Keinen wichtigen Welttag mehr verpassen…

Wenn es anderen geht wie mir, die nie wissen, ob gerade ein wichtiger Welttag ist, an dem man eigentlich etwas bewegen sollte, so wie gester der “Welttag des geistigen Eigentums”, der kann sich auf der Seite “Internationale Tage, Wochen, Jahre und Dekaden der Vereinten Nationen” darüber informieren. Dort finden sich auch Links zu Informationen und Hintergründen.

Der nächste Welttag ist der 3. Mai, der Welttag der Pressefreiheit.

Kein Mietabo für Musik

“Nein”, hat er Jobs nicht nur zu DRM gesagt, sondern auch zum Mietabo. Die Gründe für diese Absage sind allerdings einleuchtend. Die Nutzer möchten ihre Musik besitzen und nicht mieten. Dass sich daher das Interesse an Subskriptionsmodellen sehr in Grenzen hält, erscheint logisch. Gewachsene Besitz- und Eigentumsvorstellungen lassen sich nicht von Heute auf Morgen verändern. Ein Verkaufskonzept à la eMusic:engl: klingt da erfolgsversprechender. Hier können die Kunden für einen monatlichen Betrag eine bestimmte Anzahl von Titeln erwerben und behalten.

Ein weiterer Grund für dieses “Nein” ist die Tatsache, dass für solche Modelle zwingend DRM eingesetzt werden muss. Dies widerspricht deutlich der Politik von Herrn Jobs. Allerdings ließe sich dann hier anmerken, dass die Wahl, in dieser Form DRM zu akzeptieren, deutlich beim Kunden läge. Verträge müssten allerdings kundenfreundlich und leicht verständlich formuliert werden.

Quelle:
Jobs sagt “No” zum Mietabo für Musik, via Musikwoche.de bei Mediabiz.de

Vorbehalt für Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen

Gestern fand die 1. Lesung des des Gesetzesentwurfs zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte statt. Im Plenum des Bundestags waren es Abgeordnete von Schwarz-Rot, welche die von der Regierung eingezogenen Korsettstangen bei der Rechtsverfolgung unter Beschuss. Zweifelhaft ist, ob so tatsächlich einen besserer Schutz des Urheberrechts erreicht würde. Hingegen Vertreter der Linksfraktion und der Grünen standen hinter dem Bestreben der Regierung, eine unangemessene Verfolgung auch privater Urheberrechtsverletzer zu verhindern.
Auffallend ware jedoch, dass Immaterialgüterrechte am “Tag des geistigen Eigentums” bei den Abgeordneten nur ein Randthema waren, denn auf eine Aussprache nach den Reden wurde verzichtet.

Bei der EU-Richtlinie zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung von Immaterialgüterrechten, die von der Regierung mit ihrem Vorstoß umsetz werden soll, liegt der Schwerpunkt eigentlich auf der Bekämpfung von Produktpiraterie. Diese Richtlinie wurde schon im Rahmen ihrer Verabschiedung im Jahre 2004 Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern kritisiert. Sie gaben zu bedenken, dass sich das Hauptaugenmerk und das Verfolgungsinstrumentarium des Gesetzeswerks wohl gegen private Nutzer richten dürfte.

Langer Artikel:
Krempl, Stefan: Skepsis gegenüber Richtervorbehalt für Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen via heise online

Wie gut sind die Computerkenntnisse von Europas Frauen?

Nicht einmal die Hälfte aller Frauen Europas besitzen gute Computerkenntnisse. Zu diesem Ergebnis kommt der Bitkom-Verband gestern anhand von Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat:engl: . In Deutschland hat nur die Hälfte der Frauen ab 16 Jahren mittlere bis gute Computerkenntnisse.
Diese 51 Prozent Frauen mit guten PC-Kenntnissen reichen in Europa aber offenbar für eine Spitzenposition im EU-Vergleich aus.

Nur in Dänemark (Spitzenreiter mit 64 Prozent), Schweden und Finnland sind die Frauen noch fitter am PC.

Der Europäische Durchschnitt mit 41 % ist da wesenstlich geringer. Viel mehr Nachholbedarf haben allerdings die süd- und osteuropäischen Länder.

Bitkom sieht jedoch auch in Deutschland weiteren Bildungsbedarf. “Gerade in Deutschland haben wir traditionell Probleme, junge Frauen für neue Technologien zu begeistern”, meint Verbands-Vize Jörg Menno Harms. Gerade Studiengänge und Ausbildungsberufe der Hightech-Branche benötigen gute PC-Kenntnisse.

In Deutschland halten sich 64 Prozent der Männer für fit im Umgang mit dem Computer.

Das mag auch an der Methode der Untersuchung liegen: Die Daten beruhen auf einer repräsentativen Umfrage, die sechs verschiedene computerbezogene Tätigkeiten unterschiedlicher Schwierigkeit abfragte. Die Befragten mussten in Interviews selbst Angaben zu ihren Fähigkeiten auf den jeweiligen Gebieten machen. Wer mindestens drei der abgefragten Tätigkeiten beherrscht, hat laut Statistik mittlere bis gute Kenntnisse.

