Ein WISO-Tipp: “Hauptsache die Story stimmt”

“Eine ganze Bibliothek in der Tasche” so lautete der WISO-Tipp, der Anfang Oktober diesen Jahres ausgestrahlt wurde. Im Grunde genommen geht es um die Frage, ob E-Books die Zukunft des Lesens sind. Besonders lesenswert sind die Ansichten und Meinungen der User auf der YouTube-Seite des ZDF, auf der das Video eingestellt wurde.

Besitz ist nicht gleich Eigentum

Es ist ein schöner Beitrag von Constanze Kurz, der da im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen zu lesen war. Aufhänger war der in der Netztwelt stark berichetete Fall der Nutzerin, deren Amazon-Account geschlossen wurde1 und die dann nicht mehr auf ihre E-Books zugreifen konnte, auch wenn sich Amazon durch das durchweg negative Medienecho gezwungen sah, den Account wieder zu öffnen.

Kurz beschreibt sehr gut diesen Vorgang und wichtig finde ich auch die klar beschriebene Erkenntnis, dass aus den “hässlichen Details im Kleingedruckten der Nutzungsverträge” – die meiner Meinung nach, kein Otto-Normal-Verbraucher versteht – hervorgeht, dass der “Käufer” nur ein Nutzungsrecht erwirbt, jedoch i.d.R. “kein Eigentum im herkömmlichen Sinne”. Juhu, jemand hat es verstanden und bringt das nun gut verständlich in die Masse der papierlesenden Menschheit, die das Eigentum an der Zeitung erworben hat.

Ach, hätte ich doch den Beitrag jetzt nach den äußerst wahren Bemerkungen zum Problem der fehlenden Erreichbarkeit von Menschen in diesem System beendet, denn nun schafft es Kurz ihre anfänglich juristisch richtigen Bemerkungen genau ins Gegenteil zu verdrehen.

Kurz schreibt:
“Viel wichtiger jedoch ist die grundsätzliche Frage nach dem Besitz digitaler Werke. Nicht nur der amerikanische Anbieter Amazon, auch die deutsche Verlaugsbranche verkauft elektronische Bücher vorzugsweise in einer Form, die es dem Kunden stark erschwert, eigene Sicherheitskopien beispielsweise als Vorsorge für Festplattenausfälle anzufertigen oder das gekaufte Werk auf ein anderes Lesegerät zu transferieren.”

Ich habe mal die Punkte in diesem Absatz hervorgehoben, auf die ich jetzt wegen ihrer Falschheit oder falsch damit verbundenen Annahmen eingehen werde.

Wie Kurz anfangs richtig schrieb, erwirbt der Nutzer eben kein Eigentum an der digitalen Datei, sondern nur eine Lizenz, mit der er die in seinem Besitz befindlichen Daten nutzen darf. Wichtig sich zu merken ist also, dass man nur den Besitz und die Erlaubnis zur Nutzung der Daten erwirbt, jedoch die Daten selbst bzw. deren Datei nicht ins eigene Eigentum übergehen, d.h. die Daten gehen nicht in mein Eigentum über (böse juristische Feinheit, die aber bei Lizenzen immer gilt).

Wenn die Dinge nicht mein Eigentum sind, dann sind Sie noch immer im Eigentum dessen, der mir deren Besitz überlassen hat und damit kann er die Grenzen festlegen, sofern sie moralisch okay sind, was mit diesen Daten gemacht werden darf und was ist. So ist es ja auch mit der von mir gemieteten Wohnung, in der ich nicht einfach Wände wegreißen, deren Grenzen (z.B. durch Anbau eines Balkons) ich nicht verändern, die ich nicht anderen dauerhaft überlassen und die ich nicht plötzlich für Erwerbszwecke nutzen darf, ohne vorher Rücksprache mit meinem Vermieter (Eigentümer der Wohnung) gehalten zu haben.

Man erwirbt zudem nur eine Lizenz zur Nutzung und kauft nicht das Werk. In dieser Lizenz ist genau festgelegt, was man darf und was nicht. Anders als mit meinem Eigentum, kann ich also mit den lizentzierten Büchern nur in dem Rahmen umgehen, die durch den Lizenzgeber (i.d.R. der Rechteigentümer) erlaubt ist. Das bedeutet, dass er auch Sicherheitskopien untersagen kann, die eigentlich im Rahmen des Urheberrechts erlaubt sind. Hier gilt nämlich ein zivilrechtlicher Vertrag, den Sie akzeptieren, sobald sie das Recht zur Nutzung durch eine Lizenz erwerben. Die meisten Anbieter haben erkannt, dass die Einschränkung auf ein Gerät nicht sinnvoll ist und erlauben das Transferieren der Daten auf mehrere. Hinzu kommt, dass dabei auch häufig Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird – auf den Servern des entsprechenden Anbieters – auf dem diese als Sicherheitskopie gespeichert werden können.

