Öffentliche Bibliotheken, Onleihe und eine Frage (Update)

Die Frage bezieht sich auf diese Mitteilung …

… und ich finde sie hochinteressant.

  • Gibt es nicht-kommerziell ausgerichtete Angebote, die Öffentliche Bibliotheken unterstützen und als Teil ihres elektronischen Angebots vermittlen, z.B. E-Books aus dem Projekt Gutenberg?
  • Wie gehen Bibliotheken mit E-Book-Angeboten außerhalb der Onleihe um? Ich weiß von einigen wenigen Bibliotheken, die auf Ciando und Overdrive setzen.
  • Gibt es eigene Angebote von Öffentlichen Bibliotheken, die es ermöglichen, über sie eigene Texte zu veröffentlichen?
  • Woran scheitern eigene Angebote und wen sehen Sie hier ggf. in der Verantwortung zu unterstützen?

[Update]
Ein wichtiger Aspekt für die Diskussion

Onleihe – immer noch das einzige ÖB-Tor zur E-Book-Welt?

… oder warum tun wir uns mit einer Einordnung der Onleihe und einer kritischen Auseinandersetzung mit diesem Angebot so schwer?

Die Diskussion, die ich hier widerspiegle, habe ich dankenswerter Weise mit Erlaubnis von Christoph Deeg und Peter Jobmann aus Facebook übernommen. Sie hat heute Nachmittag stattgefunden und soll hier auch ihren Weg aus der engen Facebookwelt herausfinden. Dazu folgen jetzt die Kommentare, die maßgeblich für die Diskussion sind. Nicht übernommen habe ich Zustimmungen durch „I Like“.

Beitrag:

Christoph Deeg:

Interessant. Wird der Anbieter jetzt beginnen daraus ein „professionelles“ Produkt zu machen? Und wie geht die Bibliothekswelt mit diesem „quasi-Monopol“ um, wenn doch Monopole immer ein Argument gegen Amazon, Google und Co. sind? Und welche Konzepte gibt es für die freien Inhalte wie Blogs?

ZIBB: Onleihe: Bibliotheken leihen online aus, RBB-online.de, 19.02.2014

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Ein DRM-Unverständnis-Grummel-Posting (ein kleiner Rant)

Und gleich ein Disclaimer vorneweg: Dieses Posting ist nicht vollständig zuende durchdacht und beinhaltet nur einige Aspekte, diesmal aus der Anti-DRM-Sicht. Eine andere Sicht habe ich im ersten Teil Ein (kleines) DRM-Missverständnis-Grummel-Posting veröffentlicht. Heute gibt es mal die andere Richtung, damit Oliver Flimm nun nicht völlig entsetzt bleibem muss, dass von bibliothekarischer Seite her jemand findet, dass bei DRM alles halb so schlimm ist. Daher ziehe ich das Posting mal vor, das eigentlich für nächste Woche geplant war.

Hartes DRM, weiches DRM – vieles ist ein Risikospiel für Verlage, Bibliotheken und Nutzer.
Nur noch Lizenz statt Eigentum. Je mehr rechtlich digital festgelegt werden kann, desto eher sind Inhalteanbieter dabei, ihr Eigentum bei sich festzuhalten und eine Nutzung nur noch zu ihren Bedingungen zuzulassen. Auf Dauer besteht hier die Gefahr, dass unliebsame Kundengruppen ausgeschlossen werden, z.B. Bibliotheken, die gerne Ihren Nutzern einen Zugang zu den Inhalten gewähren wollen. Sollten hier Content-Konzerne dauerhaft über die gesamte Zeit die Art der Benutzung bestimmen können, sind Meinungsfreiheit und die Wissenschaft ernsthaft gefährdet. Open Access als Alternative wird im wissenschaftlichen Bereich dann auch immer unausweichlicher – publish oder perish, wobei es besser heißt, veröffentlichen und zugänglich bleiben. Bleiben bei Wissenschaftspublikationen dann die Verlage dauerhaft außen vor? Möchten sie durch DRM ihre eigenen Märkte topedieren?

Öffentliche Bibliotheken sollen u.a. auch all jenen Zugang zu Informationen gewähren, die aus eigenen finanziellen Mitteln diesen nicht aufrecht erhalten können. Werden Bibliotheken durch Lizenzen, DRM-Kosten und dergleichen abgehalten, dieser Aufgabe nachzukommen, ist dies ebenfalls ein großer Schaden für die Meinungsfreiheit in deutschen Landen und ein weiteres Armutszeugnis für Verleger und Bibliotheken, die häufig nichts dafür können.

Kreativ gedacht sind Angebote wie Onleihe oder Ciando wohl kaum, wenn die Benutzbarkeit nur schwer möglich ist. Warum versucht ihr krampfhaft alte Geschäftsmodelle festzuhalten mittels DRE? Ach ja, ihr müsst eure Investitionen schützen und die eurer Autoren. Aber schützt ihr die nicht besser, wenn ihr angemessene Umsätze generiert und diese vernünftig ausschüttet? Konzentriert euch vielleicht mehr auf den Service für Autoren und Leser als auf DRM.

