Tauschbörsenfehlalarm

19.01.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Die amerikanischen Verbände der Musik- und Filmindustrie RIAA (Recording Industry Association of America) und MPAA (Motion Picture Association of America) haben lange Zeit Tauschbörsen für die Verluste der Musik- und Filmindustrie durch Musik- und Videotauschbörsen schuldig gesprochen. Dies führte dazu, dass tausende Jugendliche zu Kriminellen gestempelt worden sind, teure Prozesse angestrengt wurden, die dann doch im Sande verliefen und letztendlich eigene Gewinne verschlafen worden, weil man sich nicht auf die Möglichkeiten dieser neuen Technologie einließ. Jeder illegale Download stellt einen entgangenen Verkauf dar, wenn es nach der Argumentation der Recording Industry Association of America (RIAA) geht. Die Argumentation der Verbände wurde unterstützt durch die Verurteilung des Ex-Administrators von Elite Torrents, Daniel Dove, wegen Konspiration und schwerer Urheberrechtsverletzung. Dove wurde von einer Jury für 18 Monate ins Gefängnis geschickt. In einem 16-seitigen Papier unterstreicht nun der Bezirksrichter James P. Jones aus dem westlichen Virginia, dass die Argumentationsweise von RIAA und MPAA nicht haltbar sei. Es sei ein Grundprinzip der Betriebswirtschaft, dass die Nachfrage sinke, wenn der Preis steige. Der Richter zweifelt damit an, dass für die eigentlichen Produkte bei den bestehenden Preisen überhaupt eine Nachfrage bestanden hätte, d.h. dass die Produkte für den ansonsten verlangten Preis überhaupt gekauft worden wären. Quellen: ‘Files shared don’t equal sales lost,’ judge rules:engl: via p2pnet RIAA's "download equals lost sale" theory rejected by federal court in Virginia; restitution motion denied in USA v. Dove:engl: via Recording Industry vs The People "Tauschbörsen nicht für Verluste verantwortlich" via heise online Schadenstheorie der RIAA vor Gericht abgelehnt via gulli.com

Kopiervergütung – eine Farce

26.06.2007 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Schauspiel in x.0-Akten - Verwertungsindustrie wirft Geräteindustrie im Streit um die Zukunft der Kopiervergütung "Irreführung" vor - die GEMA und VG Wort klagen laut: IT-Branchenverband Bitkom will mit "mit falschen und längst widerlegten Argumenten Einfluss auf die Novelle des Urheberrechtsgesetzes zu nehmen" - die tauben Schlichter "Koalitionsparteien" hatten sich doch längst auf Änderungen an dem heftig umstrittenen Regierungsentwurfs für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform geeinigt. - die Wirtschaftsvereinigung BITKOM droht heulend mit dem Scheitern des so genannten 2. Korbs : Ach ja, wenn die Fraktionen nun auch noch Geräte abgabenpflichtig machen wollen, die doch gar nicht hauptsächlich zum Kopieren von Texten oder Musik genutzt werden, droht der Ruin und die armen, armen Verbraucher... - Da schluchzen die Urheberrechtsvertretungen, sie planten ja noch nichtmal, künftig etwa auf Digitalkameras eine Vergütung fürs private Kopieren aufschlagen zu wollen, vergessen gar dabei, dass sie Fotoapparate seit 1985 bereits drangsalieren können. - BITKOM holt zum Gegenschlag aus: Die bösen Kunden würden bei einer Kopierpauschale für technische Geräte, diese für billiges Geld (Was ist eingentlich billiges Geld?) bei den gierigen ausländischen Nachbarn kaufen. - Nein, protestieren da die Verwertungsgesellschaften: "Kein Kunde wird einen PC oder einen Drucker im Ausland bestellen und die damit verbundenen Probleme bei Reparaturen und Wartung der Geräte in Kauf nehmen", rechnen die Urheberrechtsvertreter vor. "Dementsprechend sind Urheberrechtsabgaben auch ohne Einfluss auf den Wirtschaftsstandort Deutschland." - Ach wie unverständlich wirkt die Diskussion, wo doch die Bundesregierung deutlich ausgedrückt hat in ihrem Schlichtungsspruch, dass von der Vergütungspflicht nur noch Geräte erfasst werden, die in "nennenswertem Umfang" für private Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem ...