DRM – „Defective by Design“ – mit diesem Slogan operieren Gegner des Digital Right Mangaments (DRM) sehr gerne. Übersetzt wird DRM auch ganz gerne mit Digital Restriction Management. Ach liebe DRM-Gegner, Einfallsreichtum alleine kann das Unverständnis für das, was Digital Rights Management ist, nicht überdecken.
Manchmal möchte ich gerne fragen, wie sie denn ohne das Digitale Management von Rechten in einer digitalen Welt auskommen. Beginnen wir mit jenen, die eine eigene Homepage betreuen. Auch dort werden Rechte im digitalen Umfeld verwaltet. Das fängt damit an, dass jemand das Recht zugewiesen bekommt, für diese Homepage Texte zu erstellen. Und da nicht jeder das machen sollte, bekommt er dafür i.d.R. ein Passwort für ein Backend zugewiesen, wo er Zugang erhält. Alle anderen sind ausgesperrt, au weia oder? Digital Restriction Management? Bitte einmal laut aufschreien, DRM-Gegner!
Okay, was die Sache mit dem Login für Bearbeiter einer Homepage angeht. So ist dies sicherlich mit Sicherheitsbedenken, Datenschutz etc. zu begründen. Nicht, dass diese Dinge nicht auch auf Rechten beruhen, die in Feinjustierung dann festlegen, was der Einzelne darf, von anonymer Bearbeitung einfacher Rechtschreibfehler bis hin zur zeitlich personalisierten Festlegung spezifischer Rechte (Einsicht in Anmeldedaten etc.). Gut, gehen wir weg von diesen ganz globalen Rechten.
Argument weiter dagegen: DRM hat immer was mit Urheberrechten und ihrer Wahrung zu tun.
Stellen wir uns vor, der Editor einer Webseite darf auch Bilder hinzufügen, möglichst solche, an denen er die Rechte besitzt. Gerne werden dann auch Bilder verwendet, die unter einer Creative Commons Lizenz stehen oder nachweisbar gemeinfrei sind. – Upps, da kommen wir schon in den Rechteschlamassel. Um solche verwendbaren Bilder zu finden, muss irgendwo mit den Bildern (Inhalten) verknüpft die Rechte möglichst maschinenlesbar hinterlegt werden. Und da sind wir dann schon mitten in der Aufgabe von DRM. Rechte zu verwalten. Sofern so gut und so positiv, nicht?
Ja aber, wird denn durch DRM der Konsument nicht in die Regeln des Anbieters gezwungen?
Äh, okay. Schauen wir uns das ein wenig genauer an. Assoziiert werden mit DRM häufig auch technische Schutzmaßnahmen, die die Einhaltung von Lizenzvereinbarungen erzwingen und überwachen. Die DRM-Aufklärungsbroschüre der FSFE und des Digitale Gesellschaft e.V. spricht von Rechteminderung und definiert diese wie folgt:
Unter Digitaler Rechte-Minderung verstehen wir jede Technik, die in elektronische Produkte oder Dienste eingebaut wird, um deren Einsatzmöglichkeiten nach dem Kauf einzuschränken.
Und nun? Ich habe ein großes Problem mit dieser Definition, weil sie Grundsätzliches Außen vor lässt. Bin ich Käufer und damit Eigentümer der digitalen Daten oder bin ich nur Lizenznehmer? In der Regel bin ich nur noch Lizenznehmer. Dies ist ein rechtliches Konstrukt, welches in den meisten „Shops“ der Inhalteanbieter, sei es iTunes oder Amazon nicht verdeutlicht wird. Dort steht Kaufen, wenn man seine Bestellung abschickt und damit bestätigt, dass das Geld für die Lizenz abgebucht wird. Hat man sich jedoch die Mühe gemacht, die AGBs der Shops zu den Download-Angeboten durchzulesen, wird klar, dass man nur die Lizenz erwirbt. Hier müssen sich die Shops vorwerfen lassen, dass sie selbst für falsche Erwartungen sorgen. Aber das ist ein anderes Thema. Wichtig zu merken ist, dass man nur den Besitz und die Erlaubnis zur Nutzung der Daten erwirbt, jedoch die Daten selbst bzw. deren Datei nicht ins eigene Eigentum übergehen.
Wenn die Dinge nicht mein Eigentum sind, dann sind Sie noch immer im Eigentum dessen, der mir deren Besitz überlassen hat und damit kann er die Grenzen festlegen, sofern sie moralisch okay sind, was mit seinem Eigentum gemacht werden darf und was ist. So ist es ja auch mit der von mir gemieteten Wohnung, in der ich nicht einfach Wände wegreißen, deren Grenzen (z.B. durch Anbau eines Balkons) ich nicht verändern, die ich nicht anderen dauerhaft überlassen und die ich nicht plötzlich für Erwerbszwecke nutzen darf, ohne vorher Rücksprache mit meinem Vermieter (Eigentümer der Wohnung) gehalten zu haben.