Was passiert derzeit: DRM ermöglicht es scheinbar, alte Geschäftsmodelle zu verfeinern, z.B. keine Weggabe mehr von einem Buch, wobei der Konsument gegen die Bezahlung einer einmaligen Summe Geld das Eigentum am Träger Buch/CD erhielt. Danach galt der Erschöpfungsgrundsatz und der Käufer konnte mit dem Buch bzw. der CD machen, was er wollte (verschenken, vererben, verbrennen, ein Privatkopie anfertigen usw.). Heute bleibt das Eigentum beim Vertreiber und es geht nur noch um Zugänge, die dann durch den Contentanbieter sogar dauerhaft kontrolliert werden können (Lizenz) und für die immer wieder Geld verlangt werden kann (fürs Hosting, für die Fortführung der Lizenz, für die Archivierungsrechte, für die Aktualisierung etc.) – boah, die Entdeckung des eigenen Goldesels. Dadurch verschieben sich die rechtlichen Relationen genauso, wie die uns suggerierten, wenn es um Eigentum geht, d.h. Eigentum wird zugunsten von Zugang abgelöst. Und frecherweise wird dann besonders im privaten Bereich auch noch einfach behauptet, Eigentum sei etwas Belastendes, das man immer mit sich rumschleppen muss, das einen die Luft zum Atmen nimmt und das einschränkt. Wer heutzutage materielle Dinge sammelt ist sehr schnell ein Messi. Also, alles für die persönliche Freiheit! (Ergänzt: Die neuen Relationen im Bezug aufs Recht sind sehr gut gut erklärt bei Oliver Flimm.)

Was transportiert der DRM-Anwender nach Außen? Es sind die gleichen Argumente, die man schon im Rahmen von Musik und Videospielen gelesen hat, aber sie gelten auch hier. Lieber „Käufer“, du bist so dumm, schlecht zu nutzende und restriktiv lizensierte Ware zu kaufen. Vermutlich bist du auch ein potentieller Dieb „geistigen Eigentums“ und deshalb müssen wir uns und unser Eigentum (was ja eigentlich den Autoren gehört, aber gut an dieser Stelle) vor dir schützen. Deshalb sagen wir, du bist kriminell und wir ergreifen alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen, um dir das auch zu sagen.

DRM kostet und ist häufig wenig effektiv. Schon nach kurzer Zeit gibt es umtriebige Gesellen, die die Schwachstellen in den Systemen ausfindig machen und somit eure Entwicklungskosten für DRM, selbst wenn ihr es einkauft, nach oben treiben. Dadurch werden eure digitalen Produkte teuerer als sie sein müssten. Legt lieber Wert auf gute Qualität bei Layout, Rechtschreibung und Grammatik als auf den Schutz vor Piraterie. Ein Großteil Nutzer ist bereit, für elektronische Medien zu zahlen, wenn sie dabei Zeit sparen, eine schlechte, aber immerhin bessere Qualität als DRE-kastrierten Schrott aus anderen Quellen zu beziehen, die euch kein Geld einbringen.

Lizenzen und somit auch DRM zerstören Kindheitserinnerungen. Wer heute seinen Kindern diese bunten elektronischen Bücherchen kauft, die DRM geschützt sind, verhindert, dass diese Kinder später dieses bunte E-Book mit seinen Kindern anschauen kann. Verlage werden wohl kaum die Bücher langzeitarchivieren, es sei denn es lässt sich damit Geld verdienen. Bibliotheken werden diese Bücher nur schwer auf Dauer archivieren können, wenn falsch eingesetztes DRM einen Zugriff auf die Datei verhindert, z.B. weil Nutzungszeiträume abgelaufen sind, die Datei auf zu vielen Geräten bereits installiert wurde oder schlichtweg die Formatierung in eine aktuellere Formatversion eine nicht zulässige Bearbeitung der Daten darstellt. Langzeitarchivierung ade!

DRM schafft Abhängigkeiten. Ein Trend zur Globalisierung ist da bereits seit Jahren zu beobachten. Wer bei Amazon kauft, kann seine E-Books nur mittels weiterer Amazon-Produkte lesen. Wer bei Ciando kauft, kann sein E-Book nicht auf einem Amazon-Produkt lesen usw. DRM-Server werden im großen Stil von Adobe betrieben. Man ist also an verschiedenen Stellen an riesige Anbieter gebunden. Diese erhalten zunehmend eine Monopolstellung und werden somit entscheidend bei der Wahl- und Meinungsfreiheit, die darunter erheblich leidet. Diese Anbieter können dann auch zunehmend den Autoren und kleineren Verlagen ihre Bedingungen diktieren und zuallerst natürlich den Lizenznehmern auf Konsumentenseite.

Liebe DRM-Befürworter, glaubt ihr tatsächlich mit hartem Digitalem Rechtemanagement habt ihr den Stein des Weisen gefunden? Die Lösung all eurer Probleme mit den digitalen Medien und ihren Eigenheiten? Macht ihr euch da nicht eigentlich mehr Stress als es notwendig ist (Stichwort: Vertrauen und nicht Vorverurteilung), schließlich gibt es bereits Gesetze, die euch da genug Handhabe bieten, sollte es zu Urheberrechtsverletzungen kommen. Wenn schon DRM, dann vielleicht doch eher ein forensisches, vielleicht auch gut sichtbar, dass eben auf den Seiten eingeblendet wird, wer das Ganze erworben hat ( nicht so optimal, aber besser als Restriktionen, die vom Gesetzgeber auferlegte Schranken aushebeln). Und warum nicht einfach vorneweg eine Erinnerung an den Leser, dass er eine rechtliche und moralische Verpflichtung hat, im Umgang mit dem E-Book das Urheberrecht zu wahren. Leicht verständlich ist für viele so eine Bitte auch nachvollziehbar.