Zurecht fordert Kurz ein Ende des Rechtezwangsmanagement (hartes DRM, Digital Rights Enforcement), mit dem die Buchbranche die gleichen Fehler wiederholt, wie sie der Musikindustrie teuer zu stehen gekommen ist. Sie treiben ihre eigenen (potentiellen) Käufer in die Illegalität, kriminalisieren sie bereits dann, wenn sie für die Nutzung Geld zahlen und eigentlich darauf achten, dass sie digitale Bücher legal nutzen. Die Anghängigkeit von Geräten, Software und einem Anbieter wird dafür sorgen, dass sich die Nutzer Alternativen suchen. Außerdem erschweren die Anbieter auf diese Weise die Archivierung und den zurecht dauerhaft geforderten Zugang zu den derzeit zeitlich uneingeschränkt lizenzierten Werken. Dort ist zudem vieles ungeklärt, wenn es z.B. um die Aktualisierung auf neue Auflagen bei Wissenschaftsbüchern oder dem beibehalten alter Auflagen von Büchern für die Bearbeitung von Editionen etc. geht.

Kundenrechte müssen stärker eingefordert und unterstützt werden. Bibliotheken sind hier gefordert. Sie müssen stärker an die Öffentlichkeit treten. Dass das Thema dort aber nur langsam und unsortiert ankommt, ließ sich in den Diskussionen der letzten Zeit wahrnehmen. Angebote wie die Onleihe oder von Ciando werden häufig unkritisch trotz hartem DRM ins Portfolio übernommen, damit man gerade als Öffentliche Bibliothek sich überhaupt den Button “E-Book-Bestand” anheften kann. Aber auch aufgeklärte Nutzer müssen Druck ausüben, damit sich etwas bewegt.

FAZ-Feuilleton:
Kurz, Constanze, Aus dem Maschinenraum: Die Flüchtigkeit digitaler Besitztümer, FAZ

  1. Eine kleine Auswahl an Berichten:
    Herb, Ulrich: DRM, Amazon, E-Books & Lizenzen: Ein Lehrstück, Scinotopica
    Beuth, Patrick: Lesen verboten, Zeit online
    King, Mark: Amazon wipes customer’s Kindle and deletes account with no explanation, The Guardian
    Bekkelund, Martin: Outlawed by Amazon DRM, Martin Bekkelund
    Cory Doctrow: Kindle user claims Amazon deleted whole library without explanation, BoingBoing.net
    Rest, Jonas: Amazon löscht Bibliothek – und schweigt, Frankfurter Rundschau
    Phipps, Simon: Rights? You have no right to your eBooks., Computerworld.uk
    []

Ist die DRM-Diskussion in Bibliotheken angekommen?

Digital Rights Management (DRM) für E-Books ist ja schon etwas länger in der Diskussion. Auch Standards zum Erwerb von E-Books gibt es schon etwas länger. Doch wie eindeutig positionieren sich diese zu DRM?

Welche bibliothekarischen Standards für den Erwerb von E-Books gibt es überhaupt, die das Thema DRM thematisieren? Mir sind derzeit nur zwei bekannt.
Es gibt einerseits die E-Book-Standards der AG E-Books der Bayerischen Bibliotheken, eine Seite die seit dem 22. Januar 2007 besteht.
Dort widmet man dem Thema DRM genau einen Satz:

Technische Vorkehrungen dürfen nicht die volle Ausschöpfung der urheberrechtlich zulässigen Möglichkeiten einschränken (vgl. auch oben Nutzungsfunktionalitäten).

Die einzigen betroffenen Nutzungsfunktionalitäten, die dann dort aufgezählt werden, sind:

Datendownload für Nutzer: bevorzugt komplett; falls nicht erreichbar mind. kapitelweise1

Ggf. müsste dann eine Nutzung nach § 52a UrhG hinzugezogen werden, wenn es um die Verwendbarkeit für E-Learning-Angebote geht.

Für weitere zulässige Möglickeiten müsste man an der Stelle also in das Urheberrechtsgesetz zu seinen Schranken schauen: Zitieren für privaten und wissenschaftlichen Gebrauch, Anfertigen von Privatkopien, Anfertigen von Kopien für den wissenschaftlichen und lehrenden Gebrauch,… Eine Handlungsempfehlung, wie mit DRM aber ansich umzugehen ist, wird durch diese Standards nicht wirklich gegeben. Wann sind DRM-geschützte Dokumente nicht mehr erwerbenswert? Wie sieht die grundsätzliche Empfehlung aus?

Anders sieht das bei den Standards der AGMB aus, auf die auch hier im Blog bereits eingegangen wurde.

Kritisch sieht man elektronische Lehrbücher, welche durch proprietäre/flash-basierte Anzeigeprogramme massiv in ihrer Nutzung eingeschränkt werden.