Für eine Musikdatei z.B. hieße das, ich darf sie nicht verändern, ich darf sie nicht kompilieren, ich darf sie nicht einfach so weitergeben oder damit Geld verdienen (Verkauf digitaler Kopien). Das größte Problem, das DRM verursacht ist die Tatsache, dass ich anders als früher mein Buch (= mein Eigentum) mein elektronisches Buch nicht einfach einem Freund ausleihen oder ganz überlassen darf, denn das erlaubt die Lizenz (der Eigentümer) nicht und hat diese Daten z.B. an ein Gerät gefesselt (z.B. den speziellen E-Book-Reader oder meinen MP3-Player). Meinen E-Book-Reader (Eigentum) mit der Datei darauf darf ich aber immer noch verleihen. Dort endet das Verfügungsrecht des Dateneigentümers.
Allerdings gehen die meisten Nutzer, auch fehlgeleitet durch die Benennungen der Shops, davon aus, dass sie die Dateien kaufen und damit Eigentum erwerben. Dann ist es auch nur zu verständlich, wenn ihnen die Beschränkungen, die sich eigentlich aus der Lizenz ergeben und die durch das DRM-System umgesetzt werden, nicht passen. Eine weitere Sache muss man sich vielleicht auch klar machen. Die Buchstaben meines Buches konnte ich früher auch nicht verleihen, sondern nur den Träger als solches. Auch das „Musikstück“ konnte ich nicht weitergeben, sondern nur die Kassette oder die CD. Allerdings war es einfacher, diese zu kopieren und auf einen neuen Träger zu übertragen. Eine Zeit lang war dies auch digital ohne Probleme möglich. Erlaubt sei mal dahin gestellt.
Hartes DRM oder besser gesagt Digital Rights Enforcement (DRE) verhindert also an dieser Stelle Nutzungsmöglichkeiten, die mir bei ungeschützten digitalen und analogen Daten bisher immer möglich war, z.B. die Erstellung einer Privatkopie. Die Anteile des DRM, gegen die wir eigentlich allergisch reagieren, sind die des DRE, die als lizenzrechtliche Restriktionen zwangsweise umsetzen und die uns nicht vergessen lassen, dass wir die Daten des E-Books bzw. die MP3-Datei ja eigentlich nur gemietet haben. Wasserzeichen, Gerätebindung, ebenfalls Teile des Kopierschutzes akzeptieren wir solange, so lange sie uns nicht bei der Betrachtung einer Grafik stören oder wir die Musik nur auf unserem MP3-Player/E-Book-Lesegerät konsumieren möchten. Die Teile des DRM, die uns helfen, rechtssicher und urheberrechtskonform zu handeln, mit denen können wir leben. Kein Mensch stört sich heute mehr daran, dass in den MP3s von Apple oder Amazon Wasserzeichen eingebettet sind, die das Auffinden von Urheberrechtsverletzern vereinfachen sollen.
DRM im Sinne von DRE ist jedoch gefährlich in einer ganz anderen Hinsicht. Es verleitet Verlage und Medienanbieter dazu, sich in relativer Sicherheit zu wiegen, was ihre Geschäftsmodelle angeht. Man kann hier von Besitzstandswahrung sprechen, wo es sinnvoller sein könnte, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, weil DRM nur eine Notlösung ist. Ich habe das Gefühl, dass die Kosten-Nutzen-Rechnung hier überhaupt nicht funktioniert. DRM schützt vorm Benutzen, wird es zu restriktiv gestaltet. Nach einer zehnminütigen Einführung in die notwendigen Zusatzprogramme und Anmeldeprozeduren, um ein Ciando-E-Book in der Bibliothek zu nutzen bzw. von Zuhause aus, schützen besser vor der Benutzung als es die eigentlichen Schutzmaßnahmen von Ciando je könnten. Viele meiner Studierenden verzichten dann lieber … Ziel erreicht?
Das waren meine etwas unsortierten aber reflektierenden Gedanken zu DRM, DRE und der unreflektierten Auseinandersetzung mit einem Thema, das weitaus mehr beinhaltet als nur schwarz und weiß. DRM geht über Kopierschutz hinaus und kann im Zweifelsfalle für den Nutzer drm-behafteter Materialien sogar ein wenig mehr Rechtssicherheit bedeuten. Es gäbe noch einiges mehr dazu zu sagen, aber dann schreibe ich noch hundert Tage an diesem Text. Daher jetzt Schluss damit.
So, beste Grüße auch an jene, die sich ebenfalls zu DRM auslassen im Ramen der Blogparade von Ansgar Warner: Blogparade: Lesen ohne Limit – E-Publishing jenseits von DRM, e-book-news.de ein paar Gedanken niederschreiben.