Jetzt gäbe es sicherlich noch viel mehr zu sagen, aber nachdem ich nun einen halben Roman geschrieben habe, der in beide Richtungen austeilt, sollte es erstmal reichen. Beide Seiten sollten einmal drüber nachdenken, worüber sie sich schreiten. Auf der einen Seite ist nicht alles schwarz und auf der anderen auch nicht alles weiß. DRM muss in all seinen Vor- und Nachteilen betrachtet werden (wenn auch in der Ausprägung des DRE eher keine Vorteile zu finden sind). Und sicherlich bräuchte es noch eine detailliertere Betrachtung in Bezug auf wissenschaftliche Literatur und Freizeitlektüre 😉 Vielleicht ein andermal…

So, beste Grüße auch an jene, die sich ebenfalls zu DRM auslassen im Ramen der Blogparade von Ansgar Warner: Blogparade: Lesen ohne Limit – E-Publishing jenseits von DRM, e-book-news.de ein paar Gedanken niederschreiben.

Ein (kleines) DRM-Missverständnis-Grummel-Posting

DRM – „Defective by Design“ – mit diesem Slogan operieren Gegner des Digital Right Mangaments (DRM) sehr gerne. Übersetzt wird DRM auch ganz gerne mit Digital Restriction Management. Ach liebe DRM-Gegner, Einfallsreichtum alleine kann das Unverständnis für das, was Digital Rights Management ist, nicht überdecken.

Manchmal möchte ich gerne fragen, wie sie denn ohne das Digitale Management von Rechten in einer digitalen Welt auskommen. Beginnen wir mit jenen, die eine eigene Homepage betreuen. Auch dort werden Rechte im digitalen Umfeld verwaltet. Das fängt damit an, dass jemand das Recht zugewiesen bekommt, für diese Homepage Texte zu erstellen. Und da nicht jeder das machen sollte, bekommt er dafür i.d.R. ein Passwort für ein Backend zugewiesen, wo er Zugang erhält. Alle anderen sind ausgesperrt, au weia oder? Digital Restriction Management? Bitte einmal laut aufschreien, DRM-Gegner!

Okay, was die Sache mit dem Login für Bearbeiter einer Homepage angeht. So ist dies sicherlich mit Sicherheitsbedenken, Datenschutz etc. zu begründen. Nicht, dass diese Dinge nicht auch auf Rechten beruhen, die in Feinjustierung dann festlegen, was der Einzelne darf, von anonymer Bearbeitung einfacher Rechtschreibfehler bis hin zur zeitlich personalisierten Festlegung spezifischer Rechte (Einsicht in Anmeldedaten etc.). Gut, gehen wir weg von diesen ganz globalen Rechten.

Argument weiter dagegen: DRM hat immer was mit Urheberrechten und ihrer Wahrung zu tun.

Stellen wir uns vor, der Editor einer Webseite darf auch Bilder hinzufügen, möglichst solche, an denen er die Rechte besitzt. Gerne werden dann auch Bilder verwendet, die unter einer Creative Commons Lizenz stehen oder nachweisbar gemeinfrei sind. – Upps, da kommen wir schon in den Rechteschlamassel. Um solche verwendbaren Bilder zu finden, muss irgendwo mit den Bildern (Inhalten) verknüpft die Rechte möglichst maschinenlesbar hinterlegt werden. Und da sind wir dann schon mitten in der Aufgabe von DRM. Rechte zu verwalten. Sofern so gut und so positiv, nicht?

Ja aber, wird denn durch DRM der Konsument nicht in die Regeln des Anbieters gezwungen?
Äh, okay. Schauen wir uns das ein wenig genauer an. Assoziiert werden mit DRM häufig auch technische Schutzmaßnahmen, die die Einhaltung von Lizenzvereinbarungen erzwingen und überwachen. Die DRM-Aufklärungsbroschüre der FSFE und des Digitale Gesellschaft e.V. spricht von Rechteminderung und definiert diese wie folgt:

Unter Digitaler Rechte-Minderung verstehen wir jede Technik, die in elektronische Produkte oder Dienste eingebaut wird, um deren Einsatzmöglichkeiten nach dem Kauf einzuschränken.

Und nun? Ich habe ein großes Problem mit dieser Definition, weil sie Grundsätzliches Außen vor lässt. Bin ich Käufer und damit Eigentümer der digitalen Daten oder bin ich nur Lizenznehmer? In der Regel bin ich nur noch Lizenznehmer. Dies ist ein rechtliches Konstrukt, welches in den meisten „Shops“ der Inhalteanbieter, sei es iTunes oder Amazon nicht verdeutlicht wird. Dort steht Kaufen, wenn man seine Bestellung abschickt und damit bestätigt, dass das Geld für die Lizenz abgebucht wird. Hat man sich jedoch die Mühe gemacht, die AGBs der Shops zu den Download-Angeboten durchzulesen, wird klar, dass man nur die Lizenz erwirbt. Hier müssen sich die Shops vorwerfen lassen, dass sie selbst für falsche Erwartungen sorgen. Aber das ist ein anderes Thema. Wichtig zu merken ist, dass man nur den Besitz und die Erlaubnis zur Nutzung der Daten erwirbt, jedoch die Daten selbst bzw. deren Datei nicht ins eigene Eigentum übergehen.