Behinderungen durch DRM-Mechanismen werden von der AGMB gleichermaßen sehr kritisch gesehen und für Campuslizenzen von Lehrbüchern prinzipiell abgelehnt. Die AGMB empfiehlt ihren Mitgliedern mit allem Nachdruck, bei Verträgen auf den Kauf/Lizenzierung von DRM-freien Medien zu bestehen.

Wie sieht jedoch die Realität häufig aus? Sie sieht genauso aus, wie bei überteuerten Zeitschriftenpreisen. Es gibt einen Druck, diese Medien anzuschaffen und daher werden sie angeschafft, ohne über die Konsequenzen für die Nutzer nachzudenken. Die Tatsache, das DRM für Bibliotheken gerade im wissenschaftlichen Bereich nicht funktioniert, wird dabei nicht beachtet.

Dr. Klaus Junkes-Kirchen schreibt auf Inetbib:

Die einschlägigen Nutzerbefragungen (Freiburg, Frankfurt) belegen, dass DRM-freie PDF-Dateien (Kapitel oder auf Buchebene) die präferierte Form des Zugriffs darstellen.
Demzufolge dürften Bibliotheken auch in keine anderen Formate investieren.

Bitte legen Sie sich dabei nicht auf das PDF-Format fest. Wir werden in kürzester Zeit erleben, dass Studierende, Forschende sich nicht mehr auf dieses Format festlegen wollen, wenn es ums Lesen geht. Durch die zunehmende Zahl mobiler Endgeräte werden wir hier auch andere Formate gefordert sehen, die erstmal ein Lesen und annotieren erlauben. Vermutlich wird es als Zwischenlösung dann eine Synchronisation mit dem PDF-Dokument geben, um eine seitengenau Zitierung zu erlauben. Dauerhaft werden sich jedoch wohl Lösungen durchsetzen, die eine Lesbarkeit auf einem (mobilen) E-Reader (E-Book-Reader, Tablett, Smartphone etc.) erlauben und eine Zitierung durch Seiteneinblendungen im Text, Absatzzählungen (Randnummern) erlauben. Ähnliches lässt sich als Lösung z.B. bereits bei den Kommentaren und Loseblattsammlungen der Juristen in gedruckter Form beobachten oder bei Zeitschriftenartikeln bei Beck-Online.

Junkes-Kirchen stellt als nächstes fest, dass das Gegenteil in den Bibliotheken der Fall ist, weil die Nutzernachfrage nach bestimmten Titeln oder Fachgebieten keine andere Wahl ließe. Man übernähme da alles, wass die Verlage anböten, ob flash-basiert, in Java-Umgebungen, mit hartem DRM (Digital Rights Enforcement)2 oder für bestimmte Betriebssysteme/Browser zugelassene Dateien.

Liebe Bibliotheken, Junkes-Kirchen hat recht, wenn er fordert:

Hier durch Kaufenthaltung eine Veränderung der Angebotssituation herbeiführen, geht nur über eine konzertierte Aktion. Solange aber von den Verlagen, Bibliothekslieferanten und auch über Konsortien, E-Book-Angebote verbreitet und von den Bibliotheken angenommen werden, die den gewünschten Standards nicht entsprechen, ist das ein vergebliches Bemühen.

Nun möchte man bei solchen Diskussionen meinen, dass es nur noch Verlage im wissenschaftlichen Bereich gibt, die ihre Dokumente mit hartem DRM schützen. Das ist nicht der Fall und damit nicht nur die großen wie Springer, Wiley, Elsevier genannt werden, hier eine kleine Aufzählung der Verlage, die E-Books anbieten (nicht nur in Paketen, sondern auch als Einzeltitelauswahl, welche nicht auf hartes DRM setzen:

  • Oldenbourg
  • De Gruyter
  • Campus-Verlag

Mehr sind mir da leider auf Anhieb nicht eingefallen, aber Ergänzungen sind herzlich Willkommen.

Als Problem jedoch bleibt bestehen, dass man diesen Anbietern gerne einen “Wettbewerbsvorteil” einräumen möchte, aber zu große Pakete, zu viel “Mindestabnahmen”, zu hohe Preise an vielen Stellen machen es auch gerade kleinen Bibliotheken schwer, hier für ihre Einrichtung passend elektronische Bücher zu kaufen.

Fazit:
Platte Standards und bloße Handlungsempfehlungen werden uns nicht in die Lage versetzen, den Verlagen den Einsatz von “DRM” abzugewöhnen. Es bedarf eines konzertierten Vorgehens aller betroffener Einrichtungen (Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Bibliotheken), sowie Rückendeckung und verstärkten Empfehlungen zum Boykott auch seitens gewichtiger Gremien, z.B. der DFG (allein die Empfehlung zu Open Access ist an dieser Stelle nicht ausreichend), der Hochschulrektorenkonferenz, der bibliothekarischen Verbände etc. Auf Seite der Bibliotheken braucht es den Mut zu sagen, wir können aus dem und dem Grund nur das gedruckte Exemplar anschaffen, aber ihr Bedarf ist registriert und wird mit unseren Forderungen an den entsprechenden Verlag bzw. Aggregator weitergeleitet.

