zu verbreiten, die zuvor nicht möglich war“, erklärte Parteisprecher Jonas Stein Eilersten. „Wir denken, dass diese Resolution ein großer Schritt in diese Richtung ist.“ Die geforderten Änderungen beim geltenden Urheberrecht sollen laut Eilersten verhindern, dass Käufer von digitalen Inhalten zu „Kriminellen“ werden.

Die Entschädigung der Urheber soll durch einen Pauschalbetrag erfolgen. So wäre eine zusätzliche Abgabe, z.B. von 1,00 € pro 100 GB Speicher, denkbar, ähnlich wie dies derzeit bei Kopierern gehandhabt wird. Auch Werbung zur Finanzierung des Filesharing-Contents wäre denkbar.

(Quelle: Pilzweger, Markus, Filesharing: Norwegische Partei fordert Legalisierung via tecchannel)

Allerdings ist mir bei der Lösung einer Finanzierung durch Werbung zweifelhaft, ob die Einnahmen durch die Werbung dafür ausreichen würden. Nutzer werden zunehmend geschult, Werbung zu erkennen und auch zu meiden. Ein weiterer Punkt ist, ob Urheber sich mit einer pauschalisierten Vergütung zufrieden geben würden. Wenn die Content-Industrie hohe Gewinne verspricht, ist es zweifelhaft, ob die Urheber dann nicht lieber ihnen vertrauen würden als einer Behörde, die ihnen pauschale Cent-Beträge verspricht.
Gerade die Pauschalsysteme in Deutschland sind heftig in die Kritik gekommen.

EFF kritisiert EU-Direktive IPRED2

Die europäische Sektion der Electronic Frontier Foundation (EFF) kritisiert den Entwurf für eine EU-Direktive zum effektiven Schutz geistigen Eigentums (IPRED2). Es gäbe zu viele unklare Bestimmungen und unzureichende Definitionen, besonders bei Passagen zum „kommerziellen Charakter“ von Copyright-Vergehen oder beim Begriff der „Anstiftung“. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es bereit ausreichend Gesetze gegen kommerzielle Copyright-Vergehen gibt, die den Vorschlag an sich überflüssig machen. Eine weitere Gefahr sie die europäische Sektion darin, dass durch unscharfe Formulierungen die Polizei mehr Befugnisse erhalte und legitime Nutzer wie Unternehmen leichter in Verdacht kämen. Damit würden digitale Rechte und die Innovationskraft zu stark beschnitten.
Falls IPRED2 in der jetzigen Form verabschiedet würde, sieht die EFF viele mögliche Betroffene bei den Open-Source-Entwicklern, Web 2.0-Medienplattformen wie YouTube und Internet-Service-Providern, die sich weigerten, P2P-Dienste zu blockieren. Dies würde zu einer erneuten Stärkung von Musik-Labels und Filmstudios führen, die durch die neue Direktive viel mehr Handhabe gegen solche innovativen Gruppen, Dienste und Unternehmen hätten. Ein Vorgehen wegen „Anstiftung von Piraterie“ zudem auf Kosten der europäischen Steuerzahler wäre viel einfacher. Eine weiteres Problem käme auf die Nutzer solcher Angebote zu. Die Rechtslage würde für sie viel unübersichtlicher, da sie sich nicht immer klar darüber sein könnten, ab wann sie Gesetze übertreten. Auch für Bibliotheken könnte dies eine noch höhere Risikokalkulation bei digitalen Angeboten und vielleicht auch eine Serviceeinschränkung bedeuten.

Anlässlich der zum 24. April anstehenden Debatte im EU-Parlament zu dem Thema hat die EFF nun eine Online-Petition:engl: gestartet, die jeder Internet-Nutzer unterzeichnen kann. Darin wird das Parlament gebeten, die neuen Tatbestände Beihilfe, Begünstigung und Anstiftung zu streichen und die Direktive auf die Bekämpfung von Markenfälschung und tatsächlicher kommerzieller Copyright-Vergehen zu beschränken.

Quelle:
Europäische EFF wünscht Änderungen der Direktive zum Schutz geistigen Eigentums via heise online

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