Wenn die Dinge nicht mein Eigentum sind, dann sind Sie noch immer im Eigentum dessen, der mir deren Besitz überlassen hat und damit kann er die Grenzen festlegen, sofern sie moralisch okay sind, was mit seinem Eigentum gemacht werden darf und was ist. So ist es ja auch mit der von mir gemieteten Wohnung, in der ich nicht einfach Wände wegreißen, deren Grenzen (z.B. durch Anbau eines Balkons) ich nicht verändern, die ich nicht anderen dauerhaft überlassen und die ich nicht plötzlich für Erwerbszwecke nutzen darf, ohne vorher Rücksprache mit meinem Vermieter (Eigentümer der Wohnung) gehalten zu haben.

Für eine Musikdatei z.B. hieße das, ich darf sie nicht verändern, ich darf sie nicht kompilieren, ich darf sie nicht einfach so weitergeben oder damit Geld verdienen (Verkauf digitaler Kopien). Das größte Problem, das DRM verursacht ist die Tatsache, dass ich anders als früher mein Buch (= mein Eigentum) mein elektronisches Buch nicht einfach einem Freund ausleihen oder ganz überlassen darf, denn das erlaubt die Lizenz (der Eigentümer) nicht und hat diese Daten z.B. an ein Gerät gefesselt (z.B. den speziellen E-Book-Reader oder meinen MP3-Player). Meinen E-Book-Reader (Eigentum) mit der Datei darauf darf ich aber immer noch verleihen. Dort endet das Verfügungsrecht des Dateneigentümers.

Allerdings gehen die meisten Nutzer, auch fehlgeleitet durch die Benennungen der Shops, davon aus, dass sie die Dateien kaufen und damit Eigentum erwerben. Dann ist es auch nur zu verständlich, wenn ihnen die Beschränkungen, die sich eigentlich aus der Lizenz ergeben und die durch das DRM-System umgesetzt werden, nicht passen. Eine weitere Sache muss man sich vielleicht auch klar machen. Die Buchstaben meines Buches konnte ich früher auch nicht verleihen, sondern nur den Träger als solches. Auch das „Musikstück“ konnte ich nicht weitergeben, sondern nur die Kassette oder die CD. Allerdings war es einfacher, diese zu kopieren und auf einen neuen Träger zu übertragen. Eine Zeit lang war dies auch digital ohne Probleme möglich. Erlaubt sei mal dahin gestellt.

Hartes DRM oder besser gesagt Digital Rights Enforcement (DRE) verhindert also an dieser Stelle Nutzungsmöglichkeiten, die mir bei ungeschützten digitalen und analogen Daten bisher immer möglich war, z.B. die Erstellung einer Privatkopie. Die Anteile des DRM, gegen die wir eigentlich allergisch reagieren, sind die des DRE, die als lizenzrechtliche Restriktionen zwangsweise umsetzen und die uns nicht vergessen lassen, dass wir die Daten des E-Books bzw. die MP3-Datei ja eigentlich nur gemietet haben. Wasserzeichen, Gerätebindung, ebenfalls Teile des Kopierschutzes akzeptieren wir solange, so lange sie uns nicht bei der Betrachtung einer Grafik stören oder wir die Musik nur auf unserem MP3-Player/E-Book-Lesegerät konsumieren möchten. Die Teile des DRM, die uns helfen, rechtssicher und urheberrechtskonform zu handeln, mit denen können wir leben. Kein Mensch stört sich heute mehr daran, dass in den MP3s von Apple oder Amazon Wasserzeichen eingebettet sind, die das Auffinden von Urheberrechtsverletzern vereinfachen sollen.

DRM im Sinne von DRE ist jedoch gefährlich in einer ganz anderen Hinsicht. Es verleitet Verlage und Medienanbieter dazu, sich in relativer Sicherheit zu wiegen, was ihre Geschäftsmodelle angeht. Man kann hier von Besitzstandswahrung sprechen, wo es sinnvoller sein könnte, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, weil DRM nur eine Notlösung ist. Ich habe das Gefühl, dass die Kosten-Nutzen-Rechnung hier überhaupt nicht funktioniert. DRM schützt vorm Benutzen, wird es zu restriktiv gestaltet. Nach einer zehnminütigen Einführung in die notwendigen Zusatzprogramme und Anmeldeprozeduren, um ein Ciando-E-Book in der Bibliothek zu nutzen bzw. von Zuhause aus, schützen besser vor der Benutzung als es die eigentlichen Schutzmaßnahmen von Ciando je könnten. Viele meiner Studierenden verzichten dann lieber … Ziel erreicht?

Das waren meine etwas unsortierten aber reflektierenden Gedanken zu DRM, DRE und der unreflektierten Auseinandersetzung mit einem Thema, das weitaus mehr beinhaltet als nur schwarz und weiß. DRM geht über Kopierschutz hinaus und kann im Zweifelsfalle für den Nutzer drm-behafteter Materialien sogar ein wenig mehr Rechtssicherheit bedeuten. Es gäbe noch einiges mehr dazu zu sagen, aber dann schreibe ich noch hundert Tage an diesem Text. Daher jetzt Schluss damit.

So, beste Grüße auch an jene, die sich ebenfalls zu DRM auslassen im Ramen der Blogparade von Ansgar Warner: Blogparade: Lesen ohne Limit – E-Publishing jenseits von DRM, e-book-news.de ein paar Gedanken niederschreiben.