Und noch etwas: Bitte werfen Sie diese Forderungen nicht mit den Forderungen für Öffentliche Bibliotheken zusammen. Sicherlich lassen sich viele Forderungen auch für diese übernehmen, jedoch ist die Situation für diese Bibliotheken eine andere als die für Wissenschaftliche Bibliotheken.

Und zu meiner Frage in der Überschrift: Ist die DRM-Diskussion in den Bibliotheken angekommen? Da gibt es von mir ein fast klares Nein. Sicherlich ist das Problem DRM vorhanden, aber es wird darüber nicht diskutiert. Es werden keine Gespräche geführt und es werden Ausreden gefunden, um nichts tun zu müssen. Der Nutzer hat Vorrang, der Zugang zur Information ist wichtiger als die Benutzbarkeit des Inhalts. Allein da, wo zu wenig Geld vorhanden ist, ist DRM bereits heute ein Ausschlusskriterium.

  1. In der ausformulierten Form von Schäffler heißt es dann dazu: “Die Empfehlungen zur Downloadfunktion hängen eng mit der Frage nach dem eingesetzten Digital Rights Management zusammen. Technische Vorkehrungen der Verlage gegen missbräuchliche Nutzung sind nicht grundsätzlich in Frage zu stellen, dürfen aber gleichzeitig nicht die volle Ausschöpfung der urheberrechtlich zulässigen Möglichkeiten einschränken.” – Schäffler, Hildegard: Qualitätsanforderungen für E-Books-Standards aus bibliothekarischer Sicht: eine Checkliste – In: Giebenhain, Sabine; Mundt, Sebastian (Hrsg., 2007): Vier Jahre E-Books … und kein bisschen weise?, Stuttgart: Hochschulverlag, S. 47-54. []
  2. Man unterscheidet verschiedene Formen des DRM. Es gibt das harte DRM oder auch Digital Rights Enformcement (DRE), welches die Nutzungsmöglichkeiten und E-Book-Funktionalitäten nach Wunsch des Rechteinhabers einschränkt. Weiches DRM hingegen wird oft auch forensisches DRM genannt. Hier wird in die Datei beispielsweise ein Wasserzeichen eingebracht – sichtbar oder unsichtbar -, welches nachträglich erlaubt, festzustellen, wer eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Die Nutzungsfunktionalitäten werden dabei nicht eingeschränkt. []

Digitale Straßenbibliotheken Teil II: Die Vodafone Bibliothek an der Metrostation Piaţa Victoriei in Bukarest

“Vodafone Romania are using QR Codes in Victoriei station, Bucharest. The ‘digital library’ allows passengers to scan a QR Code on the book’s spine and download a pdf, ePub or audio version to use on the train.” QR Code ® Artist

Ende August 2011 wurde hier im Blog das Leseförderungsprojekt “Lecturi Urbane” vorgestellt, das sich inzwischen in vielen Städten Rumäniens verbreitete. Dabei handelt(e) es sich um eine Art Bücherverteilaktion, um U-Bahnfahrgäste zum Lesen zu animieren.

Die neueste Aktion wird von Vodafone Romania, den Firmen Metrorex, McCann Ericsson România und dem Verlag Humanitas finanziert und dauert noch bis Ende Oktober an. Auf einer rumänischen Webseite wird die Bibliothek als «Biblioteca digitală Vodafone« bezeichnet. Passanten und U-Bahnfahrgäste, welche die U-Bahnstation “Piaţa Victoriei” betreten, können sich unabhängig vom Mobilfunkanbieter, kostenfreie Inhalte auf ihre Handys oder Tablet-PCs herunterladen.Dabei ist aber zu beachten, dass es nur ein Buch gibt, das überhaupt vollständig im Volltext zum Download freigegeben ist: “Sub pecetea tainei” (“Unter dem Siegel des Geimnisses”) von Mateiu I. Caragiale. Des Weiteren ist es mögliche Teile aus Werken von Neagu Djuvara, Lucian Boia, Mircea Cartarescu, Mircea Eliade, Constantin Noica Liiceanu Andrei Plesu, Radu Paraschivescu und ausländische Autoren wie Amos Oz, Nikos Kazantzakis, Franz Kafka, Paulo Coelho, CS Lewis, Milan Kundera, Gottfried August Bürger und Leo Tolstoi zu lesen. Insgesamt sind 49 E-books und zum Download mithilfe von QR-Codes freigegeben. In den Formaten PDF und EPUB können diese gelesen werden. Die Nutzer werden dann auf folgende Webseite geleitet: http://www.bibliotecapemobil.ro

Wenn Besucher der Digitalen Vodafone Bibliothek an anderen Titeln, welche sich auf der soeben genannten Webseite befinden, interessiert sind, dann werden sie auf den Webauftritt des Verlags Humanitas weitergeleitet. Es besteht dann die Möglichkeit diese Titel kostenpflichtig zu erwerben. Die zeitlich begrenzte und seit Mitte August 2012 laufende Aktion ist Teil der Vodafone-Kampagne “Vodafone brings the optimistic together. Together we are stronger”. (Vodafone aduce impreuna oamenii care cred in mai bine. Impreuna suntem mai puternici).