Diese Form der Befragung ist dann doch eher unzureichend.

Die auch im Internet täglich vorgeführten offensichtlichen Defizite gerade männlicher PC-Experten dürften in der Studie also wenig Berücksichtigung gefunden haben.

Da hilft wohl nur eines: Lernen, Lernen, Lernen!

Quelle:
Studie: Nur 41 Prozent der EU-Bürgerinnen haben gute PC-Kenntnisse via heise online

Schweizer Verbraucherschützer sehen den Informationsnutzer

Der schweizer Musikindustrieverband IFPI wurde in einem heute veröffentlichten offenen Brief von der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) aufgefordert, von ihren Forderungen bezüglich der Revision des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) umgehend abzulassen. Danach verlangt die IFPI Schweiz vom Nationalrat technische Schutzmaßnahmen Heilmittel gegen die sinkenden CD-Umsätze im Gesetz zu verankern. In der bis jetzt einschlägig geltenden Bestimmung des URG ist noch nicht verboten, dass ein Musikfan diese technische Kopiersperre umgehen darf, wenn er damit lediglich eine Kopie für den Eigenbedarf anfertigt. Sollte der Antrag im Nationalrat scheitern, fordert die SKS die IFPI Schweiz auf, darauf zu drängen, dass jegliche Software, die Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) umgeht, im neuen URG verboten wird.
Befürchtet wird, das dass die Revision des Urheberrechtsgesetzes die Balance zugunsten der milliardenschweren Unterhaltungsindustrie verschiebt.
Anders als in Deutschland sieht man jedoch ein, dass dem Konsumentennicht zugemutet werden soll, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen, d.h. das Herunterladen von Musik oder Filmen zum persönlichen Gebrauch bleibt auch nach Revision des URG uneingeschränkt zulässig.

Nach den Entscheidungen von Apple iTunes und anderen Musikanbietern, DRM abzuschaffen, würde die Schweiz, sollten die Änderungen so ins Gesetz eingehen, die Entwicklungen an sich zu Ungunsten ihrer Bürger verschlafen. DRM als reiner Kopierschutz hat in keinster Weise in einem Gesetz manifestiert zu werden. Modeerscheinungen einer sich erst findenden neuen Informationsform haben in einem Gesetz nichts verloren, wenn auch klar sein sollte, dass das Urheberrechtsgesetz sich den neuen Anforderungen im Sinne von Rechtsschutz, Interessensballance und Rechtssicherheit zu stellen hat.

Quelle:
Sperlich, Tom: Schweizer Verbraucherschützer fordern Musikindustrie zur Umkehr auf via heise online

Diskussion: Weblog und ISSN oder BlogSSN?

Ben vom IB Weblog hat eine interessante Diskussion aufgeschnappt:

Mein aktueller Lieblingsblog:engl: versucht eine kleine Diskussion loszutreten: Is Blogging Serializing?:engl:

Warum nicht, wenn die Wissenschaftskommunikation durch Fachblogs sowieso aufgebrochen und verändert wird?

Noch sind die Reaktionen jedenfalls nicht abwertend, aber auch diese Frage finde ich berechtig:

# Justin Thorp:engl: Says:
April 26th, 2007 at 2:01 pm:
For us non-librarians, what’s the value of having an ISSN and being classified as “serial publications”?

Quellen:
Ben: Blogs und ISSN – geht bzw. soll das zusammen?, fragt der LoC-Blog via IB Weblog

Raymond, Matt: Is Blogging Serializing? :engl:

Heller, Lambert: Weblogs: Wissenschaftskommunikation mit Massenartikeln” via netbib

Neustart nach 10 Jahren

Eigentlich passt das Thema ja nicht ganz in dieses Blog, aber weil es eine positive Geschichte ist und nur “um die Ecke” in meiner alten Heimat passiert ist, Sachsen-Anhalt auch mal positive Nachrichten braucht, dachte ich, so einen Hoffnungsschimmer sollte ich dann doch aufnehmen.

In Tarthun (Karte), nicht weit von Magdeburg, wurde nach über 10 Jahren die Bibliothek wiedereröffnet. Geöffnet ist die Bibliothek parallel zu den Sprechzeiten im Gemeindebüro immer dienstags von 15 bis 18 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr.

Es ist ein Anfang, der meiner Meinung nach, ein wenig Unterstützung gebrauchen kann, und wenn es nur die ist, dass man auf die Bibliothek aufmerksam macht.