Lokal kaufen… – Buy local

… lässt sich zumindest einfach erklärken. Scheint aber nicht einfach zu sein, wenn man es erklären muss. Bei Büchern soll man also die lokal ansässigen Ladengeschäfte nutzen…

Schwierig bei E-Books, wenn man z.B. nicht auf die DRM-Waffen von Ciando reinfallen will.
Schwierig, weil kleine Buchhandlungen oft kein eigenes E-Book-Angebot haben.
Schwierig, weil derzeit kein wirklich einfach nutzbares Angebot im Netz besteht und der lokale Erwerb von E-Books vor Ort selten möglich ist.

[OT] Lokale Stöberkomponente in einer digitalen Welt

Alle, die mich kennen, wissen, dass ich gerne und viel lese, aber aus beruflichen Gründen immer wieder umziehen muss(te). Da war die Erfindung des E-Book-Readers natürlich eine segensreiche, denn sie erspart mir garantiert, beim nächsten Umzug 5 bis 10 weitere Bücherkisten packen zu müssen. Ich nutze daher die Möglichkeit, ein Buch als E-Book zu kaufen, wo es nur geht.

Eine Sache ist allerdings ärgerlich. Wann immer es geht, möchte ich die lokal angesiedelten Buchhändler meines Ortes unterstützen, denn zu gerne stöbere ich in ihrem Sortiment, um neue Bücher zu entdecken. Amazon und Co sind gut, um Serien zu verfolgen, aber nur bedingt geeignet, um auf etwas komplett „Neues“ neben meinem „Üblichen“ zu stoßen.

Befinde ich mich in einem Buchladen, so vermisse ich dann die Möglichkeit, das E-Book sofort kaufen zu können, d.h. ich gehe zur Kasse mit dem Buch, sage „Das als E-Book bitte!“, bezahle das E-Book und erhalte dann die Möglichkeit, das E-Book auf meinen Reader zu laden, ggf. über die Seite des dahinterliegenden Anbieters. So könnte ich auf diese Weise ohne Umstände das E-Book sofort erwerben, täte meinem lokalen Buchhändler noch etwas Gutes und würde auf der anderen Seite von der Auswahl und dem gut gestalteten Stöber-Angebot des Ladens auch weiterhin profitieren.

Momentan sieht es jedoch so aus, dass ich in den Laden gehe, etwas entdecke, abwäge, ob ich das mehr als einmal lesen würde (bei mehr als einmal kaufe ich i.d.R. die Druckvariante) und mir dann, wenn die Antwort nein lautet, die ISBN speichere. Danach gehe ich zum Online-Anbieter meiner Wahl, wobei der Versuch, dabei nicht bei Ciando zu landen, doch immer mal wieder scheitert, und versuche dann dort, das E-Book zu lizensieren. Das wiederum ist ein sehr ärgerlicher Schritt, weil oftmals wird kein E-Book angeboten. Danach bin ich wirklich frustriert und vertage Einkauf des Buches auf später, was häufig heißt, auf niemals, weil das Buch nicht so wichtig ist. Damit gehen dann alle Seiten leer aus, denn vermutlich hätte ich das Buch im Laden gedruckt gekauft, wenn ich die Auskunft erhalten hätte, das ein E-Book nicht vorhanden ist.

Vielleicht ist das ein Service, den kleine Buchhandlungen zukünftigen liefern könnten, um sich von den großen Ketten und Online-Geschäften abzusetzen.

Auf meinem Wunschzettel steht: Ich hätte gerne lokale Stöber- und Einkaufsmöglichkeiten für meine E-Books. Gerne würde ich sagen, mein Amazon ist z.B. die Buchhandung Thesaurus in Schmalkalden 😉

Besitz ist nicht gleich Eigentum

Es ist ein schöner Beitrag von Constanze Kurz, der da im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen zu lesen war. Aufhänger war der in der Netztwelt stark berichetete Fall der Nutzerin, deren Amazon-Account geschlossen wurde1 und die dann nicht mehr auf ihre E-Books zugreifen konnte, auch wenn sich Amazon durch das durchweg negative Medienecho gezwungen sah, den Account wieder zu öffnen.

Kurz beschreibt sehr gut diesen Vorgang und wichtig finde ich auch die klar beschriebene Erkenntnis, dass aus den „hässlichen Details im Kleingedruckten der Nutzungsverträge“ – die meiner Meinung nach, kein Otto-Normal-Verbraucher versteht – hervorgeht, dass der „Käufer“ nur ein Nutzungsrecht erwirbt, jedoch i.d.R. „kein Eigentum im herkömmlichen Sinne“. Juhu, jemand hat es verstanden und bringt das nun gut verständlich in die Masse der papierlesenden Menschheit, die das Eigentum an der Zeitung erworben hat.

Ach, hätte ich doch den Beitrag jetzt nach den äußerst wahren Bemerkungen zum Problem der fehlenden Erreichbarkeit von Menschen in diesem System beendet, denn nun schafft es Kurz ihre anfänglich juristisch richtigen Bemerkungen genau ins Gegenteil zu verdrehen.

Kurz schreibt:
„Viel wichtiger jedoch ist die grundsätzliche Frage nach dem Besitz digitaler Werke. Nicht nur der amerikanische Anbieter Amazon, auch die deutsche Verlaugsbranche verkauft elektronische Bücher vorzugsweise in einer Form, die es dem Kunden stark erschwert, eigene Sicherheitskopien beispielsweise als Vorsorge für Festplattenausfälle anzufertigen oder das gekaufte Werk auf ein anderes Lesegerät zu transferieren.“

Ich habe mal die Punkte in diesem Absatz hervorgehoben, auf die ich jetzt wegen ihrer Falschheit oder falsch damit verbundenen Annahmen eingehen werde.