In einem anderen Teil der Metrostation gibt es einen “digitalen Floristen”. Durch das Einscannen eines virtuellen Blumenstraußes können U-Bahnfahrgäste diese an Bekannte, Freunde und Verwandte in der ganzen Welt versenden.

Auf dem Blog “The Digital Reader” wird auch auf das Projekt Ingeborg in Klagenfurt verwiesen, das mit der Digitalen Vodafone Bibliothek in Bukarest bislang einzigartig ist. Ähnlich wie die Firma Vodafone Teile der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar sponserte (ca. 5 Millionen €) ist diese digitale, aber zeitlich begrenzte Bibliothek, ein weiteres Beispiel für eine Kulturförderungsinitiative, die Lust auf E-Books machen soll.

Eine kleine Glosse: Prohibition bei E-Books

Derzeit habe ich das Gefühl, wenn es um E-Books geht und entsprechende Angebote seitens der Verlage für Endnutzer und Bibliotheken, kann man fast von einer Prohibition sprechen. Süchtigmachend sind Bücher ja schon an sich und der E-Book-Leser ist besonders süchtig, denn bei entsprechenden Angeboten liest er wesentlich mehr. Was bleibt also über, als die zunehmende Zahl süchtiger E-Book-Leser vor den schädlichen Einflüssen des Buches zu beschützen?

Andererseits führt das wie bei der alkoholischen Prohibition dazu, dass böse Piraten sich erheben und zu Schmugglern werden, die dann nicht zu fassen sind.. Sie Schmuggeln den verbotenen Stoff zu verschiedenen Quellen, von wo aus der “wissende” Leser sein Suchtmittel beschaffen kann. Und wie während der Prohibition erleben wird, dass Verbote nur dazu führen, dass der geneigte Süchtige sich seinen Stoff aus illegalen Quellen beschafft und auch nicht immer weiß, welches Viehzeug (Würmer, Viren, Trojaner) er sich da auf sein Gerät einschleppt. Auch ist die Qualität nicht immer die beste, aber zum Teil besser, als die durch Digital Rights Enforcement (hartes DRM) beschädigten Dateien.

Schauen wir uns mal an, welche Varianten es gibt, um Nutzer in die Illegalität zu treiben:

  1. Gar kein E-Book-Angebot machen, weil die Bücher könnten ja geklaut werden. – Damit bringt man findige Köpfe dazu, die interessanten Bücher einzuscannen, OCR-Software darüber laufen zu lassen und dieses dann als E-Book illegal anzubieten. Ergebnis: Buch und Einnahmen weg, potentielle E-Book-Leser und Kunden weg, alle unzufrieden, weil die Qualität schlecht ist und es keinen finanzielle Einnahmen für den Verlag gibt.

  2. Das E-Book kommt erst zeitversetzt. – Der geneigte Leser wird sich nicht E-Book und P-Buch zulegen. Er wird ggf. auf das E-Book warten, das dann vergessen, weil es andere interessante Angebote gibt, die er ja auch noch lesen könnte. Kann er nicht warten, will das Buch aber lesen, dann nutzt er Bücher der Variante 1. Ergebnis: Einnahmen weg, Nutzer verärgert und Buch und Einnahmen weg, potentielle E-Book-Leser und Kunden weg, alle unzufrieden, weil die Qualität schlecht ist und es keinen finanzielle Einnahmen für den Verlag gibt.

  3. DRE schützt das Buch bis zur Unnutzbarkeit. – Das DRE wird durch IT-Kundige beseitigt und das Buch landet auf illegalen Download-Börsen. Der geneigte Leser kauft einmal ein solches geschütztes Buch, sieht, die Qualität ist schlechter als die, die er aus illegalen Quellen bekommt. Ergebnis: Die meisten beschaffen sich die “befreiten” Bücher in besserer Qualität von illegalen Plattformen mit dem Risiko, das Lesegerät zu infizieren oder mehrere Anläufe (Zeit) zu benötigen, um ein Buch guter Qualität zu erhalten. – Ergebnis: Leser, potentieller Kunde beschafft sich so ein Buch nur einmal. Weitere Bücher bezieht er dann wieder illegal. Der zahlwillige Kunde wird mit schlechter Qualität verärgert, zumal das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht stimmt. Der Verlag generiert geringe Einnahmen.