Quelle:
Hengstmann, Kristina: Neue Bücherregale sind “herzlich willkommen”: Tarthuner Bibliothek nach zehn Jahren wieder eröffnet; auf Volkstimme.de, Ausgabe Staßfurt

Kein Gefühl für Musik

Die Deutschen sind mit ihrer immer wieder so genannten “deutschen Gründlichkeit” mit akribischer Sammelwut dabei. Sie speichern 16,6 Milliarden Musikdateien auf PCs, MP3-Playern und Handys. Damit hat sich die Zahl der Titel im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt.

Seit der ersten Erhebung 1999 hat sich die Zahl der Personen, die CDs oder DVDs brennen, von 7,9 Millionen auf 31,4 Millionen nahezu vervierfacht.

Durch die Masse verlieren sie dabei das Gefühl für den Wert von Musik, meint Michael Haentjes, der Vorsitzende der Deutschen Phonoverbände:

“Die fortschreitende Digitalisierung kreativer Inhalte wie Musik, Filme oder Bücher erfordert dringend eine Neubewertung des Urheberrechts. Vom Kopieren können Künstler nicht leben, deshalb brauchen wir eine breite Debatte zum Schutz geistigen Eigentums in der digitalen Welt”.

Quellen:
Festplatten zerstören Gefühl für den Wert von Musik via golem.de
Deutschland “brennt” auf IFPI.de
Brennerstudie 2007: DVD ersetzt zunehmend die CD auf Media Infodienst

Designing the Power Library – Workshop im WZB

Ein paar Notizen zum im IB Weblog angekündigten Workshop: Designing the Power Library mit Kathryn Deiss von der ALA. Die Vortragsfolien befinden sich in ihrem Peanutbutterwiki:

In den vier großen Abschnitten: Ideas, Relationships, Leading Change und Innovation, ging es um die Möglichkeiten offener, neuen Ideen aufgeschlossenenen Bibliothekaren und Bibliothekarinnen und ihrem kreativen Umgang mit ihrer Arbeit in einem zunehmend technischer werdenden Beruf. Wer erwartete, dass Web 2.0 im Workshop die Hauptrolle spielen würde, wurde deutlich überrascht. Der Einsatz von Web 2.0-Anwendungen wurde beispielhaft als Mittel zum Zweck skizziert, um einen tiefgreifenderen Mentalitätswechsel zu beschwören. Dies tat Frau Deiss mit einer inneren Überzeugung, die man ihr in ihrer ganzen Leichtigkeit abnahm.

Nichts ist einfacher als kreativ zu sein. Ideen lassen sich in verschiedensten Formen und Arten entwickeln. Das ist lernbar. Es gibt Rückschläge, aber ohne Ideen und einem Versuch, positiv an eine Umsetzung zu gehen, gibt es keine Entwicklung. Veränderungen durch Ideen können Umbrüche bedeuten, die sich auf die gesamte Arbeitsweise auswirken, aber man sollte die Vorteile entdecken, die häufig die Nachteile überwiegen. Man kann der Mentalität des Verlustes der des Gewinnens entgegenzusetzen, was sie am Beispiel der Transformation des Kartenkatalogs zum OPAC erläuterte:

Zuerst waren alle geschockt die Karten aufzugeben und nach drei Monaten haben alle nur noch die neue Technologie zu schätzen gewußt.

Ich kann mich da nur Boris anschließen:

Abschließend kann man sagen, dass es Kathryn Deiss auf angenehme Art und Weise versteht, Horizonte zu erweitern.

Zumindest für mich kann ich sagen, dass sich der Wunsch von Frau Deiss, dass man am Ende ihres Vortrages mit mindestens einer neuen Idee den Workshop verlässt, erfüllt hat.

Ergänzung des Beitrags von Boris 2.0 im IB Weblog

IPRED2 ist durch

Das EU-Parlament hat sich heute in erster Lesung mit der Mehrheit für die EU-Richtlinie zu strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz geistigen Eigentums (IPRED2) entschieden. Die Proteste im Umfeld haben jedoch erreicht, dass der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag in mehreren Punkten zurückgestutzt wurde.

Urheberrechtsverletzungen, die im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich vorkommen, wurden beispielsweise von Strafrechtssanktionen ausgeschlossen.

In den Positivkatalog der von den Strafrechtsmaßnahmen erfassten geistigen Eigentumsrechte ist neben dem klassischen Urheberrecht auch der Schutz von Datenbanken, Halbleitertopographien, Markenrechten- und Geschmacksmusterrechten, geographischen Herkunftsbezeichnungen und Firmennamen eingeschlossen, jedoch nicht wie bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) die Patente.

Allerdings wurde auch sofort wieder Kritik an dem Beschluss laut.

“In der vorliegenden Form nach wie vor eine Katastrophe” ist das Gesetz nach Ansicht von Julian Finn vom Netzwerk Freies Wissen /Fairsharing Network:engl: .“Begriffe wie ‘Piraterie’ und ‘gewerbliche Nutzung’ sind nach wie vor nicht ausreichend definiert,” kritisierte Finn.

Quelle:
EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein via heise online

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