Wie Kurz anfangs richtig schrieb, erwirbt der Nutzer eben kein Eigentum an der digitalen Datei, sondern nur eine Lizenz, mit der er die in seinem Besitz befindlichen Daten nutzen darf. Wichtig sich zu merken ist also, dass man nur den Besitz und die Erlaubnis zur Nutzung der Daten erwirbt, jedoch die Daten selbst bzw. deren Datei nicht ins eigene Eigentum übergehen, d.h. die Daten gehen nicht in mein Eigentum über (böse juristische Feinheit, die aber bei Lizenzen immer gilt).

Wenn die Dinge nicht mein Eigentum sind, dann sind Sie noch immer im Eigentum dessen, der mir deren Besitz überlassen hat und damit kann er die Grenzen festlegen, sofern sie moralisch okay sind, was mit diesen Daten gemacht werden darf und was ist. So ist es ja auch mit der von mir gemieteten Wohnung, in der ich nicht einfach Wände wegreißen, deren Grenzen (z.B. durch Anbau eines Balkons) ich nicht verändern, die ich nicht anderen dauerhaft überlassen und die ich nicht plötzlich für Erwerbszwecke nutzen darf, ohne vorher Rücksprache mit meinem Vermieter (Eigentümer der Wohnung) gehalten zu haben.

Man erwirbt zudem nur eine Lizenz zur Nutzung und kauft nicht das Werk. In dieser Lizenz ist genau festgelegt, was man darf und was nicht. Anders als mit meinem Eigentum, kann ich also mit den lizentzierten Büchern nur in dem Rahmen umgehen, die durch den Lizenzgeber (i.d.R. der Rechteigentümer) erlaubt ist. Das bedeutet, dass er auch Sicherheitskopien untersagen kann, die eigentlich im Rahmen des Urheberrechts erlaubt sind. Hier gilt nämlich ein zivilrechtlicher Vertrag, den Sie akzeptieren, sobald sie das Recht zur Nutzung durch eine Lizenz erwerben. Die meisten Anbieter haben erkannt, dass die Einschränkung auf ein Gerät nicht sinnvoll ist und erlauben das Transferieren der Daten auf mehrere. Hinzu kommt, dass dabei auch häufig Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird – auf den Servern des entsprechenden Anbieters – auf dem diese als Sicherheitskopie gespeichert werden können.

Zurecht fordert Kurz ein Ende des Rechtezwangsmanagement (hartes DRM, Digital Rights Enforcement), mit dem die Buchbranche die gleichen Fehler wiederholt, wie sie der Musikindustrie teuer zu stehen gekommen ist. Sie treiben ihre eigenen (potentiellen) Käufer in die Illegalität, kriminalisieren sie bereits dann, wenn sie für die Nutzung Geld zahlen und eigentlich darauf achten, dass sie digitale Bücher legal nutzen. Die Anghängigkeit von Geräten, Software und einem Anbieter wird dafür sorgen, dass sich die Nutzer Alternativen suchen. Außerdem erschweren die Anbieter auf diese Weise die Archivierung und den zurecht dauerhaft geforderten Zugang zu den derzeit zeitlich uneingeschränkt lizenzierten Werken. Dort ist zudem vieles ungeklärt, wenn es z.B. um die Aktualisierung auf neue Auflagen bei Wissenschaftsbüchern oder dem beibehalten alter Auflagen von Büchern für die Bearbeitung von Editionen etc. geht.

Kundenrechte müssen stärker eingefordert und unterstützt werden. Bibliotheken sind hier gefordert. Sie müssen stärker an die Öffentlichkeit treten. Dass das Thema dort aber nur langsam und unsortiert ankommt, ließ sich in den Diskussionen der letzten Zeit wahrnehmen. Angebote wie die Onleihe oder von Ciando werden häufig unkritisch trotz hartem DRM ins Portfolio übernommen, damit man gerade als Öffentliche Bibliothek sich überhaupt den Button „E-Book-Bestand“ anheften kann. Aber auch aufgeklärte Nutzer müssen Druck ausüben, damit sich etwas bewegt.

FAZ-Feuilleton:
Kurz, Constanze, Aus dem Maschinenraum: Die Flüchtigkeit digitaler Besitztümer, FAZ

  1. Eine kleine Auswahl an Berichten:
    Herb, Ulrich: DRM, Amazon, E-Books & Lizenzen: Ein Lehrstück, Scinotopica
    Beuth, Patrick: Lesen verboten, Zeit online
    King, Mark: Amazon wipes customer’s Kindle and deletes account with no explanation, The Guardian
    Bekkelund, Martin: Outlawed by Amazon DRM, Martin Bekkelund
    Cory Doctrow: Kindle user claims Amazon deleted whole library without explanation, BoingBoing.net
    Rest, Jonas: Amazon löscht Bibliothek – und schweigt, Frankfurter Rundschau
    Phipps, Simon: Rights? You have no right to your eBooks., Computerworld.uk
    []

Für Öffentliche Bibliotheken – keine Alternativen zur Onleihe

Die Zahl der Öffentlichen Bibliotheken, welche die Onleihe nutzen wächst und wächst. Hier ein paar Links zu Zeitungsbeiträgen der letzten Wochen:

Die Stadtbibliotheken Wernigerode und Ilsenburg freuen sich, wie derzeit viele andere Bibliotheken, über die Möglichkeit, ihren Nutzern die Onleihe anzubieten.