Zu ähnlichen Ergebnissen wie in dieser StudieStudie zu den Filesharern der Musik, gelangt auch J.K. Rowling. Sie berichtet

[… ], dass ein attraktives, legales Angebot Piraterie eindämmen kann, als sie die „Harry-Potter“-Bände in digitaler Version zur Verfügung stellte: Die Entscheidung, auf DRM zu verzichten (zu Gunsten eines digitalen Wasserzeichens), habe die Piraterie nicht beflügelt, sondern reduziert, so die Erfahrung der „Pottermore“-Betreiber. Unmittelbar nach dem Start des E-Book-Programms sei das illegale Angebot zwar größer geworden, doch die Community habe die Raubkopien abgelehnt (hier mehr).

Liebe Verlage, nur mal so ganz nebenbei:
Viele Ihrer Kunden haben ein Urheberrechtsbewusstsein. Sie möchten einen angemessenen Preis für die Schöpfung der von Ihnen vertriebenen Werke von Autoren zahlen. Dies wird sicherlich sichtbar in dem Projekt “The Humble eBook Bundle”, wo Nutzer E-Books erwerben, ganz nach dem Motto: “Pay what you want. Support charity. Read.” Also, bitte gebt uns die Möglichkeit, legal, zu fairen Preisen Bücher als E-Books zu erwerben oder kostenfrei über eine Bibliothek zu beziehen. Die Bibliotheken selbst sind ja bereit, entsprechend für die Subskription von E-Books zu bezahlen (siehe die steigenden Zahlen teilnehmender Bibliotheken bei der Onleihe) bzw. Tantiemen dafür zu entrichten.

Warum also verwehrt ihr mir und anderen, die legal an E-Books kommen wollen diese Möglichkeit bzw. kriminalisiert uns im Vornherein, indem ihr uns unterstellt, wir werden die Bösen sein, die E-Books ungehindert ins Netz schleusen wollen?

Die Prohibition ist gescheitert und das wird auch bei den E-Books passieren. Es ist noch kein DRM-System aufgebaut worden, dass nicht geknackt wurde. Die Musikindustrie zeigt, dass man mit dem psychologischen Schutz, aber Dateien guter Qualität zu angemessenen Preisen, seine Kundschaft halten kann. Ich persönlich war froh, als ich aus sicherer Quelle ohne großen Aufwand meinen Stoff beschaffen konnte. Und dafür bin ich wie viele andere bereit, etwas zu zahlen. Nutzt dieses Potential, liebe Verlage. Es ist da, aber Ihre Leser haben eine klare Vorstellung davon, was sie akzeptieren und was nicht.

Independent review into e-book lending in libraries

Derzeit wird in Großbritannien die E-Book-Leihe genauer beobachtet. Die Authorin Joanna Trollope sitzt in der unabhängigen Gutachtergruppe, die einen Blick auf die E-Book-Ausleihe von Bibliotheken wirft. Im folgenden Video erklärt sie ihre Arbeit und bittet um Rückmeldungen und Informationen für den abschließenden Report.

Die Gruppe beobachtet folgende Bereiche und freut sich über Einsendungen von allen interessierten Seiten:

  1. The benefits of e-lending.
  2. The current level and nature of demand for e-lending in English libraries, along with a projection of future demand. For example, will e-lending be in addition to traditional borrowing of print books, or is it likely to transform the way in which library users access services? What is the demand for downloading e-books remotely, that is, away from library premises? To what extent do owners of e-readers value public e-lending above what is freely or commercially available elsewhere?
  3. Current supply models, barriers to the supply of e-books to libraries, and likely future trends.
  4. Systems for remunerating authors / publishers for e-lending.
  5. The impact of e-lending on publishers and their business models.
  6. Any unforeseen consequences of e-lending. For example, the impact on those who cannot keep up with technology, the likely long-term impact on the model of highly localised physical library premises, skills requirements for librarians, etc.

Wäre dies nicht auch eine gute Alternative für Deutschland, bevor sich Verlage und Bibliotheken zerfleischen? Oder gibt es soetwas hier schon (woran ich gerade zweifle), warum hört man dann nichts davon?

Quelle:
e-Lending in libraries: what do you think?, culture.gov.uk

Aachener Erklärung der AGMB zu E-Books

Im Rahmen ihrer Jahrestagung hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Medizinbibliotheken (AGMB) in Aachen auf “Sechs Thesen zum Erwerb von elektronischen Büchern” geeinigt und hat diese am 26.09.2012 auf ihrer Homepage veröffentlicht. In der Aachener Erklärung der AGMB sind einerseits Empfehlungen für die Mitglieder der AGMB und ihre Bibliotheken, andererseits Wünsche und Forderungen an Verlage und Entscheidungsträger formuliert.