Noch immer gehen Öffentliche Bibliotheken sehr unkritisch (regider Kopierschutz, künstliche Verknappung von Information, althergebrachte und somit teure Geschäftsmodelle u.a.) mit den neuen Möglichkeiten der Online-E-Book-Leihangebote um, aber manchmal muss man ihnen wohl zugute halten, dass sie kaum keine Alternativen zur Onleihe haben. (Oder gibt es inzwischen Angebote von Verlagen, die speziell für öffentliche Bibliotheken geeignet sind und die nicht über die Onleihe bzw. in manchen Fällen Ciando abgewickelt werden?)

Da wird mit Dingen geworben, die dem Netzeinheimischen nachdenklich stimmen:

Und das Beste: „Das Zurückgeben kann gar nicht erst vergessen werden“, so Klaus Grünberg, Chef der Stadtbibliothek Wernigerode. „Denn nach 14 Tagen werden Bücher automatisch zurückgegeben, also ihre Daten zum Ende der festgelegten Ausleihfrist gelöscht.“

Aber so langsam möchte man bei Öffentlichen Bibliotheken von „Opfern“ einer verfehlten Verlagspolitik sprechen. Hier bestehen immer noch Berührungsängste und so fehlen passende Geschäftsmodelle besonders für Bibliotheken. Dabei scheinen die Lösungen der Onleihe in Hinsicht auf das verwendete Digital Rights Management alles andere als sicher zu sein, glaubt man der Studie „Gutenberg 3.0 – Ebook-Piraterie in Deutschland„. Die technischen Schwierigkeiten, die immer wieder auftreten, sind das nächste Problem und werden häufig ebenfalls durch das restriktive DRM verursacht. Weitere Zugangsbeschränkungen zur Information gibt es auch durch die Plattformabhänigkeiten, welche durch das verwendete DRM-System entstehen, wenn auch die Onleihe-Formate inzwischen für einige E-Book-Reader (für Kindle-Leser heißt es: Draußen bleiben!) und einige Smartphones (Android, Apple) verwendet werden können.

Bei den Kosten, die für die Erstausstattung mit dem Angebot der Onleihe anfällt, ist es fraglich, ob es manchmal nicht sinnvoller ist, bei „herkömmlichen Medien“ zu bleiben und vielleicht verstärkt auf kostenfreie Angebote im Netz hinzuweisen, um das Ziel, junge Leser zu den Bibliotheksangeboten zu locken, zu erreichen. Nicht immer zahlt sich die Investition aus, wie das Beispiel in Thüringen verdeutlicht.

Bei allem ist glaube unumstritten, wir brauchen eine bibliothekarische Plattform für den Zugang zu E-Books und E-Papern, aber strittig ist, ob wir eine Plattform für die Ausleihe digitaler Medien benötigen. Die Onleihe, die laut Mittrowann eine „weitgehende Alleinstellung“ auf dem Markt besitzt, zeigt im Gegenzug auch, dass „eine klare Abhängigkeit vom Angebot der Verlage und ihrer Bereitschaft, diese an ein Ausleihmodell zu lizensieren“ besteht. (vgl. Mittrowann, Andreas: Die Onleihe – eine Plattform zur Ausleihe digitaler Medien, Preprint der “Bibliothek Forschung und Praxis”, S. 8.) Die geforderte „ausdrückliche Befürwortung seitens der Bibliothekswelt ist so zweischneidig wie das Angebot der Onleihe selbst. Sicherlich benötigt die Onleihe und damit auch die Bibliotheken den Börsenverein als Befürworter auf ihrer Seite, um E-Medien-Angebote für Bibliotheken gängig zu machen, andererseits passiert durch die fehlende Konkurrenz und Monopolstellung der DIVIBIB wenig, was das Angebot für Bibliotheken und vor allem ihre Nutzer attraktiver macht.

PS: Auf den Beitrag von Mittrowann bin ich über das folgende Blogposting und die vielen dazugehörigen Kommentare aufmerksam geworden.
Plieninger, Jürgen: Kritisches/informatives zur Onleihe, netbib weblog, 07.01.2012
Schade nur, dass man, um es mal im „graf’schen Stil“ zu sagen, meine Beiträge hier im Blog und bei Plan3t.info zur Diskussion Onleihe, DRM, Geschäftsmodell etc. so ziemlich ignoriert hat.

Onleihe-Diskussion in den Blogs (Auszug):
netbib weblog
Archivalia
Infobib
Freischwebende Aufmerksamkeit

Weimarer EDOC-Tage 2011: Bibliothekssicht auf E-Books

E-Books und E-Reader als Herausforderung für Bibliotheken

Die bibliothekarische Sicht auf E-Books brachte Rudolf Mumenthaler ein, Leiter des Bereichts Innovation und Marketing der ETH Zürich. Dort ist es unter anderem seine Aufgabe sich mit E-books und den dazugehörigen Lesegeräten auseinandersetzen. Bei der derzeitigen Entwicklung ist dies „a work in progress“. Rudolf wollte uns mit seinem Beitrag auf den aktuellen Stand bringen und die derzeitigen Herausforderungen von E-Books und E-Readern für Bibliotheken zeigen.

2010 War als das Jahr der E-Book-Reader angekündigt worden. Sony Touch, Kindle 2, Nook Color, Cool-ER sind nur einige Reader, die käuflich zu erwerben waren. Auch großformatige reader auf eInk-Basis sollten kommen, aber das geschlossene System des iPads verhinderte ihr Erscheinen. Im Gegensatz zum E-Reader handelt es sich beim iPad um ein multifunktionales Gerät, welches eben nicht nur E-Books anzeigt, sondern Dank Internetzugang auch Multimedia-Inhalte zugänglich macht. Steht die Frage, ob 2011 das Jahr des leichteren, schnelleren und flacheren IPAD 2 und anderer Tablets wird. Als weitere Anwärter auf den Tablet-Thron stehen das Motorola Xoom, das Blackberry Playbook, das Samsung Galaxy Tab, das Asus EE Slate oder das HP Slate in den Startlöchern, die auf verschiedene Betriebssysteme, so z.B. Windows 7, Android u.a. setzen. Über 80 Tablets sind angekündigt und man muss sehen, welche sich davon durchsetzen werden.

Bei den E-Books zeigen die Verkaufszahlen auch aufgrund der guten E-Reader/Tablets, dass in den USA das E-Book einen Druchbruch zu verzeichnen hatte. 2010 stieg der Umsatz um 164 Prozent und der Anteil der E-Books am Buchhandelsmarkt der USA von 3,2 Prozent 2009 auf 8,3 Prozent im Jahr 2010 (Zahlen von Publishers.org). Diese Zahlen zeien, dass sich das E-Book in den USA durchgesetzt hat. So verkaufte Amazon im ersten Halbjahr des letzten Jahres erstmals mehr E-Books als Hardcoverbücher, teilte der Konzern Anfang diesen Jahres mit, dass erstmals mehr E-Books als Taschenbücher verkauft wurden. Letzten Monat waren es dann bereits mehr verkaufte E-Books als gedruckte Bücher insgesamt.

Betrachtet man die Durchsetzung des E-Books im deutschen Sprachraum, so muss man hier feststellen, dass sich dieses noch nicht durchgesetzt hat. Ein Grund dafür ist zum einen die vergleichsweise sehr geringe Anzahl von deutsprachigen Titeln, zum anderen die Tatsache, dass die E-Books z.B. von Barnes&Noble oder Google Books zuerst nur in den USA verfügbar waren/sind. Amazon Deutschland ist mit gerade 25.000 deutschsprachigen Titeln gestartet und die deutschsprachigen Verlage hinken zögerlich der Entwicklung hinterher.

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[Leseempfehlung] Österreichs Büchereiperspektiven mit Schwerpunktheft zur E-Bibliothek

Der Büchereichverband Österreich gibt die Fachzeitschrift „Büchereiperspektiven“ heraus. Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe 4/10 ist dieses Mal „Die E-Bibliothek. Lesen auf einen Klick“.

Simone Kremsberger beschreibt auf zwei Seiten im ersten Beitrag „Library without Walls“ virtuelle Bibliotheken in Österreich und internationale Best-Practice-Beispiel.

Helmut Windinger weist mit „Die digitale Bibliothek“ kurz auf Chancen und Probleme bei der Nutzung derzeitiger E-Book-Angebot hin. Robert Luckmann spricht von „E-Books für das ganze Land“ und stellt in seinem Beitrag das Onleihe-Angebot der Stadtbibliothek Salzburg vor, ohne jedoch die technisch verursachten Nachteile dieses Angebotes zu erwähnen. Roswitha Schipfer berichtet im Artikel „Guter Start – was nun?“ von den Grazer Erfahrungen mit der Onleihe und den weitergehenden Zielsetzungen, um das Angebot zu verbessern. Das „Berufsbild ändert sich“ stellt Verena Lenes, Zuständige für das Onleihe-Angebot der Stadtbibliothek Linz, im Interview mit Simone Kremsberger fest, während Katharina Marie Bergmayr, der Stadtbücherei Wien im Interview mit Frau Kremsberger feststellt, dass man mit der „Virtuellen Bücherrei Wien“ „mit der Zeit geht„. Bis dahin liest man viel Werbung für das Onleihe-Angebot der Divibib und nur ganz selten verirrt sich ein kritischer Ton in die Beiträge, weil alle viel zu „froh“ sind, ein digitales Angebot in dieser Form ihren Nutzern zur Verfügung stellen zu können.

Michael Bloch, Herwig Jobst und Gerald Wödl beschreiben wie mit der „Digitalen AK-Bibliothek“ und dem Vertriebspartner Ciando eine gemeinsame Digitale Bibliothek für Österreich mit den Länderkammern der Arbeiterkammer gestartet werden soll. Zielgruppe hier sind „Special-Interest-Zielgruppen“ (z. B. Betriebsräte).

Jens Thorhauge berichtet über die Bemühungen in unserem Nachbarland Dänemarke „Digitale Bibliotheken
in Dänemark“
aufzubauen. Marian Korens schreibt über die Erfahrung bei Musik und E-Books der „Digitalen Services in den Niederlanden„. Deutlich werden hier die Anforderungen an einen solchen Service genannt, wenn es um Musik geht. Für E-Books wird dieser Service gerade erst aufgebaut.

Weitere Themen sind die neuen E-Reader, die jedoch einfach nur kommentarlos verglichen werden, ein Rückblick auf die E-Book-Lounge in der Hauptbücherei Wien aber auch veränderte Nutzung der Medien, z.B. das Lernen mit dem iPad, das Lesen mit dem Handy und das World Wide Book als interaktive Literatur im Netz.

Alle Beiträge der Zeitschrift „Büchereiperspektiven“ lassen sich als PDF online lesen.

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