In der ersten Forderung geht es um Nutzungseinschränkungen und Digital Rights Management (DRM).
Die AGMB möchte für die zu erwerbenden elektronischen Lehrbücher keine Nutzungseinschränkungen durch proprietäre u.a. flash-basierte Programme, da diese Technologien den Studierenden einen freien, ungehinderten, flexiblen Zugang erschweren. Besonders kritisch sieht die Arbeitsgemeinschaft DRM-Mechanismen bei Campuslizenzen.

Die AGMB empfiehlt ihren Mitgliedern mit allem Nachdruck, bei Verträgen auf den Kauf/Lizenzierung von DRM-freien Medien zu bestehen.

Die AGMB hebt als positives Beispiel den Springer-Verlag hervor, der einen DRM-freien Zugang gewährt. Kritisch zu sehen ist allerdings, dass die AGMB im Brückenformat PDF kein Problem sieht.

Gut, wohl aber nicht unbedingt durchsetzbar sind die weiteren Forderungen. Eine Forderung ist die Möglichkeit des Downloads auf Kapitelebene bzw. des ganzen Buches. Des sollten in Form nicht gesicherter Dateien möglich sein, die zudem Anmerkungen/Veränderungen seitens der Studierenden zulassen sollten und welche mit anderen Nutzern getauscht werden dürfen. Zudem sollten die Dateien unbegrenzt ausdruckbarsein. Wichtiger ist meiner Meinung nach die Forderung, dass kein weiterer Registrierungszwang für eine Nutzung besteht. Hervorzuheben ist die Forderung nach erweiterterten Lizenzmodelle, die nicht nur für die Offline-Nutzung erlaubt, Dateien unbegrenzt lokal abzuspeichern, sondern die es auch erlaubt, diese z.B. auch auf mobilen Endgeräten zu speichern, die dann entliehen werden dürfen. Wichtig ist, dass keine speziellen Anforderungen an die technische Infrastruktur (wie z.B. spezielle Browser, Java, Flash, Plugins usw.) bestehen.

Aus bibliothekarischer Sicht ist es notwendig, dass die Verlage ihnen eine Einzeltitelauswahl ermöglichen und die Metadaten als MARC-Daten geliefert werden. Für eine bessere Arbeit mit den Büchern, wäre eine Volltext-Indexierung mit einer übergreifenden Suche über alle zur Verfügung stehenden E-Books erforderlich. Zudem sollten persistente URLs mindestens auf Buchebene eine bessere Adressierung und somit bessere Zitation ermöglichen. Auch Compliance und Text Mining sind Punkte, die in diesem Forderungskatalog der AGMB auftauchen.

Die zweite Forderung stellt Open Access (OA) und Open Educational Resources (OER) in den Mittelpunkt. Die AGMB sieht hier eine zunehmende Form der Informationsangebote voraus und empfiehlt in diesem Sinne den Hochschulen, Wissenschaftsministerien der Länder sowie den Einrichtungen anderer Träger auch für einen freien Zugang zu digitalen Lehrbüchern einzutreten. Als Beispiel wurde die COERC-Initiative genannt.

In der dritten Forderung ging es um die Preisgestaltung. Die Bibliotheken sollten die Relation von Preis und Leistung für die E-Books sehr genau prüfen. Leistungsindikatoren sind u.a. PDF oder nur HTML, Offline oder nur Online-Nutzung, IP-Authentifizierung oder Registrierung, unlimitierter Zugriff oder DRM, mobile Nutzung oder nur via spezieller Endgeräte, Archivierungsrecht oder fehlendes Archivierungsrecht usw. sowie der Nutzung (Preis pro Seitenaufruf). Im Zweifelsfall sollte bei überzogenen Preisen auf den Erwerb verzichtet werden, trotz ggf. der Forderungen von übergeordneten Fakultäten bzw. Institutionen. Eine eklatante Unwirtschaftlichkeit auf Dauer könnte zu Problemen bei Überprüfungen durch Hochschulverwaltungen und Landesrechnungshöfen werden.

Hierzu möchte die AGMB anmerken, dass die zunehmende Konkurrenz durch Eigenpublikationen von Hochschuldozenten via Amazon, Apple oder Open Educational Resources sich auf die marktüblichen Lehrbuchpreise deutlich auswirken wird. Es ist also erfreulicherweise in Zukunft mit mehr Konkurrenz und fallenden Preisen zu rechnen.

Eine dringliche 4. Forderung der AGMB betrifft die Nutzungsstatistiken, die durch die beteiligten Verlage den Bibliotheken sofort und unverzüglich (noch für 2012) in standardisierter, einheitlicher Form zur Verfügung gestellt werden soll. COUNTER wird dabei als nicht ausreichend angesehen. Die Nutzungsstatistiken sollten in einem gängigen Dateiformat angeboten werden, um eine einfache und vergleichende Auswertung für die Bibliotheken zu ermöglichen.

In der 5. Forderung der AGMB geht es um die Möglichkeit der Weiternutzung, z.B. in Online-Semesterapparate und/oder zur Veröffentlichung in E-Learning-Plattformen für definierte Nutzergruppen. Dies erfordert eine rechtliche Klarheit, z.B. durch Aufnahme in Verträge und/oder Erwerb dieser Zweitverwertungs-Rechte.

Die Privatsphäre ist Inhalt der 6. Forderung. Die AGMB sieht als eines der größten Kulturgüter und Errungenschaften der Neuzeit den freien Zugang zur Information an. Voraussetzung dafür ist im Wesentlichen die Möglichkeit des anonymen Lesens, das die Bibliotheken für ihre Nutzer erkämpft haben. Durch neue Techniken, z.B. Hiptype und andere moderne Nachverfolgungsmethoden sowie obligate Registrierungen1 können individuelle Nutzungs- und Leseverhalten von PDFs erfassen.

Hierzu stellt die AGMB fest, dass solche und ähnliche Praktiken entweder illegal sind oder es sein sollten und unerwünscht sind. Die AGMB wird genauestens beobachten, welche Verlage versuchen eine solche Überwachung aufzubauen und welche Verlage eine solche Erfassung von vorhinein in ihren Nutzungsverträgen ausschließen.

Nicht alle Punkte dieses Forderungskataloges werden durchsetzbar sein und einige Punkte werden nicht allein durch die Bibliotheken der AGMB erreicht werden können. Hier sind auch alle anderen Wissenschaftlichen Bibliotheken aufgefordert, gleiche oder ähnliche Forderungen zu formulieren und diese Interessen zu verfolgen.

Quelle:
Schulz, Manuela: Aachener Erklärung der AGMB zu Elektronischen Büchern vom 26.09.12, Medinfo

  1. Vgl. hierzu Buchkonsum wird transparent, News @ ORF.at, 07.09.2012
    Alter, Alexandra: Your E-Book Is Reading You, The Wallstreet Journal, 19.07.2012 []

unglue.it – Crowdfunding für bereits publizierte Bücher

Das Portal unglue.it hat sich zum Ziel gesetzt, bereits publizierte Bücher mittels Crowdfunding als E-Books unter CC-Lizenz verfügbar zu machen:

When you buy a book, you get a copy for yourself. When you unglue it, you give a copy to yourself and everyone on earth.

Derzeit laufen auf der Plattform drei “campaigns”, haben also drei Autoren einen Preis festgelegt, der durch die Netzcommunity erreicht werden muss, damit ihr Buch als DRM-freies E-Book auf dem Portal bereitgestellt wird. Weitere Werke kann man nach Registrierung zu einer Wunschliste hinzufügen. Finden sich genügend Interessierte, kann eine campaign gestartet werde, vorausgesetzt die Rechte lassen sich klären.

Eine interessante Idee – besonders, wenn man im ZEIT ONLINE-Artikel “Unglue.it befreit Bücher” darüber hinaus liest, dass der “Geschäftsführer Eric Hellman […] zuvor Kommunikations- und Entwicklungsplattformen für Bibliotheken [entwickelte]”. Und so verwundert es auch nicht, dass viele (amerikanische) Bibliothekarinnen und Bibliothekare unter den Unterstützern der Plattform sind. Bei den deutschen Kolleginnen und Kollegen (namentlich ekz bzw. Onleihe) scheint das Konzept laut Hänßler eher auf Skepsis zu stoßen, vor allem, was die Attraktivität der Titel angeht. Allerdings muss es m.E. ja auch nicht vorrangig um Bestseller gehen, sondern ein solches Verfahren einer nachträglichen “E-Bookisierung” könnte z.B. auch für vergriffene Werke spannend sein (was derzeit ja durchaus schon von einigen Bibliotheken als Print-on-Demand Service (kostenpflichtig) angeboten wird, mit dem Unterschied, dass dann eben nur eine Person etwas davon hat).

Und noch ein anderer Aspekt ist spannend: die Autorinnen und Autoren bekommen durch die Resonanz auf die von ihnen festgelegte und zu finanzierende Summe eine Aussage über den realen Wert ihres Werks (denn es wurden auch schon campaigns wieder geschlossen, die nicht genügend Förderer fanden). Dies könnte natürlich auch manche Autorinnen und Autoren davon abhalten, sich dieser öffentlichen Bewertung zu stellen.

Auf jeden Fall ist es begrüßenswert, dass es (nicht nur im Bereich E-Books) zunehmend mehr Versuche gibt, unterschiedliche Geschäftsmodelle auf ihre Tragfähigkeit in der digitalen Welt zu testen und zu etablieren. Welche sich durchsetzen, werden im besten Fall letztlich die Nutzer entscheiden.

Quelle: Boris Hänßler: Unglue.it befreit Bücher, ZEIT ONLINE

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